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Polizeirevier Salzlandkreis: Aktuelle Polizeimeldungen

Montag, den 10. Mai 2021


Hoym (Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz Fahrerlaubnis?)

Am Sonntagabend kontrollierte die Polizei einen „Mopedfahrer“, welcher auf der Landstraße 85, zwischen Aschersleben und Hoym, unterwegs war. Der 16-Jährige war mit einer für dieses Fahrzeug eher untypischen, zu hohen Geschwindigkeit unterwegs. Der Polizei ist bekannt, dass gerade an diesen DDR-Mopeds gern illegale Tuningmaßnahmen (z.B. die Umrüstung auf 60 oder 80ccm durch Wechsel des Zylinderkopfes) vorgenommen werden. Bei der Kontrolle bestätigte sich der anfängliche Verdacht. Der 16-Jährige war nur im Besitz eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, welche allerdings nach der illegalen Änderung des Leistungs-und Fahrverhaltens am Fahrzeug nicht ausreichend ist. Durch die bereits beschriebene Bauartänderung wird aus dem zulassungsfreien Moped ein zulassungspflichtiges Kleinkraftrad. Ein Leichtkraftrad bedarf der Fahrerlaubnisklasse A1 und muss mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein. Das vorhandene Versicherungskennzeichen reicht hier nicht aus. Das Fahrzeug wäre demnach zwar pflichtversichert, aber nicht wie erforderlich steuerlich berücksichtigt. Gegen den Jugendlichen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.


Belleben (Urkundenfälschung / Fahren ohne Fahrerlaubnis)

Am Sonntagnachmittag kontrollierte die Polizei einen 28-Jährigen, welcher mit einem Ford in der Alslebener Straße unterwegs war. Den beiden Beamtinnen war aus vorangegangenen Einsätzen bekannt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Während der Kontrolle konnte er erwartungsgemäß keinen Führerschein vorweisen. Das am Fahrzeug angebrachte Kennzeichen war für einen VW ausgegeben und somit rechtswidrig (Zur Täuschung über eine ordnungsgemäße Zulassung) verwendet. Der Ford selbst war seit März 2021 stillgelegt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Kennzeichen wurden sichergestellt und der Mann anschließend aus der Maßnahme entlassen. Der PKW verblieb ohne Kennzeichen in der Alslebener Straße.

 
Bernburg (Mopeddiebstahl)

Am Sonntagnachmittag wurde der Diebstahl eines Mopeds (Roller), welches auf einem Parkplatz in der Theodor-Roemer-Straße abgestellt war, bekannt. Der orange Roller der Marke Race Explorer, war seit dem 1. Mai dort abgestellt und nicht extra gesichert. Am Fahrzeug befand sich das Versicherungskennzeichen 321 WKI. Die Eigentümerin hatte den Diebstahl am Sonntagnachmittag, gegen 16:56 Uhr bemerkt. Eine Absuche des Tatortnahbereiches führte weder zum Auffinden des Rollers (2 Takt-Moped) noch des Versicherungskennzeichens. Eine Anzeige wurde aufgenommen und die ersten Fahndungsmaßnahmen eigeleitet.

 
Schönebeck, K1295 / B246a (Fahren ohne Fahrerlaubnis)

Am Montagmorgen kontrollierte die Polizei einen 40-Jährigen, welcher mit dem PKW auf der Jakobstraße (Kreisstraße 1295) in Richtung B 246a unterwegs war. Das Fahrzeug war trotz der regulär erlaubten 100 km/h nur mit 50 km/h unterwegs. Als das Fahrzeug gestoppt wurde befand sich der in Damaskus geborene 40-Jährige am Steuer. Den Beamten gegenüber erwähnte er, dass er momentan Fahrerschule macht! Einen Führerschein konnte er nicht vorlegen. Im Fahrzeug befand sich noch eine weitere Person, der 36-jährige Besitzer des Fahrzeuges. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen den Besitzer wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Duldung) eingeleitet. Der Fahrzeugschlüssel verblieb beim Eigentümer, der im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Nachdem sich die Beamten entfernt hatten, setzte der 40-Jährige die Fahrt offenbar trotz des ausdrücklichen Hinweises, dass er keine Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen darf, fort. Eine andere Funkstreifenbesatzung bemerkte das Fahrzeug im Gegenverkehr und stoppte ihn wenig später, als er sich bereits auf der B246a befand, um den Heimweg in Richtung Mansfeld Südharz anzutreten. Diesmal wurden auch die Fahrzeugschlüssel sichergestellt, um weitere Straftaten zu verhindern.

 
Bernburg (Geschwindigkeitskontrolle)

Die Polizei führte am Sonntagabend, zwischen 20:00 und 22:00 Uhr, an der Magdeburger Chaussee, in Fahrtrichtung Ortsausgang, eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h. Im Messzeitraum wurden 32 Einzelfahrzeuge mit dem Handmessgerät angemessen. Dabei wurden 8 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und geahndet. 7 Fahrern wurde ein Verwarngeld ausgesprochen, der Bescheid wird in den nächsten Tagen oder Wochen zugesandt. Der Schnellste wurde mit 74 km/h gemessen, gegen ihn wurde in Bußgeldverfahren eingeleitet.