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Wirtschaftsrat warnt vor steigenden Pflegebeiträgen ab 2022

Dienstag, den 18. Mai 2021


Wolfgang Steiger: Die Bundesregierung konnte sich nicht auf eine Pflegereform einigen, jetzt sollen zwei wesentliche Punkte im Hauruck-Verfahren in das GVWG aufgenommen werden

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. spricht sich gegen die Änderungsanträge im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) im Bereich der Altenpflege aus. „Weil die Regierung sich nicht auf ein Gesamtpaket bei der Pflegereform einigen konnte, sollen nun zwei wesentliche Punkte, nämlich eine gesetzliche Lohnvorschrift in der Altenpflege sowie die Deckelung der pflegerischen Eigenanteile, durch Änderungsanträge in das GVWG aufgenommen werden“, kritisiert der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger (Foto). Durch dieses Hauruck-Verfahren wird aber der dringend notwendige breite öffentliche Diskurs über die Finanzierung der Pflege komplett ausgehebelt. Das ist bedenklich, weil beide Maßnahmen insbesondere für die jüngeren Generationen gravierende Folgen haben werden“, so Wolfgang Steiger weiter.

Mit den Änderungsanträgen sollen zum einen Pflegedienstleister verpflichtet werden, ihre Pflegekräfte tariflich zu entlohnen – andernfalls erhalten sie kein Geld mehr aus der Pflegeversicherung. Zum andern soll eine Reduzierung der pflegebedingten Eigenanteile bezogen auf die Pflegedauer vorgenommen werden, um die Pflegebedürftigen zu entlasten. So sollen Personen, die länger als ein Jahr vollstationäre Leistungen beziehen, 25 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils von der Sozialen Pflegeversicherung erstattet bekommen. Bei mehr als zwei Jahren werden 50 Prozent, bei mehr als drei Jahren 75 Prozent erstattet.

„In beiden Fällen müsste die Finanzierung der Pflege schon in der nächsten Legislaturperiode über höhere Pflegebeiträge oder über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt übernommen werden“, warnt Wolfgang Steiger. „Die Regierungskoalition aus Union und SPD und ihre Minister sollten sich mit Blick auf die Bundestagswahl nicht in einen Überbietungswettbewerb begeben, um Wähler zu mobilisieren. Die Rechnung dafür wird uns allen dann ab 2022 in Form von höheren Beitragssätzen zur Pflegeversicherung präsentiert.“

Aktuell beträgt der Beitragssatz vom Bruttolohn für Eltern 3,05 Prozent, für Kinderlose 3,3 Prozent. „Auf nachfolgende Generationen kommen auch ohne die teuren Änderungsanträge zum GVWG gewaltige Lasten zu, denn der demografische Wandel verursacht deutliche Mehrkosten im Pflegesektor“, sagt Wolfgang Steiger. „Umso dringender ist eine ausgewogene Finanzierung durch die gesetzliche Pflegeversicherung auf der einen und eine eigenverantwortliche Zusatzvorsorge auf der anderen Seite. Nur so kann die 40-Prozent-Grenze bei den Lohnzusatzkosten dauerhaft gehalten werden.“