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Aus dem Gerichtssaal: BGH: Urteil wegen betrügerischer Erlangung von Corona-Soforthilfen rechtskräftig

Donnerstag, den 13. Mai 2021

Das Landgericht Stade hat den Angeklagten wegen siebenfachen Subventionsbetruges, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. 

Nach den landgerichtlichen Feststellungen beantragte der vielfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte im Frühjahr 2020 in sieben Fällen in vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen) sog. Corona-Soforthilfen für tatsächlich nicht existierende Kleingewerbe und erlangte auf diese Weise insgesamt 50.000 Euro. In drei Fällen nutzte er hierfür fremde Personendaten. Der Angeklagte täuschte dabei über subventionserhebliche Tatsachen, die in den jeweiligen Antragsformularen in der gebotenen Klarheit als solche bezeichnet waren. 

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, weil die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. 

Das Urteil ist damit rechtskräftig. 

Vorinstanz: 

Landgericht Stade - Urteil vom 16. Dezember 2020 – 600 KLs 141 Js 21934/20