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Resolution der Vollversammlung der Handwerkskammer Magdeburg: „Betriebe brauchen Verlässlichkeit und kein ständiges Hin und Her“

Mittwoch, den 5. Mai 2021

So richtig die Verständigung auf bundesweit einheitliche Kriterien für das Ziehen der Notbremse ist, so unzulänglich ist die jetzt gefundene Regelung. Es bleibt problematisch und bildet das Infektionsgeschehen vor Ort nur unzureichend ab, dass weiter einzig die Inzidenz im betreffenden Landkreis entscheidend dafür ist, ob die Bundes-Notbremse mit den damit verbundenen, teilweise sehr umfänglichen Grundrechtseingriffen gezogen werden muss.

Damit bringt auch das novellierte Infektionsschutzgesetz nicht die Klarheit und Planungssicherheit, die viele unserer Handwerksbetriebe erhofft hatten, und die sie in diesen ohnehin ungewissen Zeiten so dringend brauchen.

Wir erwarten zudem, dass einige Regelungen im novellierten Infektionsschutzgesetz mittels der anstehenden Bundesverordnungen unbedingt korrigiert werden: So muss die Ausnahme von Schließungsvorgaben für Friseure und Fußpflegesalons auch für Kosmetiksalons gelten. Dem Kfz-Handwerk mit seinen ausgefeilten Hygienekonzepten sollte endlich eine Öffnung seiner großflächigen Autohäuser erlaubt werden. Geöffnet bleiben müssen zudem Ladenlokale von den Handwerksbetrieben, die ihre Leistung nur bei geöffneten Ladenlokalen erbringen können, beispielsweise Raumausstatter oder auch Elektrohandwerker mit ihren Produktpräsentationen in den Ladenlokalen.

Dass parallel zur Notbremsen-Novelle nun gleichzeitig auch die Testangebotspflicht für Betriebe gegenüber ihren Beschäftigten eingeführt worden ist, kann nur als neuerliche Misstrauenserklärung der Politik gegenüber der Unternehmerschaft gewertet werden und verkennt völlig den großen Einsatz der Betriebe bei der Pandemieeindämmung.

Das teils zu kurzfristig ausgerichtete politische Management belastet die Wirtschaft und die Unternehmen. Viele Betriebe können die anhaltenden Herausforderungen durch die Pandemieeinschränkungen bald nicht mehr schultern und stehen inzwischen unverschuldet am Rande ihrer Existenzfähigkeit. Pandemiebewältigung heißt auch Betriebs- und Wirtschaftsschutz!

Die Betriebe müssen die nächsten Monate unbedingt überstehen, damit Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bleiben und sie nach der Krise ihren Teil zu wirtschaftlicher Erholung und Wachstum beitragen können. Ohne weitere Unterstützung werden zahlreiche Betriebe kaum durchhalten können. Sie bleiben dringend auf weitere finanzielle Unterstützung angewiesen.

Neben der Liquiditätssicherung brauchen unsere Betriebe darüber hinaus Planungssicherheit und eine verlässliche Öffnungsperspektive. Das wichtigste Instrument auf diesem Weg hin zu Öffnungen ist und bleibt das Impfen. Je schneller und umfassender wir impfen, umso schneller können unsere Betriebe wieder zu einer normalen Geschäftstätigkeit zurückkehren, desto zügiger können Wirtschaft und Konjunktur an Fahrt aufnehmen. Daher muss im Interesse der Betriebe und ihrer Beschäftigten die Impfdynamik massiv beschleunigt werden. Wenn irgendwann genug Impfstoff vorhanden ist, muss sieben Tage die Woche und 24 Stunden am Tag geimpft werden!