header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 08 28 16.41.26

Magdeburger Ordnungsamt kontrolliert Durchsetzung der Zwölften Landesverordnung

Dienstag, den 12. Mai 2021

Das Ordnungsamt hat heute begonnen, die Einhaltung der Zwölften Landesverordnung zu kontrollieren. Ziel ist weiterhin die Eindämmung des Coronavirus. Schwerpunkt war heute die Überprüfung von Terrassenbetrieben. Dabei wurde festgestellt, dass insbesondere die erforderlichen Nachweise der Corona-Testungen von den Gästen nicht umfänglich eingefordert werden.
 
Die Landeshauptstadt Magdeburg weist deshalb nochmals ausdrücklich darauf hin, dass auf gastronomischen Außenbereichsflächen nur jenen Gästen der Zutritt gewährt werden darf, die einen Corona-Test mit negativem Testergebnis vorlegen. Das Ergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Außerdem ist ein Anwesenheitsnachweis für alle Gäste erforderlich. An einem Tisch dürfen nur maximal zwei Hausstände platziert werden. Zudem müssen Gäste in den Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
 
Sofern Verstöße wegen fehlender Testung festgestellt werden, sieht der Bußgeldkatalog des Landes eine Bußgeldsumme von 1.000 Euro für den*die Gastwirt*in vor. In Wiederholungsfällen droht die Schließung des Freiflächenbetriebes oder sogar ein Verfahren zur Betriebsschließung.