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Warenabfertigung

Jahresbilanz 2020 des Hauptzollamtes Magdeburg

Freitag, den 7. Mai 2021

Magdeburg (ots) - Unter den besonderen Herausforderungen, denen sich natürlich auch die Beschäftigten des Hauptzollamtes durch die Covid-19-Pandemie gegenübergestellt sahen, konnten die Zöllnerinnen und Zöllner des für ganz Sachsen-Anhalt zuständigen Hauptzollamtes Magdeburg im Jahr 2020 erneut ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen. Dieser liegt insbesondere im Schutz von Wirtschaft und Bevölkerung. Als moderne Bürger- und Wirtschaftsverwaltung des Bundes konnten wir auch im vergangenen Jahr dazu betragen, die Staatsfinanzen zu sichern, die Sozialsysteme zu schützen und den Umwelt- und Verbraucherschutz zu fördern. Dies belegen die folgend aufgeführten Zahlen, so Regierungsdirektorin Malitte.

I. Personalkörper

Zum Stand 31. Dezember 2020 waren im Geschäftsbereich des Hauptzollamtes Magdeburg 552 Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte tätig.

II. Tätigkeitsfelder

Die Beschäftigten des Hauptzollamtes haben in erster Linie folgende Aufgaben wahrgenommen: a)Erhebung von Verbrauchsteuern, Kraftfahrzeugsteuer, Einfuhrumsatzsteuer und Zöllen b)Vollstreckung von Geldforderungen des Bundes und der Sozialbehörden c)Kontrolle und Abfertigung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs d)Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

1. Einnahmen

Durch das Sachgebiet Abgabenerhebung und die Zollämter des Bezirks des HZA Magdeburg wurden im Jahr 2020 rund 2,252 Milliarden Euro an Steuern und Zöllen erhoben. Davon wurden allein 1,597 Milliarden EURO Energiesteuer eingenommen. Besondere Zuwächse gab es beispielsweise auf den Gebieten der Stromsteuer mit 211,733 Millionen EURO (2019: 201,897) oder der Alkoholsteuer mit 9,481 Millionen EURO (2019: 7,989).

Im Bereich der Energiesteuer konnte das HZA Magdeburg im Jahr 2020 Entlastungen in Höhe von 131,411 Millionen EURO gewähren und damit 10 % mehr als noch im Vorjahreszeitraum (2019: 119,471). Im Bereich der Stromsteuer wurden Entlastungen in Höhe von 124,252 Millionen EURO (2019: 132,264) gewährt.

Die Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge, die durch das Hauptzollamt Magdeburg als Steuergegenstände verwaltet werden, belief sich auf rund 1,730 Millionen (2019: 1,655).

Der in Halle (Saale) ansässigen Vollstreckungsstelle des Hauptzollamtes Magdeburg sind im Jahr 2020 insgesamt 81.723 (2019: 113.062) Vollstreckungsanordnungen und -ersuchen zugegangen, darunter von der Bundesagentur für Arbeit sowie sonstigen Sozialbehörden sowie aus der Zollverwaltung. Die Anzahl der an die Vollstreckungsstelle übersandten Vorgänge ist im Vergleich zum Kalenderjahr 2019 um rd. 31.000 Fälle gesunken. Ursächlich hierfür ist die Covid-19-Pandemie und ein davon beeinflusstes "Anordnungsverhalten" verschiedener Gläubigerbehörden. So haben insbesondere die Bundesagentur Arbeit, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften zur Unterstützung der von der Covid-19-Pandemie wirtschaftlich betroffenen Personenkreise ihre rückständigen Forderungen vielfach gestundet bzw. Zahlungen aufgeschoben und nicht zur Vollstreckung an die Hauptzollämter übersandt.

Die Gesamtsumme der beigetriebenen Beträge fällt gegenüber dem Kalenderjahr 2019 um rd. 1,439 Millionen EURO höher aus (in 2020: 31,060 Millionen EURO; in 2019: 29,621 Millionen EURO). Ein wesentlicher Faktor hierfür war insbesondere der Beitreibungserfolg im Bereich der sog. zolleigenen Forderungen (Zollverwaltung ohne Kfz-Steuer).

Durch die durch die Angehörigen des Sachgebiets Prüfungsdienst im Jahr 2020 durchgeführten 107 Zoll- bzw. Verbrauchsteuerprüfungen bei Wirtschaftsbeteiligten (2019: 113) wurden insgesamt 3.952.838 EURO nacherhoben bzw. zurückgefordert (2019: 4.737.175) und 5.075.197 EURO erstattet (2019: 969.233).

2. Schutz von Sicherheit und Ordnung

Die Kontrolleinheit Verkehrswege des HZA Magdeburg kontrollierte im Jahr 2020 2.042 LKW bzw. Kleintransporter (2019: 2.158), 1.066 PKW (2019: 1.363), 66 Busse (2019: 214), 6 Reisezüge (2019: 38) sowie insgesamt 4.424 Personen (2019: 6.334). Eine Person wurde im Rahmen der Kontrollen festgenommen.

Bei ihren Kontrollen konnte die Kontrolleinheit Verkehrswege insgesamt 53.140 Stück Zigaretten sicherstellen, rund 1 kg Tabak sowie 2,6 kg Wasserpfeifentabak (2019: 217.845 u. 18 kg). Die Feststellung dieser Menge führte zur Erhebung von 7.482,00 EURO Tabaksteuer (2019: 35.662).

Es wurden 31 Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) eingeleitet sowie ca. 5.880 g Betäubungsmittel sichergestellt (2019: 25 Strafverfahren und 4.000g). 10 Strafverfahren führten zur Sicherstellung von Waffen bzw. Waffenteilen (2019: 5).

In 431 Fällen erfolgte die Festsetzung von insgesamt 10.226,00 EURO Kfz-Steuer (2019: 356 Fälle und 8.883,00 EURO). Die Erhebung bezieht sich überwiegend auf festgestellte LKW aus den Ländern Mazedonien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Albanien.

3. Abfertigung grenzüberschreitender Verkehr Im grenzüberschreitenden Warenverkehr wurden durch die Zollämter Magdeburg-Rothensee, Dessau-Ost, Aschersleben, Halle (Saale) und Stendal für das Jahr 2020 insgesamt 16.799 Einfuhrabfertigungen (2019: 31.750), 156.138 Ausfuhrabfertigungen (2019: 196.836) und 8.309 Abfertigungen zum Versandverfahren (2019: 52.315) vorgenommen.

Hierbei wurden durch die an den Zollämtern tätigen Bediensteten allein auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 158 Feststellungen (2019: 333) von Verstößen festgestellt und Waren im Wert von 193.148 EURO beschlagnahmt (2019: 181.093). Aus den 158 festgestellten Verstößen wurden im Jahr 2020 in 133 Fällen die Waren vernichtet (2019: 298). Der Schwerpunkt der Rechtsverletzungen lag bei gefälschten Waren der Unterhaltungs- und Haushaltselektronik sowie bei Kleidung und Körperpflegemitteln.

4. Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung Die Jahresstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurde bereits mit Pressemitteilung vom 09.02.2021 veröffentlicht.

III. Aufbauorganisation Das Hauptzollamt Magdeburg besteht aus:

- der Leitung mit den Stabsstellen Controlling, Innenrevision, Kommunikation

- den Sachgebieten A: Allgemeine Verwaltung, B: Abgabenerhebung, 
C: Kontrollen (Kontrolleinheit Verkehrswege, D: Prüfungsdienst, 
E: Prüfungen und Ermittlungen - Finanzkontrolle Schwarzarbeit, 
F: Ahndung, G: Vollstreckung und Verwertung

- den Zollämtern Aschersleben, Dessau-Ost, Halle (Saale), Magdeburg-Rothensee, Stendal sowie

- den FKS-Standorten Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau, Sangerhausen,  Stendal. 

Foto: Warenabfertigung beim Zollamt © Zoll