Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung will die Vereinbarung mit der Schweiz über die Anerkennung handwerklicher Prüfungen durch ein modernes Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen ersetzen. Daher hat sie einen Gesetzentwurf (19/29557) zu dem am 10. Februar 2021 mit der Schweiz geschlossenen Abkommen über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen vorgelegt.
Die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 1937 sei nicht mehr zeitgemäß und führe zu "dysfunktionalen Ergebnissen", da sich die Berufsabschlüsse und die Berufsbildungssysteme in beiden Staaten deutlich weiterentwickelt hätten, heißt es im Gesetzentwurf. Gleichzeitig sei eine Einschränkung auf handwerkliche Berufe nicht mehr sinnvoll.
Ziel des neuen Abkommens sei es daher, "Personen mit bundesrechtlich geregelten Abschlüssen im jeweils anderen Staat die Berufsausbildung auf dem Arbeitsmarkt und die Weiterbildung zu erleichtern und somit die grenzüberschreitende Mobilität zu fördern", schreibt die Bundesregierung.
Gelten soll die neue Vereinbarung ihrem Entwurf zufolge auf deutscher Seite für alle Abschlüsse der Aus- und Fortbildung, die entweder im Berufsbildungsgesetz oder nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks geregelt sind. Auf Seiten der Schweiz sind alle Abschlüsse der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz erfasst.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit soll weiterhin entsprechend dem Verfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellu
Unberührt von dem neuen Abkommen bleibe die Anwendung der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die zuletzt durch die Richtlinie 2013/55/EU geändert worden sei, erklärt die Bundesregierung. Diese gelte für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen im Bereich der reglementierten Berufe, die mit der Schweiz im Rahmen eines zwischen der EU und der Schweiz geltenden Freihandelsabkommens seit 1999 vereinbart sei.
Berlin: (hib/STO) Um die "Europäische Aktion" (EA) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/29340) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/27969). Wie die Fraktion darin schrieb, war die EA eine "europaweit aktive neonazistische Vereinigung, mit Schwerpunkt in Deutschland, Österreich und der Schweiz". Im Jahr 2017 seien bundesweit Durchsuchungen gegen Mitglieder der EA durchgeführt worden.
Laut Bundesregierung war die ehemalige "Europäische Aktion" seit 2010 Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Die Gruppierung sei seit dem 1. Januar 2013 in insgesamt 25 Sitzungen der einzelnen Arbeitsgruppen des "Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus
Wie die Bundesregierung ferner ausführt, bewegt sich die Anzahl der dem BfV als Mitglied oder Unterstützer der EA bekannten Personen, die eine waffenrechtliche Erlaubnis aufweisen konnten, im mittleren zweistelligen Bereich.
Berlin: (hib/STO) Um Korrekturbitten verschiedener Behörden des Ressorts Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gegenüber Medien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/29129) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (19/28371, 19/28372, 19/28374, 19/28377, 19/28382, 19/28383, 19/28385, 19/28386, 19/28388, 19/28423).
Danach geben die Behörden des Ressorts in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und die Behörden einen Hinweis für geeignet und angemessen erachten.
Berlin: (hib/STO) "Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate im ersten Quartal 2021" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/29554). Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, welche Kenntnisse die Bundesregierung "nach Auswertung der Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD) zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) beziehungsweise der Fallzahlendatei Lapos" über Angriffe auf Parteieinrichtungen beziehungsweise Repräsentanten der im Bundestag vertretenen Parteien für das erste Quartal 2021 hat.
Berlin: (hib/HAU) Für die Arbeit der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität interessiert sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/28985). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche konkreten Maßnahmen, Ideen und Konzepte von der Plattform bisher vorgeschlagen wurden und was davon seitens der Bundesregierung umgesetzt wurde.
Berlin: (hib/HAU) Auf Medienberichte, wonach es "großzügige Rabatte" des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) gebe und Lkw-Fahrer aus ausgewählten osteuropäischen Staaten bis 50 Prozent geringere Bußgelder zahlen müssten, bezieht sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/29041). Die Bundesregierung soll Auskunft geben, wer auf wessen Anweisung hin die Dienstanweisung zur "Bestimmung der Bußgeldhöhe gemäß Herkunftsland" erteilt hat.