header-placeholder


image header
image
police 1667146 960 720

Sachsen-Anhalt-News: Polizeirevier Harz: Aktuelle Polizeimeldungen

Freitag, den 14. Mai 2021


Polizeibericht über die Einsatzlage zu Christi Himmelfahrt im Landkreis Harz

Halberstadt – Am 13.05.2021 befand sich die Polizei des LK Harz mit Kräften aus der Bereitschaftspolizei des Landes Sachsen-Anhalt und weiteren Kräften der Polizeiinspektion Magdeburg anlässlich des Feiertages mit 108 Beamten im Dienst.

Durch die Coronaregeln des Infektionsschutzgesetzes und der aktuellen Eindämmungsverordnungen wurde besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch normverdeutlichende Gespräche gelegt.

Es wurden im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 00:00 Uhr diverse und nicht nur bei den Harzern beliebte „Männertagstreffpunkte“ kontrolliert.

Im Bereich der Plessenburg konnten etwa 150 – 200 Personen festgestellt werde, welche aber zum Großteil aus Familien. Die Abstands- und Hygieneregeln wurden beachtet.

Im Verlauf der Einsatzzeit wurden trotz aller Gespräche 52 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt. Erstaunlich, dass es nur vereinzelt Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen zu verzeichnen gab.


Verkehrsunfall unter Einwirkung von Alkohol

Quedlinburg – Am 13.05.2021 ereignete sich in Quedlinburg, in der Straße Feldmark links der Bode ein Verkehrsunfall zwischen einem PKW Audi und einem Mercedes Vito Transporter. Der zum Unfallzeitpunkt verantwortliche Fahrzeugführer des Audi, ein 19-Jähriger Quedlinburger, beschädigte dabei den Mercedes eines 50 Jahre alten Mannes, ebenfalls aus Quedlinburg stammend.

Während der Prüfung der Unfallumstände konnten die Beamten Atemalkoholgeruch bei dem 19-Jährigen feststellen. Der Atemalkoholwert lag bei 1,33 Promille. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet und die Blutprobe im Harzklinikum entnommen. Der Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.

Während der Unfallaufnahme wurde bekannt, dass ein 22-Jähriger Quedlinburger den Audi vor dem Unfallzeitpunkt nutzte. Eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit ergab, dass er ebenfalls unter Alkoholeinfluss stand und zusätzlich dazu Drogen konsumiert hatte. Hinzu kommt, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Der 22-Jährige muss nun ebenfalls mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Zur Beweissicherung wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt.