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Magdeburger Ordnungsamt kontrolliert Regelungen der Bundes-Notbremse im Einzelhandel

Freitag, den 30. April 2021

Keine Verstöße gegen Testpflicht in Geschäften

Am 27. und am 28. April hat das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg insgesamt 57 Geschäften des Einzelhandels kontrolliert. Es wurde überprüft, ob die Inhaber/innen ihren Verpflichtungen zur Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes (Bundes-Notbremse) nachkommen. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Einhaltung der Maskenpflicht, die maximale Kund/innenanzahl und die Vorlage eines negativen Testergebnisses gelegt.
 
Die zunächst verdeckt auftretenden Beamt/innen wurden in keines der stichprobenartig ausgewählten Geschäfte ohne negatives Testergebnis eingelassen. Alle kontrollierten Einrichtungen hielten sich streng an die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes versuchten Einwände vorzubringen, um auch ohne aktuellen Test hineingelassen zu werden. Ihnen wurde der Eintritt trotzdem verwehrt. Im Einzelnen wurden 3 Baumärkte, 2 Elektrofachmärkte, 2 Möbelhäuser, 12 Schuhgeschäfte, 18 Bekleidungsgeschäfte und 20 weitere, sonstige Geschäfte kontrolliert.
 
Zum Ende der Kontrollen gaben die Mitarbeitenden des Ordnungsamts ihren Kontrollbesuch bekannt und lobten das jeweilige Personal für ihr konsequentes Verhalten.