header-placeholder


image header
image
vaccination 5884514 960 720

Impfungen in Magdeburg nur mit Termin

Montag, den 19. April 2021


Fehlinformationen durch Hotline 116 117 / Wahlhelfer*innen mit eigenem Impfangebot

Aus aktuellem Anlass weist der Impfstab der Landeshauptstadt darauf hin, dass in Magdeburg nur Bürger*innen der Landeshauptstadt geimpft werden, die zuvor online einen Termin gebucht haben. Hintergrund sind Aussagen, dass die bundesweite Telefon-Hotline 116 117 verkündet haben soll, dass das Magdeburger Impfzentrum ohne Terminvergabe Corona-Schutzimpfungen anbietet. Zudem weist die Landeshauptstadt auf Regelungen für Wahlhelfer*innen, die zur Priorität 3 gehören, hin. Die Eindämmungsverordnung der Landeshauptstadt ist verlängert worden.
 
Dazu die Leiterin des Impfstabes, Simone Borris: "Den Mitarbeitenden im Impfzentrum ist heute mehrfach erzählt worden, dass die 116 117 die Auskunft gegeben hat, dass Bürger*innen einfach ohne Termin zum Impfzentrum in Magdeburg kommen können. Es gäbe dann entweder direkt eine Erstimpfung oder zumindest einen Termin. Das stimmt beides nicht und ist eine reine Fehlinformation!"
 
Hierzu stellt die Landeshauptstadt fest: In Magdeburg können Termine für die Erstimpfung gegen das Coronavirus nur online unter www.magdeburg.de/Impfen gebucht werden. Sobald Impfstoff zur Verfügung steht, werden Impftermine in das Terminvergabesystem eingestellt und können von Magdeburger*innen genutzt werden. Die Landeshauptstadt ist nicht an die bundesweite Terminvergabe über die Telefonhotline 116 117 angebunden. Diese Hotline wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung betrieben.
 
Menschen, die in Magdeburg wohnen oder dauerhaft arbeiten und zur Priorität 3 laut Coronaimpfverordnung des Bundes gehören, können seit heute auch geimpft werden. Zu diesen zählen auch Wahlhelfer*innen der Landtagswahl am 6. Juni. Der Impfstab und das Wahlamt der Landeshauptstadt bereiten derzeit einen separaten Impftermin für diese Personengruppe vor. Allerdings können sich nur Wahlhelfer*innen impfen lassen, die eine Berufungsurkunde der Landeshauptstadt erhalten haben. Diese sollen in dieser Woche verschickt werden.
 
Unterdessen ist die Eindämmungsverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg verlängert worden. Aufgrund anhaltender Inzidenzen von über 100 Coronainfektionen auf je 100.000 Einwohner*innen über 7 Tage ist die Landeshauptstadt Magdeburg verpflichtet, eine eigene Rechtsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus zu erlassen. Basis dafür ist die geänderte 11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes. Die Magdeburger Rechtsverordnung tritt heute in Kraft und besagt, dass sich weiterhin sowohl im öffentlichen Raum als auch im privaten Bereich nur noch ein Hausstand mit einer weiteren Person und dazugehörigen Kindern unter 3 Jahren treffen darf.