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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr.., 7. Mai 2021

  1. Persönliche Assistentin Marsaleks sagt aus
    3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss
  2. Anwalt von Wirecard sieht sich von Vorständen getäuscht
    3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss
  3. AfD will Auslandseinsätze im Grundgesetz regeln
    Verteidigung/Antrag
  4. FDP-Antrag für ein elternunabhängiges BAföG
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag
  5. Höhere Fördersätze für kleine Wasserkraftanlagen
    Wirtschaft und Energie/Antwort


01. Persönliche Assistentin Marsaleks sagt aus

3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/LL) Um dem flüchtigen Ex-Wirecard-Chef Jan Marsalek und seinem Geschäftsgebaren ein Stück näher zu kommen, nahmen sich die Abgeordneten des 3. Untersuchungsausschusses ("Wirecard") am Donnerstagabend, 6. Mai 2021 auch noch Sabine Heinzinger, die ehemalige persönliche Assistenten Marsaleks, vor.

Sie pflegte über sieben Jahre seinen Terminkalender, wusste einiges über Geschäftspartner, Treffen und Reisen ihres ehemaligen Chefs zu berichten. Aber auf der anderen Seite so gut wie nichts zu Gesprächsinhalten oder auch über den Mensch Marsalek.

Mi einem Stakkato an Detailfragen versuchten die Mitglieder des Ausschusses in mehreren Fragerunden der Zeugin Fakten zu entlocken, um ihr Wissen zu den verschiedensten Komplexen des Untersuchungsgegenstandes zu komplettieren. Ein Schlüssel war dabei Marsaleks E-Mail-Account.

Eine Kopie seines gesamten Mail-Archivs habe Marsalek noch am 17. Juni 2020, als alles zu Ende war, die Firma insolvent, ihr Chef auf der Flucht, geordert, berichtete Heinzinger. Sie dagegen habe nach Ihrem Ausscheiden bei Wirecard sämtliche Kommunikationsgeräte abgegeben. Marsalek hatte offenbar ein merkwürdiges Faible für den russischen Messaging-Dienst Telegram. Oft sei dieser Kanal die einzige Möglichkeit gewesen, ihn dienstlich zu erreichen, berichtete die Zeugin.

Haben Sie diesen oder jenen Namen schon mal gehört, wissen Sie wer sich warum wann mit wem getroffen hat? In einigen Fällen landeten die Ausschussmitglieder mit diesen Fragen einen Treffer. Aber das Wissen der Zeugin endete ihrem Jobprofil entsprechend stets an der Türklinke zum Besprechungsraum. Sie habe die Gäste, die zu einem Meeting in die Firmenzentrale kamen, am Empfang abgeholt und zu den vorgesehenen Räumlichkeiten gebracht.

Konnte sie dennoch ein paar Gesprächsfetzen auffangen? Wie war die Stimmung als die Tür wieder aufging? Hat der Zatarra-Report 2016 mit negativen Enthüllungen über Wirecard zu einem Kurssturz der Gefühle geführt? Die Anordnung des Leerverkaufsverbots 2019 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu Partystimmung?

Ja, der Zatarra-Bericht sei ein großes, ja oft tagesfüllendes Thema gewesen, einen regen Austausch habe es dazu zwischen den Vorständen gegeben, so die Zeugin. Es habe viel Pressearbeit gegeben. Und das Thema sei über Jahre immer wieder aufgetaucht. "Das hatte eine gewisse Konstanz war immer wieder akut. Da stand oft alles andere hinten an." Keine messbaren Regungen bei ihren Vorgesetzten habe dagegen das Leerverkaufsfverbot ausgelöst.

Hatte sie über Marsalek, als Vertriebsvorstand für das Asiengeschäft zuständig, einen Eindruck von den Geschäftsaktivitäten in Asien, lautete eine weitere Frage. Man habe dort Firmen erworben und in den Konzern integriert, Kunden betreut. So viel wisse sie.

Welchen Eindruck hatten Sie von dem Verhältnis zu den Wirtschaftsprüfern von EY? Zu vielen Sachverhalten konnte die Zeugin nichts beitragen. Wie viele Treffen zwischen Marsalek und der Oberstaatsanwältin Bäumler-Hösl gab es? Gefühlte drei.

Zugang zum Menschen Marsalek, Eindrücke von Privatem aber hat Heinzinger nach eigener Auskunft auch in sieben Jahren Tätigkeit für ihren Chef nicht bekommen. Da habe dieser eine klare Grenze gezogen. Er sei nicht völlig emotionslos gewesen. Aber eben nicht der kumpelhafte Chef-Typ, der am Montag vom Wochenende erzählt und mit dem man sich auch mal über private Dinge austauscht. Was ihr so auch sehr angenehm gewesen sei, so die Zeugin. Sie habe sich vor acht Jahren ganz normal bei Wirecard beworben, sei dann zufällig bei Marsalek gelandet und habe dort einfach ihren Job gemacht.



02. Anwalt von Wirecard sieht sich von Vorständen getäuscht

3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/LL) Erst auf massiven Druck der Abgeordneten des 3. Untersuchungsausschuss ("Wirecard") und nach zwei Sitzungsstunden hatte am Donnerstag, 6. Mai 2021, die Geschäftsführung von EY Deutschland die Geheimhaltung der für die Befragung des ersten Zeugen benötigten Dokumente aufgehoben, so dass Christian Muth, Forensiker bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, in öffentlicher Sitzung dem Gremium Rede und Antwort stehen konnte. Auch der zweite Zeuge des Vernehmungstages, der Anwalt der insolventen Wirecard AG Franz Enderle, trug dazu bei, Lücken in dem komplexen Puzzle rund um den Bilanzbetrug zu schließen.

Er sei 2016 von Wirecard angesprochen worden, das Unternehmen gegen angebliche Marktmanipulationen zu verteidigen, berichtete Enderle. Er habe dann 2017 direkt an die Münchner Staatsanwaltschaft berichtet. Das Verhältnis des renommierten Münchner Anwalts zur Oberstaatsanwältin Bäumler-Hösl bei der Staatsanwaltschaft München I interessierte die Abgeordneten besonders. Er habe ein langjähriges, vertrauensvolles Arbeitsverhältnis zu Bäumler-Hösl gepflegt. "Frau Bäumler-Hösl kenne ich seit Mitte der 2000er Jahre."

Die von Wirecard so wahrgenommenen Bedrohungen habe man sehr ernst genommen. In der Kanzlei habe man damals an die Geschichte seines Mandanten geglaubt. Und "die Dinge, wie ich sie gesehen habe", an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Er habe Bäumler-Hösl die akute, bedrohliche Situation geschildert. "Ich sortiere nicht aus. Ob die Dinge gefälscht waren, weiß ich nicht. Ich kann dem Mandanten nicht unterstellen, dass er mir gefälschte Dinge liefert." Im Nachhinein aber fühle er sich von den ehemaligen Wirecard-Vorständen Jan Marsalek und Markus Braun getäuscht.

Allerdings sei es nicht etwa so, dass von ihm oder der Oberstaatsanwältin die Idee ausgegangen sei, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu dem im Februar 2019 erlassenen Leerverkaufsverbot für Wirecard-Papiere zu drängen, versicherte Enderle. "Ich war in die Erwirkung des Leerverkaufsverbots nicht eingebunden. Das Thema war kein Gesprächsgegenstand zwischen Frau Bäumler-Hösl und mir." Der Ursprung dieser Maßnahme sei vielmehr innerhalb der BaFin zu suchen.

Die Ausschussmitglieder wollten wissen, ob er sich Gedanken gemacht habe, was an der kritischen Berichterstattung der "Financial Times" gegenüber Wirecard dran sein könne, wie es sein konnte, dass die Staatsanwaltschaft statt gegen die Richtigen gegen investigative Journalisten ermittelt habe, die dann massiv bedroht wurden, und ob er überlegt habe, das Mandat für Wirecard niederzulegen.

In erster Linie habe man sich seinem Mandanten verpflichtet gefühlt. Am Ende seien dann von den ehemaligen Hauptgesprächspartnern der Wirecard-Geschäftsführung die eine nicht mehr zu sprechen gewesen, einer in Haft und der andere auf der Flucht gewesen. Und seitdem sitze an deren Stelle der Insolvenzverwalter. Man schätze sich.

Bei den beiden ganz unterschiedlichen Delikten aber, einerseits der vermuteten Beeinflussung von Kursen von außen mithilfe journalistischer Berichterstattung oder den viel zitierten "Zatarra Reports" und andererseits der Bilanzmanipulation durch Wirecard selbst, sei man eben zunächst der Geschichte von Wirecard aufgesessen. Noch bis Herbst 2019 aber habe niemand genug in der Hand gehabt, was auch nur im Ansatz einen strafrechtlichen Anfangsverdacht beispielsweise gegen die Wirecard-Spitze begründet hätte, führte Enderle aus. Der Jahresabschluss 2018 reichte dafür nicht aus. Und seine Aufgabe sei es ja auch nicht gewesen, Material gegen seinen Mandanten zu sammeln.

Eines seiner Spezialgebiete seien Bilanzen und Jahresabschlüsse, so Enderle. Er habe dann zunächst abgewartet. "Ich wusste ja, dass da Prüfer dran waren. Und bin nicht auf die Idee gekommen, dass da größere Geldbeträge nicht vorhanden waren." Jede Bilanz weise Ungenauigkeiten in einer gewissen Bandbreite auf. "Aber um den Vorwurf der Bilanzfälschung zu erheben, brauchen Sie eine gewisse Größenordnung. Wenn dann aber 1,9 Milliarden auf den Philippinen nicht existieren..."



03. AfD will Auslandseinsätze im Grundgesetz regeln

Verteidigung/Antrag

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der AfD-Fraktion sollen Auslandseinsätze auf eine klare und eindeutige verfassungsrechtliche Grundlage gestellt werden. In einem Antrag (19/29310) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf für eine entsprechende Grundgesetzänderung gemäß der Vorgaben von Artikel 87a Grundgesetz vorzulegen. Die AfD verweist auf das sogenannte "Out of area"-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1994, nach dem Auslandseinsätze rechtens sind, wenn sie nach Artikel 24 Grundgesetz in einem System kollektiver Sicherheit erfolgen. Nach Artikel 87a Grundgesetz dürften die Streitkräfte außer im Verteidigungsfall aber nur dann eingesetzt werden, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Eine eindeutige Festlegung im Grundgesetz, wann deutsche Soldaten zum Einsatz kommen dürfen, sei deshalb "überfällig".



04. FDP-Antrag für ein elternunabhängiges BAföG

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die FDP-Fraktion hat einen Antrag vorgelegt (19/29427), in dem sie sich für den Umbau des BAföG zu einer elternunabhängigen Studienfinanzierung ausspricht. Das BAföG habe "seinen Glanz als Bildungsaufstiegsgesetz" verloren, moniert die Fraktion darin und verweist auf aktuelle Statistiken, wonach es nur noch etwa elf Prozent der Studierenden erreiche. Während der Corona-Pandemie hätten 40 Prozent der Studierenden ihren Nebenjob verloren und stünden vor großen finanziellen Nöten - das BAföG sei aber meist nicht der Lage gewesen, diese Studierenden aufzufangen. Eine grundlegende Reform der Studienfinanzierung sei daher dringend notwendig, fordern die Abgeordneten.

Konkret schlägt die Fraktion vor, bereits ab dem Wintersemester 2021/2022 allen Studierenden die Möglichkeit zur Beantragung eines flexiblen, zinsfreien BAföG-Darlehens zu geben. Die maximale Höhe des monatlichen Darlehens soll laut Antrag bei 1.000 Euro liegen. Vorgesehen ist die einkommensabhängige Rückzahlung nach bestehenden Regelungen zur Rückführung "erst und nur dann", wenn nach dem Studium ausreichend Einkommen zur Verfügung steht.

Ab dem Sommersemester 2022 sieht der FDP-Vorschlag dann die Umgestaltung des BAföG zu einer elternunabhängigen Studienförderung vor. Allen volljährigen Studierenden solle - unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern - dann eine pauschale monatliche Förderung als Vollzuschuss gezahlt werden. Dieser "BAföG-Sockel" solle während der Zeit des Studiums und maximal bis zum Ende des 25. Lebensjahres gewährt werden und müsse nicht zurückgezahlt werden, schreiben die Abgeordnete. Dafür entfalle die elterliche Unterhaltspflicht: Der Bafög-Sockel ersetze den elterlichen Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise Kinderfreibetrag, heißt es im Antrag. Studierende, die neben ihrem Studium ein Ehrenamt oder einen Nebenjob ausüben, sollen nach dem Willen der FDP weitere 200 Euro als rückzahlungsfreien Vollzuschuss erhalten.

Mittelfristig solle schließlich ein gemeinsames System der Ausbildungsförderung für alle Formen der schulischen, beruflichen und lebenslangen Ausbildung angestrebt werden.



05. Höhere Fördersätze für kleine Wasserkraftanlagen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Von den seit Januar erhöhten Fördersätzen für kleine Wasserkraft-Anlagen profitieren der Bundesregierung zufolge 6.462 Anlagen. Das geht aus der Antwort (19/29169) auf eine Kleine Anfrage (19/28226) der FDP-Fraktion hervor. Die Bundesregierung verweist dabei auf Daten aus den Erneuerbare-Energien-Gesetz- (EEG-) Jahresabrechnungen von Übertragungsnetzbetreibern aus 2019. Konkret geht es um höhere Förderbeträge für Bestandsanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 500 Kilowatt, die im Zuge des EEG 2021 eingeführt worden waren. Die allermeisten dieser Anlagen finden sich in Bayern (3.348), gefolgt von Baden-Württemberg (1.306). Die Bundesregierung rechnet mit zusätzlichen Kosten ("EEG-Differenzkosten") von etwa 43,2 Millionen Euro pro Jahr.