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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do.., 6. Mai 2021

  1. AfD: Bundestag auf Kontinuitäten zur NS-Zeit überprüfen
    Kultur und Medien/Antrag
  2. AfD setzt sich für Konzept der Charter Cities ein
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag
  3. FDP will gesetzliche Altersgrenzen überprüfen lassen
    Recht und Verbraucherschutz/Antrag
  4. Linken-Antrag zu Kreditwucher
    Recht und Verbraucherschutz/Antrag
  5. AfD beantragt abstrakte Normenkontrolle
    Recht und Verbraucherschutz/Antrag
  6. FDP: Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen
    Menschenrechte/Antrag


01. AfD: Bundestag auf Kontinuitäten zur NS-Zeit überprüfen

Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der AfD-Fraktion sollen mögliche personelle und strukturelle Kontinuitäten zwischen der nationalsozialistischen Diktatur und dem Bundestag und seinen Abgeordneten nach 1949 untersucht werden. In einem Antrag (19/29308) fordert sie die Einsetzung einer Kommission aus anerkannten Historikern, die diese Fragestellung untersuchen und dokumentieren soll. Die AfD verweist darauf, dass seit 2005 die Erforschung der nationalsozialistischen Vergangenheit und möglicher personeller Kontinuitäten bis in die Nachkriegszeit für das Auswärtige Amt, das Innen- und Wirtschaftsministerium sowie weitere Bundesministerien und Bundesbehörden eingeleitet wurde. Im Fall des Bundestages habe eine solche Forschung bislang aber noch nicht stattgefunden. Bekannt sei aber, dass "zahlreiche Abgeordnete" des Bundestages zwischen 1949 und den 1990er Jahren vormals Mitglied der NSDAP gewesen seien oder das NS-Regime unterstützt hätten. Prominente Beispiele hierfür seien Bundespräsident Walter Scheel, Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger und Theodor Oberländer, Bundesminister für Vertriebene.



02. AfD setzt sich für Konzept der Charter Cities ein

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die AfD-Fraktion will das "Charter Cities"-Konzept zu einem integralen Bestandteil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) machen. In einem entsprechenden Antrag (19/29302) heißt es, Deutschland solle auf freiwilliger Basis mit einem Partnerstaat der deutschen EZ die Errichtung einer "Charter City" oder die Weiterentwicklung einer bestehenden Ortschaft zur "Charter City" auf Grundlage eines zeitlich begrenzten Chartervertrages vereinbaren. Dafür solle es einen Verfassungsentwurf geben, der das politische und rechtliche System der "Charter City" bestimme. "Die 'Charter City' unterliegt nicht dem nationalen Recht des Partnerstaates", betont die AfD-Fraktion. "Sie erhält eine eigene Exekutive, Legislative und Judikative."

Das autonome politische und rechtliche System habe die Aufgabe, verbindliche Regeln festzulegen und umzusetzen, um optimale Bedingungen für das Leben und Wirtschaften seiner Bürger zu gewährleisten, schreibt sie weiter.

Das "Charter Cities"-Konzept, vorgeschlagen vom Wachstumsökonomen Paul M. Romer, sieht die Errichtung neuer Städte in bisher unbewohnten Gebieten vor, um unterschiedliche entwicklungspolitische Probleme gleichzeitig in Angriff zu nehmen. Die AfD will bei der Umsetzung die deutsche Wirtschaft zentral einbinden und für Projektabwicklungen im Zusammenhang mit der Errichtung von "Charter Cities" beauftragen.



03. FDP will gesetzliche Altersgrenzen überprüfen lassen

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Die Überprüfung der gesetzlichen Altersgrenzen und eine gerechtere Teilhabe jüngerer und älterer Menschen sieht ein Antrag der FDP-Fraktion vor (19/29269). Wie die Abgeordneten schreiben, ist laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Diskriminierung aufgrund des Lebensalters weit verbreitet. Das Thema "aktives Altern" spiele in diesem Zusammenhang in der Bundespolitik eine immer noch stark untergeordnete Rolle. Seniorinnen und Senioren seien in der heutigen Zeit auch im Rentenalter nicht nur noch leistungsfähig, sondern vor allem leistungswillig. Dieses Potential dürfe nicht verloren gehen.

Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und in Zusammenarbeit mit den Ländern einen Bericht darüber vorzulegen, nach welchen Kriterien starre gesetzliche Altersgrenzen überprüft werden oder überprüfbar sind. Es solle geprüft werden, ob die vorhandenen Altersgrenzen mit den Grundsätzen der Diskriminierung/Altersdiskriminierung sowie mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar sind. Im Zuge der Überprüfung der starren Altersgrenzen sollten die Kriterien der körperlichen und geistigen Eignung berücksichtigt und aufgezeigt werden, wie bisherige Regelungen starrer Altersgrenzen durch individuelle Altersgrenzen ersetzt werden können. Der Bundestag stimmt am Donnerstag ohne Aussprache über die Überweisung des Antrags in den Rechtsausschuss ab.



04. Linken-Antrag zu Kreditwucher

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Der Bundestag soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke die Bundesregierung auffordern, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Regelungen für sittenwidrige Rechtsgeschäfte und Wucher im Hinblick auf Verbraucherdarlehensverträge konkretisiert werden. Dem Antrag (19/29274) zufolge soll die Tatbestandsvoraussetzung "auffälliges Missverhältnis" für Verbraucherdarlehensverträge legal definiert werden. Dieses liege dann vor, so der Antrag, wenn die Jahreszinsbelastung des Kreditnehmers mehr als doppelt so hoch ist wie die Durchschnittszinsätze, die durch die Deutsche Bundesbank monatlich ermittelt werden oder um zwölf Prozentpunkte absolut überschreitet.

Kreditwucher sei für viele Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere für einkommensschwache Haushalte, ein Problem, das zur Existenzbedrohung werden kann, schreibt die Fraktion. Neben hohen Inkassokosten und Dispozinsen sei der Abschluss einer so genannten Restschuldversicherung in zeitlich unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss eines Ratenkreditvertrages ein Haupttreiber für wucherähnliche Kreditkosten. Diese Versicherung solle die Kreditzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod absichern. Allerdings würden in der Praxis bei Restschuldversicherungen hohe Abschlusskosten und Prämien fällig, welche die Kredit- und die Zinslast insgesamt deutlich vergrößerten. Die Pläne der Bundesregierung, lediglich einen Provisionsdeckel für die Restschuldversicherung einzuführen, reichten nicht aus. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages.



05. AfD beantragt abstrakte Normenkontrolle

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes wegen des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gestellt (19/29309). Danach soll der Bundestag begrüßen, wenn sich Abgeordnete in ausreichender Zahl zusammenfinden, um beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung zu beantragen, dass die Bestimmung des Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist.

Wie die Fraktion in dem Antrag schreibt, bestehen erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen mit dem Grundgesetz. Durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sei die Bestimmung des Paragrafen 28b neu in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen worden, mit dem die Vollzugskompetenz der Länder durchbrochen werde. Auch verkürze sie ohne Not den Rechtsschutz, weil betroffenen Bürgern nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht offensteht. Aufgrund der ausschließlichen Orientierung am Inzidenzwert und dem daran geknüpften Maßnahmen-Automatismus erfüllt der Paragraf zudem die grundgesetzlichen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen nicht.

Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages. Er benötigt die Unterstützung von mindestens einem Viertel der Abgeordneten, damit die Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden kann.



06. FDP: Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen

Menschenrechte/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/29265) Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung in Deutschland nicht länger hinzunehmen. Von der Bundesregierung verlangt sie deshalb konkret, in Zusammenarbeit mit den Ländern eine langfristige Strategie zu erarbeiten, welche die Situation von Prostituierten verbessert und ihre Grund- und Menschenrechte gewährleistet. Menschenhandel und sexueller Ausbeutung müsse Deutschland konsequent Einhalt gebieten und international eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen wie etwa der Istanbul Konvention vollumfänglich nachkommen, heißt es in der Vorlage weiter. Zudem dringen die Abgeordneten auf eine Verlängerung des Förderzeitraums der Konzeptentwicklung für eine unabhängige Berichterstattungsstelle gegen geschlechterspezifische Gewalt und Menschenhandel in Deutschland beim Deutschen Institut für Menschenrechte.

Weitere Forderungen zielen auf die Einrichtung einer gesonderten Arbeitsgruppe für "Zwangsprostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel, den Ausbau der Schulung und Weiterbildung von Fachpersonal und die Verbesserung der finanziellen und personellen Ausstattung von Bundespolizei und Zoll.

Als Erklärung für ihren Vorstoß führt die FDP an, dass Prostitution in Deutschland nach wie vor mit schweren Menschenrechtsverletzungen einhergehe und "ein Sinnbild" dafür sei, dass "bestimmte Menschen weniger Schutz und Freiheitsrechte genießen als andere". Daran hätten auch Prostitutionsgesetz und Prostitutionsschutzgesetz nichts geändert.