header-placeholder


image header
image
5002559.jpgbundestag neu

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 10. Mai 2021

  1. Finale Beratung des Enquete-Abschlussberichts
    Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt/Ausschuss
  2. Bundesregierung: Hilfen für Kommunen nicht geplant
    Finanzen/Antwort
  3. Steuereinnahmen durch Progressionsvorbehalt
    Finanzen/Antwort
  4. Bundesregierung: Spacs sinnvolle Ergänzung
    Finanzen/Antwort
  5. Bundesregierung: Luxemburg ist keine Steueroase
    Finanzen/Antwort
  6. Keine Senkung der Unternehmenssteuern geplant
    Finanzen/Antwort


01. Finale Beratung des Enquete-Abschlussberichts

Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Die Enquete-Kommission "Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt" hat heute mit der finalen Beratung des Berichts der Enquete-Kommission begonnen sowie Änderungsanträge der Fraktionen und sachverständigen Kommissionsmitglieder abgestimmt. Der Abschlussbericht des Gremiums soll am 22. Juni 2021 um 10.30 Uhr an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) übergeben werden. Im Anschluss, von 13 bis 15.30 Uhr, ist eine hybride Veranstaltung zur Vorstellung des Berichts mit Diskussionspanels im Paul-Löbe-Haus des Bundestages vorgesehen. Ebenfalls soll in dieser letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause eine Plenardebatte stattfinden; der genaue Termin steht noch nicht fest.



02. Bundesregierung: Hilfen für Kommunen nicht geplant

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung hat Fragen nach Unterstützungsleistungen für Kommunen im Zusammenhang mit der Insolvenz der Greensill-Bank eine Absage erteilt. "Konkrete Hilfen sind nicht geplant", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28983) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28345). Die Entscheidung der Kommunen über ihre Kapitalanlagen liege jenseits der Zuständigkeit der Bundesregierung. Sie weist darauf hin, dass sie im vergangenen Jahr aufgrund der Folgen der Corona-Krise mit dem kommunalen Solidarpakt ein milliardenschweres Hilfspaket verabschiedet habe.



03. Steuereinnahmen durch Progressionsvorbehalt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/AB) Ein Verzicht auf den Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld würde zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro für das Jahr 2020 führen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29195) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/28592). Dabei entfielen den Angaben zufolge auf den Bund 0,72 Milliarden Euro, auf die Länder 0,65 Milliarden Euro und auf die Gemeinden 0,23 Milliarden Euro.

Welche Mindereinnahmen ein Verzicht auf den Progressionsvorbehalt beim Arbeitslosengeld bewirken würde, kann die Bundesregierung nach eigenem Bekunden nicht beantworten. Eine entsprechende Schätzung liege nicht vor, heißt es in dem Schreiben.

Kurzarbeitergeld ist zwar wie Arbeitslosengeld steuerfrei, beides kann jedoch den Steuersatz für den regulären Lohn und sonstige Einkünfte erhöhen.



04. Bundesregierung: Spacs sinnvolle Ergänzung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung bewertet sogenannte Spacs als "sinnvolle Ergänzung" der bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups. Das geht aus ihrer Antwort (19/29173) auf eine Kleine Anfrage (19/28104) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Spacs sind Mantelfirmen, die zunächst Kapital durch einen Börsengang einsammeln, um damit ein Unternehmen mit Wachstumschancen aufzukaufen und so auch dieses an die Börse zu bringen. Spac steht für Special Purpose Acquisition Companies.

Spacs böten Start-ups eine Möglichkeit, über einen Börsengang Kapital aufzunehmen, schreibt die Bundesregierung. Börsengänge seien eine wichtige Ausstiegsmöglichkeit für Wagniskapitalinvestoren. Diese Ausstiegsoption sei in Deutschland derzeit vergleichsweise unterentwickelt, was sich negativ auf die Attraktivität des Standorts Deutschland für Wagniskapitalinvestoren auswirke. Dies schränke auch die Finanzierungsmöglichkeiten von Start-ups ein.



05. Bundesregierung: Luxemburg ist keine Steueroase

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung sieht Luxemburg nicht als internationale Steueroase an. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/29172) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28540). Als Steueroase seien nur Staaten anzusehen, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke geführt werden oder deren Steuersystem einen nominalen Ertragsteuersatz von unter neun Prozent vorsieht. Nach Auskunft der Bundesregierung erfüllt Luxemburg keines der Merkmale.



06. Keine Senkung der Unternehmenssteuern geplant

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung plant derzeit keine Senkung der Unternehmenssteuersätze. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/29194) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/28593). Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, schätzt die Bundesregierung die Steuermindereinnahmen bei der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer auf bis zu 35,1 Milliarden Euro jährlich. Dies gelte bei Vollanrechnung der Gewerbesteuer. Bei der Anrechnung des 1,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags ergäben sich den Angaben zufolge Mindereinnahmen in Höhe von 16,1 Milliarden Euro pro Jahr.