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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 5. Mai 2021

  1. Einführung elektronischer Wertpapiere beschlossen
    Finanzen/Ausschuss
  2. Übereinkommen zum Mutterschutz
    Arbeit und Soziales/Ausschuss
  3. AfD mit Antrag zu GIZ-Prüfberichten gescheitert
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss
  4. Besserer Verbraucherschutz im Online-Handel
    Wirtschaft und Energie/Ausschuss
  5. Ausgründungen aus Hochschulen
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag
  6. AfD fragt nach Korrekturbitten der BKM
    Kultur und Medien/Kleine Anfrage


01. Einführung elektronischer Wertpapiere beschlossen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/AB) Der Finanzausschuss hat den Weg für die Einführung elektronischer Wertpapiere freigemacht. In der Sitzung des Ausschusses am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die FDP-Fraktion dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26925) zu. Die Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden angenommen. Ein Antrag der FDP-Fraktion wurde abgelehnt.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das deutsche Recht generell für elektronische Wertpapiere, also Wertpapiere ohne Urkunde, öffnen. In einem ersten Schritt soll die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden, in kleinerem Umfang auch die Begebung von Anteilsscheinen. Die Regelung soll technologieneutral erfolgen, so sollen über Blockchain begebene Wertpapiere gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen nicht begünstigt werden.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, mit dem Gesetzentwurf werde es nun erstmals möglich, Urkunden digital zu begeben. Wichtig sei, dass das Bundesfinanzministerium per Verordnungsermächtigung künftig auch Kryptofondsanteile entsprechend regeln soll. Die SPD-Fraktion betonte die Bedeutung der Tatsache, dass die Blockchain-Technologie im Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Das Gesetz solle nach spätestens drei Jahren durch die Bundesregierung evaluiert werden. Die nächste Bundesregierung solle Vorschläge zur Einführung elektronischer Aktien machen.

Die AfD-Fraktion kritisierte, dass die Ausweitung auf elektronische Aktien im vorliegenden Gesetzentwurf fehlt. Dafür gebe es keinen Grund, das Wettbewerbspotential der elektronischen Wertpapiere bleibe so ungenutzt.

Die FDP bezeichnete den Gesetzentwurf als "kleinen Schritt". Nur ein sehr kleiner Teil betreffe die Blockchaintechnologie, das Kryptowertpapierregister. Der Rest vollziehe lediglich nach, was andere europäische Länder längst eingeführt hätten. Die Linke sah eine Schwäche des Gesetzentwurfs im Hinblick auf Manipulationstatbestände, die sich durch den registerführenden Emittenten ergeben könnten. Hier sei die Haftung nicht ausreichend geregelt. Die Grünen kritisierten, die Bundesregierung habe die vergangene Ratspräsidentschaft nicht dazu genutzt, ein einheitliches Vorgehen bei Kryptowährungen zu verabreden. Auch sie sahen die Gefahr des Marktmissbrauchs durch den registerführenden Emittenten.

Abgelehnt wurde der Antrag der FDP-Fraktion (19/26025) mit dem Titel "Einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für Kryptoassets schaffen - Digitale Wertpapiere aller Art ermöglichen". Darin fordert sie die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine innovationsfreundliche Regulierung Blockchain-basierter Vermögenswerte einzusetzen und diese auch in der nationalen Gesetzgebung voranzutreiben. Die Abgeordneten begrüßen einen von der Europäischen Kommission im September 2020 vorgelegten Entwurf für ein Verordnung, die einen EU-weiten Rechtsrahmen für Kryptoassets schaffen soll. Sie fordern die Bundesregierung auf, bei der Beratung mehrere Maßgaben zu berücksichtigen. So solle sich die Verordnung auf Produkte konzentrieren, die einen klaren Bezug zu Finanzdienstleistungen oder dem Handel mit Vermögenswerten haben.

Für den Antrag stimmte die FDP, dagegen stimmten CDU/CSU und SPD sowie die Linke bei Enthaltung von AfD und Grüne.



02. Übereinkommen zum Mutterschutz

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einem Gesetzentwurf (19/28115) der Bundesregierung für ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz zugestimmt. Gegen den Entwurf stimmte nur die AfD-Fraktion, während alle anderen Fraktionen dafür votierten.

Das Übereinkommen Nr. 183 vom 15. Juni 2000 ist eine Überarbeitung des Mutterschutz-Übereinkommens von 1952, das wegen seiner zu detaillierten Regelungen nur von wenigen Mitgliedstaaten der IAO unterzeichnet worden war. Das Übereinkommen Nr. 183 vermeide durch flexiblere Regelungen diese Hindernisse, schreibt die Regierung in dem Entwurf. Ziel des Übereinkommens ist es demnach, die Gleichstellung aller erwerbstätigen Frauen sowie die Gesundheit und Sicherheit von Mutter und Kind weiter zu fördern. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Übereinkommens durch Deutschland geschaffen. Im Rahmen der Ratifizierung seien Änderungen oder Ergänzungen der innerstaatlichen gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich, so die Bundesregierung.



03. AfD mit Antrag zu GIZ-Prüfberichten gescheitert

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Der Entwicklungsausschuss hat sich am Mittwochmorgen gegen einen Antrag (19/23954) der AfD-Fraktion zur Weitergabe der Ergebnisberichte der Externen Qualitätskontrolle der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ausgesprochen. Darin fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung, dem Ausschuss die vollständigen Berichte des Jahres 2018 sowie alle früheren und künftigen Ergebnisberichte unverzüglich zu übermitteln.

Das Parlament müsse sich angemessen informieren können, schließlich sei die GIZ ein Staatsunternehmen mit beträchtlichem Auftragsvolumen, betonte ein AfD-Vertreter im Ausschuss. Er verwies darauf, dass Journalisten 2016 anders als dem Parlament die Möglichkeit gegeben worden sei, Einsicht in den Bericht zu nehmen.

Für die Bundesregierung verwahrte sich die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Maria Flachsbarth (CSU), gegen die "Unterstellung" der AfD, sie würde durch Missmanagement und Intransparenz öffentliche Mittel fehlverwenden und Vorfälle verschleiern. Die Externe Qualitätskontrolle betreffe allein interne Verfahrensabläufe und die Einhaltung formaler Vorgaben zwischen BMZ und GIZ. Demgegenüber stünden zahlreiche interne und externe Kontrollinstrumente und -verfahren, die dazu dienten, die korrekte Mittelverwendung sicherzustellen und Korruption zu unterbinden.

Auch die übrigen Fraktionen betonten, es gehe bei der Externen Qualitätskontrolle nicht um inhaltliche Fragen,, sondern, wie unter anderem ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion klarstellte, um rein formale Fragen. Der Antrag gehe daher völlig an der Sache vorbei und diene dem parlamentarischen Informationsbedürfnis nicht, ergänzte eine Vertreterin der SPD-Fraktion.

Ein Vertreter der FDP-Fraktion sagte, dass eine höhere Transparenz bei Aufträgen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) grundsätzlich wünschenswert sei. Doch gehe es darum im vorliegenden AfD-Antrag nicht.

Die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen warfen der AfD überdies vor, mit ihren Anträgen die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) grundsätzlich diskreditieren und letztlich abschaffen zu wollen.

Die AfD scheiterte im Ausschuss außerdem mit einem Antrag (19/26905) zur Förderung deutscher Bauunternehmen in Afrika.



04. Besserer Verbraucherschutz im Online-Handel

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat grünes Licht gegeben für eine Neuordnung der Marktüberwachung. In der Sitzung am Mittwoch votierten die Abgeordneten einstimmig für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28401) in geänderter Fassung.

Für die CDU/CSU-Fraktion argumentierte ein Abgeordneter, die Marktüberwachung im Online-Handel werde gestärkt. Außerdem würden damit erstmals auch nicht-harmonisierte Non-Food-Produkte wie Möbel und Fahrräder adressiert. Die Marktüberwachung werde vereinheitlicht. Produkte, die nicht europäischen Vorgaben entsprechen, würden künftig stärker überwacht, ergänzte eine SPD-Abgeordnete. Man schaffe notwendige Regelungen zum Verbraucherschutz. Sie erwähnte Bußgelder für Gesetzesverstöße und die Möglichkeit, Webseiten zu sperren, falls dort dubiose Produkte auftreten.

Die AfD-Fraktion begrüßte das Gesetz. Man sei für einheitliche Spielregeln, zudem werde das Verbraucherrecht gestärkt. Die FDP-Fraktion sagte, es würden Regulierungslücken geschlossen und das Nebeneinander von Regeln beendet. Die Linksfraktion erklärte, im Kern unterstütze man das Vorhaben. Man hätte sich allerdings ein konsequenteres Vorgehen gewünscht. Auch die Grünen-Fraktion erteilte ihre Zustimmung zu dem Gesetz.

Die Bundesregierung will mit den Neuregelungen zur Marktüberwachung ein Dachgesetz für europäisch harmonisierte und europäisch nicht harmonisierte Non-Food-Produkte schaffen. Für europäisch harmonisierte Non-Food-Produkten gibt es bereits über die Verordnung (EU) 2019/1020 entsprechende Regelungen. Die Verordnung greift jedoch nicht für den europäisch nicht harmonisierten Produktbereich - die Bestimmungen für diesen Bereich finden sich bislang im Produktsicherheitsgesetz. In den Änderungen nimmt die Bundesregierung vor allem Anmerkungen des Bundesrats auf, die zum Teil redaktioneller Art sind.



05. Ausgründungen aus Hochschulen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die FDP-Fraktion will Ausgründungskultur und Ausgründungen aus Hochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen besser fördern. Das geht aus einem Antrag (19/29168) hervor, den die Fraktion vorgelegt hat. Konkret verlangen die Abgeordneten unter anderem, die Bundesregierung solle Daten zum Bestand und vor allem zur Neuentstehung von sogenannten "Hidden Champions" aus Ausgründungen heraus rückwirkend für die vergangenen Jahre 20 Jahre erheben und gleichzeitig Abwanderung von "deep-tech Start-ups" erfassen. Es müssten zudem "realistische Vergleichskriterien" für den Bereich der Ausgründungen aus dem Wissenschaftsbereich entwickelt werden, um darauf aufbauend die Zahl der deutschen Ausgründungen international vergleichen zu können, schreibt die Fraktion. Außerdem dringt sie darauf, die deutsche Exzellenzstrategie um das Ziel "Weltspitze" im Bereich Transfer und Ausgründungen zu erweitern. Mit den Ländern solle zudem verhandelt werden, damit bei der zukünftigen Vergabe von Exzellenz-Siegeln an Hochschulen die Schwerpunktsetzung durch quantitative und qualitative Vergabekriterien auf dem Gebiet der Ausgründungen ergänzt wird. Weitere Forderungen beziehen sich auf eine stärkere Adressierung des Themas an Hochschulen, die Einführung eines "Gründungssemesters" analog zu einem Urlaubssemester sowie den Abbau von institutionellen Barrieren gegen Ausgründungen.

Ausgründungen aus dem Wissenschaftssystem spielten bei der Revitalisierung und Stärkung der Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nach der Corona-Krise eine entscheidende Rolle, heißt es im Antrag zu Begründung. Es sei daher besorgniserregend, dass gerade Start-ups von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie vergleichsweise hart getroffen worden seien. Neben der existenziellen Gefahr für diese jungen Unternehmen habe dies auch eine "fatale Signalwirkung", so die Fraktion mit Verweis auf eine seit Jahren rückläufige Tendenz bei Neu- und Ausgründungen. So seien laut einer Untersuchung des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung 2018 nur 1.100 Unternehmen im Bereich der forschungs- und entwicklungsintensiven Industrien neu gegründet worden. Dies entspreche einem Rückgang um 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Innovationsschwäche spiegele sich auch in der gesamten Wirtschaftsstruktur wider, heißt es weiter. Die Hälfte der "Hidden Champions", also Unternehmen, die unter den Top-3 auf dem jeweiligen Weltmarkt oder Nummer eins in Europa sind, seien vor 1945 gegründet worden. Ein Drittel sei sogar älter als einhundert Jahre.



06. AfD fragt nach Korrekturbitten der BKM

Kultur und Medien/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion möchte erfahren, ob und aus welchen Anlässen die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im November 2019 unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei Medien um Korrekturen der Berichterstattungen hat ersuchen lassen. In der Kleinen Anfrage (19/28992) möchte sie zudem wissen, ob und aus welchen Anlässen ohne Inanspruchnahme anwaltschaftlicher Hilfe um Korrekturen der Berichterstattung ersucht wurde.