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MarcoTullner Foto RaykWeber

Magdeburg / ST: Bildungsminister Marco Tullner zur geplanten Änderung der Versetzungsverordnung

Dienstag, den 4. Mai 2021

Vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen der Versetzungsverordnung erklärt Bildungsminister Marco Tullner (Foto):

„Die Forderungen, die Änderungen an der Versetzungsverordnung grundsätzlich zu beerdigen, sind reiner Populismus. Die Änderung der Versetzungsverordnung ist zwingend notwendig, um ein freiwilliges Wiederholen in diesem Schuljahr ohne eine Anrechnung auf die Gesamtverweildauer zu ermöglichen. Dies ist und bleibt das Hauptargument für die Notwendigkeit der Verordnungsänderung.

Darüber hinaus gibt es völlig unstrittige Punkte, die weder in der Anhörung noch in den öffentlichen Debatten eine Rolle spielten. Dies gilt beispielsweise für die Möglichkeit des Notenausgleichs im hauptschulbezogenen Bildungsgang in der 9. Klasse. Auch diese Regelung wird nun kommen.

Man konnte darüber hinaus zur Kenntnis nehmen, dass teilweise sehr unsachliche Beiträge zu einem weiteren Punkt der Versetzungsverordnung in den letzten Tagen und Wochen die Debatte erreicht haben. Ich habe deshalb entschieden, dass die Regelungen zur Einstufung in den Realschulabschluss bzw. Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht vorerst nicht in die Versetzungsverordnung aufgenommen werden. Der ursprüngliche Vorschlag – erarbeitet durch eine AG von Schulpraktikern – soll im kommenden Schuljahr erneut aufgegriffen und breit diskutiert werden. Gemeinsam mit den Fachverbänden aber auch den Kammern sollen zudem die Regelungen für den Real- und Hauptschulabschluss intensiv erörtert und diskutiert werden. Es bleibt das Ziel, möglichst viele Schülerinnen und Schüler zu einem guten Schulabschluss zu bringen, der den Anforderungen der späteren Berufswelt auch gerecht wird.“

Foto: Marco Tullner © Rayk Weber