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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do.., 15. April 2021

  1. Gefälschte CE-Kennzeichen auf China-Exportprodukten
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  2. Erneuerung von 2.000 Bahnbrücken bis 2029 geplant
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  3. Bau der Staustufe Decín im Elbe-Abkommen nicht genannt
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  4. Gesetzliche Regelung zum elektronischen Frachtbrief kommt
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  5. Umsatz der Lkw-Maut lag 2020 bei 7,39 Milliarden Euro
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort


01. Gefälschte CE-Kennzeichen auf China-Exportprodukten

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung weiß um die Problematik gefälschter oder unzulässiger CE-Kennzeichen bei chinesischen Exportprodukten. Dies sei ein bekanntes Problem und werde im Dialog mit den zuständigen chinesischen Behörden regelmäßig thematisiert, erklärt sie in der Antwort (19/28089) auf eine Kleine Anfrage (19/27601) der FDP-Fraktion. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das "Anbringen von Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften, deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten mit der Bedeutung oder Gestalt der CE-Kennzeichnung verwechselt werden kann" per Verordnung untersagt sei.



02. Erneuerung von 2.000 Bahnbrücken bis 2029 geplant

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die dritte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG (DB AG) bis 2029 sieht nach Angaben der Bundesregierung die vollständige beziehungsweise teilweise Erneuerung von insgesamt 2.000 Brücken vor. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/28084) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27244) hervor. In den ersten fünf Jahren stünden dafür mit rund vier Milliarden Euro nochmals mehr Gelder als bisher bereit, teilt die Regierung mit. Für den Zeitraum von 2025 bis 2029 sollen nach jetzigem Stand weitere rund fünf Milliarden Euro in die Brücken fließen.



03. Bau der Staustufe Decín im Elbe-Abkommen nicht genannt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Dem Abkommen zwischen der Bundesregierung und der tschechischen Regierung über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe liegt das Gesamtkonzept Elbe zugrunde, wonach die verkehrliche Nutzung mit den wasserwirtschaftlichen Notwendigkeiten und der Erhaltung des wertvollen Naturraums in Einklang zu bringen ist. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28065) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/27239) mit.

Der Bau der Staustufe Decín, die aus Sicht der Grünen erhebliche negative Auswirkungen auch auf die Elbe und ihre Schutzgebiete in Deutschland hätte, sei in dem Abkommen nicht genannt, schreibt die Bundesregierung. "Das Abkommen kann die Genehmigung der Staustufe nicht ersetzen", heißt es. Die tschechische Regierung erkläre in dem Abkommen lediglich, im Abschnitt zwischen Ústí nad Labem und Týnec nad Labem die bestehenden Wasserstraßenparameter mit einer Fahrrinnentiefe von 230 cm aufrecht zu erhalten.



04. Gesetzliche Regelung zum elektronischen Frachtbrief kommt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat nach eigener Aussage den Entwurf für ein Vertragsgesetz "betreffend den elektronischen Frachtbrief" beschlossen und strebt den Abschluss des parlamentarischen Verfahrens noch in dieser Legislaturperiode an. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/28069) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27593) hervor. Durch den im Gesetz geregelten Beitritt zu dem "Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief" solle den an der Beförderungskette beteiligten Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, die Durchführung eines internationalen Beförderungsvertrags betreffende Informationen in elektronischer Form auszutauschen, schreibt die Bundesregierung.



05. Umsatz der Lkw-Maut lag 2020 bei 7,39 Milliarden Euro

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Umsatz der Lkw-Maut betrug im Jahr 2020 laut Bundesregierung rund 7,39 Milliarden Euro. Der den Kommunen zustehende Anteil habe bei rund 46,9 Millionen Euro (rund 0,63 Prozent) gelegen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/28263) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27429). Über die Verwendung der zugewiesenen Mittel durch die Kommunen liegen der Bundesregierung der Antwort zufolge keine Erkenntnisse vor. Aufgrund des verfassungsrechtlichen Prinzips der kommunalen Selbstverwaltung habe der Bund gegenüber den Kommunen im Hinblick auf die Verwendung der Mauteinnahmen durch die Kommunen weder Kontroll- noch Weisungsbefugnisse, heißt es in der Vorlage. Berichtspflichten der Kommunen oder der Länder gegenüber dem Bund seien in Paragraf 11 Absatz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes ebenfalls nicht vorgesehen.