header-placeholder


image header
image
Bild 57171

Aus dem Gerichtssaal: Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

Donnerstag, den 6. Mai 2021

Mit gestern veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit denen erreicht werden sollte, dass die in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG geregelte nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine solche Entscheidung kann das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren nicht treffen. Diese Prüfung bleibt den Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Foto © Bundesverfassungsgericht / Stephan Baumann, Karlsruhe