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20210506 veraenderung naechtlicher mobilitaet 2021 zu 2019 teaser

Nächtliche Mobilität sinkt mit Ausgangssperre 12 Prozentpunkte stärker als ohne Ausgangsperre

Donnerstag, den 6. Mai 2021

Sonderauswertung von Mobilfunkdaten zeigt Wirkung der "Bundesnotbremse" auf Mobilität zwischen 22 und 5 Uhr

Die mit der "Bundesnotbremse" eingeführte Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr in Landkreisen und kreisfreien Städten mit hoher 7-Tage-Inzidenz wirkt auf die nächtliche Mobilität der Bevölkerung in Deutschland: Im Zeitraum vom 24. April bis zum 1. Mai 2021 ist die nächtliche Mobilität in Kreisen mit Ausgangssperre gegenüber den Referenzwerten des Vorkrisenjahres 2019 durchschnittlich um 12 Prozentpunkte stärker zurückgegangen als in Kreisen ohne Ausgangssperre. Dies geht aus einer Sonderauswertung experimenteller Daten hervor, mit denen das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuelle Mobilitätsveränderungen in der Corona-Pandemie abbildet.

Die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr ist eine der Maßnahmen der sogenannten Bundesnotbremse, die mit dem Infektionsschutzgesetz am 21. April 2021 beschlossen worden sind und zum 24. April erstmals angewandt wurden. Die Ausgangssperre greift am übernächsten Tag, wenn die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner zuvor in einem Kreis drei Tage hintereinander über 100 gelegen hat. Wenn die Inzidenz fünf Werktage lang unter 100 lag, wird die Maßnahme zwei Tage später wieder aufgehoben. Seit dem ersten Inkrafttreten nächtlicher Ausgangssperren am 24. April bis zum 1. Mai war die Maßnahme in 324 Kreisen durchgängig gültig. In 46 Kreisen gab es bisher keine Ausgangssperren im Rahmen der Bundesnotbremse.

Der Vergleich der beiden Gruppen zeigt, dass sich die nächtliche Mobilität in den 14 Tagen vor Inkrafttreten der Bundesnotbremse zwischen beiden Gruppen im Durchschnitt nur um 3 Prozentpunkte unterschied. Ab dem 24. April war der Unterschied mit einem 12 Prozentpunkte stärkeren Rückgang in Kreisen mit Ausgangssperre also viermal so groß wie vorher (-48,3 % gegenüber 2019 in Kreisen mit Ausgangssperre, -36,7 % in Kreisen ohne Ausgangssperre). Dies deutet darauf hin, dass die Unterschiede durch die Ausgangssperre und nicht durch andere kreisspezifische Merkmale bedingt sind. Kreise, in denen die nächtliche Ausgangssperre seit Inkrafttreten nur zeitweise gegolten hat, sind in dieser Analyse nicht berücksichtigt.

Die Unterschiede im Rückgang der nächtlichen Mobilität zwischen Kreisen mit und ohne Ausgangssperre fallen an den Wochenenden bisher stärker aus als in der Woche. Der bislang größte Unterschied war am 1. Mai zu beobachten, als der nächtliche Mobilitätsrückgang in Kreisen mit Notbremse rund 20 Prozentpunkte stärker ausfiel als in Kreisen ohne Notbremse. In den Tagstunden sind weder vor, noch ab Einführung der Bundesnotbremse nennenswerte Unterschiede zwischen Kreisen mit und ohne nächtliche Ausgangssperren zu erkennen - und das, obwohl bei stabiler Inzidenz über 100 neben der nächtlichen Ausgangssperre auch andere Maßnahmen greifen, etwa die Schließung von Geschäften oder Kultureinrichtungen.

Mobilitätsrückgang insgesamt im April 2021 etwas stärker als im März

Insgesamt war der Mobilitätsrückgang gegenüber dem Vorkrisenniveau im April 2021 mit bundesweit durchschnittlich 9 % weniger Bewegungen wieder etwas stärker ausgeprägt als im März 2021, in dem der Mobilitätsrückgang im Monatsmittel 5 % gegenüber 2019 betrug. Die nächtliche Mobilität von 22 bis 6 Uhr, die etwa 6 % bis 7 % aller Bewegungen ausmacht, ging im April besonders stark zurück: Der Rückgang gegenüber 2019 betrug durchschnittlich 30 %, im März hatte er bei 21 % gelegen. Auch tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr ging die Mobilität im April (-7 %) wieder etwas stärker zurück als im März (-4 %). Die Veränderungsraten werden im Vergleich zum Durchschnitt des jeweiligen Wochentages im jeweiligen Monat des Jahres 2019 berechnet.