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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do.., 15. April 2021

  1. Grüne mit Vorstoß zur Kammer-Organisation
    Wirtschaft und Energie/Antrag
  2. Sportwerbung durch gesetzliche Krankenkassen weiter möglich
    Sport/Antwort
  3. Nutzungsentgeltkonzept für Sport- und Freizeitschifffahrt
    Sport/Antwort
  4. Unternehmensbeteiligungen der Deutschen Bahn AG
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  5. Eigenbetrag der Bahn zur Bewältigung der Corona-Schäden
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  6. Investitionen in Bundeswasserstraßen deutlich gesteigert
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  7. Fahrzeugzulassung bleibt eigene Angelegenheit der Länder
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort


01. Grüne mit Vorstoß zur Kammer-Organisation

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag (19/28473) zu mehr Transparenz und Demokratie in den Industrie- und Handelskammern vorgelegt. Gremienbeschlüsse, Tagesordnungen und Protokolle von Vollversammlung und Ausschüssen, Haushaltszahlen und Gehälter der Geschäftsführung müssten durchgängig veröffentlicht werden, schreiben die Abgeordneten. Darüber hinaus sollten die Kompetenzen von Kammern und dem künftigen Dachverband klar abgegrenzt werden. Reformen sollten auf einem breiten Beteiligungsprozess fußen.

Die Grünen begründen ihren Antrag mit dem Reformbedarf bei Kammern. Dieser werde durch einen aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht ausreichend abgedeckt.



02. Sportwerbung durch gesetzliche Krankenkassen weiter möglich

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Mit der geplanten Krankenkassen-Werbemaßnahmen-Verordnung (KKWerbeV) soll der Sport als Werbeträger für gesetzliche Krankenkassen nicht ausgeschlossen werden. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28075) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27054) deutlich. Mit Paragraf 6 KKWerbeV werde der für alle Werbeformate geltende gesetzliche Grundsatz aus Paragraf 4a Absatz 3 Satz 2 SGB V, "dass Werbung nur dann zulässig ist, wenn der Sachbezug im Vordergrund steht", für den Bereich des organisierten Sports konkretisiert, schreibt die Regierung. In der Vergangenheit hätten sich gerade im Bereich des Sports eine Vielzahl von unterschiedlichen Kooperationen entwickelt, bei denen dieser gesetzlich geforderte Sachzusammenhang "nicht immer erkennbar und auch die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen zumindest fraglich war".

In der Verordnung sollen nun laut Bundesregierung Vorgaben für Werbemaßnahmen im Sport festgeschrieben werden, um sinnvolle und mit dem Gesetz zu vereinbarende Kooperationen auf eine klare rechtliche Grundlage zu stellen und damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Dabei gingen die Möglichkeiten der Werbung für die Krankenkassen im Bereich des Sports sogar weiter als bei anderen Werbeformaten, da Werbung auch dann als zulässig erachtet werde, "wenn zwar der Sachzusammenhang nicht im Vordergrund steht, die Werbung aber im Rahmen von Präventionsmaßnahmen erfolgt". Die Botschaften der Präventionsmaßnahmen ergänzten in diesem Fall die Werbebotschaften der Krankenkassen, so dass der notwendige Sachbezug damit hergestellt sei. "Insoweit ist eine Schwächung der Effektivität von Kooperationen zwischen Krankenkassen und Sportvereinen im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Krankenkassen nicht erkennbar", schreibt die Bundesregierung. Die bloße finanzielle Förderung von Verbänden oder Institution "außerhalb der gesetzlichen Aufgaben der Krankenkassen" sei auch bisher schon unzulässig gewesen.



03. Nutzungsentgeltkonzept für Sport- und Freizeitschifffahrt

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das seit Anfang April geltende neue Nutzungsentgeltkonzept für die Sport- und Freizeitschifffahrt sieht laut Bundesregierung keine Erhöhung des Entgeltrahmens vor. Aufgrund der bundeseinheitlichen und vergleichbaren Anwendung der neuen Entgeltstufen werde es oftmals zu Senkungen und nur für einzelne Nutzungsverträge zu Erhöhungen kommen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/27998) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27385). Sofern Entgelterhöhungen erforderlich seien, würden diese nutzerfreundlich durch eine schrittweise Erhöhung umgesetzt, schreibt die Bundesregierung.



04. Unternehmensbeteiligungen der Deutschen Bahn AG

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/28067) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27029) listet die Bundesregierung jene Unternehmen auf, an denen die Deutsche Bahn AG (DB AG) zum Stichtag 1. Januar 2021 beteiligt war. Aufgeführt werden auch die Beteiligungserwerbe und die Beteiligungsveräußerungen innerhalb der vergangenen zehn Jahre.



05. Eigenbetrag der Bahn zur Bewältigung der Corona-Schäden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Deutsche Bahn AG (DB AG) übernimmt für das Jahr 2020 50 Prozent der Corona-Schäden im Systemverbund Bahn mittels Gegensteuerungsmaßnahmen. Als Corona-Schäden definiere der DB-Konzern Umsatzverluste, Zusatzaufwendungen für Hygiene und Sauberkeit sowie Effekte auf den Bestand an Drohverlustrückstellungen im Schienenpersonennahverkehr, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28062) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27467).

Um pandemiebedingte Verluste auszugleichen, verfolgten Bundesregierung und DB AG ein sogenanntes Drei-Säulen-Modell, heißt es in der Antwort. Neben der Anpassung der Verschuldungsgrenze und einer Eigenkapitalerhöhung durch den Bund sehe das Modell auch eine Gegensteuerung durch die DB AG im Systemverbund durch Einsparmaßnahmen vor.

Nach Auskunft der DB AG beträgt der Gegensteuerungsaufwand laut aktueller Mittelfristplanung 4,8 Milliarden Euro, wovon im Jahr 2020 bereits Gegensteuerungsmaßnahmen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro umgesetzt wurden. Betroffen seien die Bereiche Netto-Investitionen, Produktions- und Sachaufwand sowie Personalaufwand. So sei beispielsweise für die Führungskräfte und außertariflichen Mitarbeiter eine Nullrunde für das Jahr 2021 beschlossen worden. Auch würden die Verschlankung der Organisationsstrukturen und die Erhöhung der Effizienz vorangetrieben. Dies gelte insbesondere für die Verwaltungsbereiche in der Konzernleitung sowie in den Servicebereichen.

Für die Jahre 2020 bis 2024 sei zudem das Budget für den Erwerb von Minderheitsbeteiligungen nachhaltig gesenkt worden. Im Bereich Einkauf würden die Investitionen in den Jahren 2020 bis 2024 durch Preisnachverhandlungen in laufenden Vergaben über alle Warengruppen hinweg sinken. Nach Auskunft der DB AG seien 1,9 Milliarden Euro Einsparungen im Produktions-und Sachaufwand so gestaltet, "dass die Ziele der Strategie ,Starke Schiene' erreicht werden können", schreibt die Bundesregierung.



06. Investitionen in Bundeswasserstraßen deutlich gesteigert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Erhalt und Ausbau der Leistungsfähigkeit der Bundeswasserstraßen sind laut Bundesregierung Voraussetzung dafür, die Rolle der Binnenschifffahrt im Güterverkehr zur Erreichung der Klimaziele zu stärken. So heißt es in der Antwort (19/28061) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27405). Die Bundesregierung habe die Investitionen in die Leistungsfähigkeit der Bundes-wasserstraßen in den letzten Jahren deutlich gesteigert. Der Mittelabfluss sei in dieser Legislaturperiode von knapp 770 Millionen Euro im Jahr 2018 auf über 1,24 Milliarden Euro 2020 gesteigert worden, "ein Plus von 60 Prozent".

Über das Konjunkturpaket aus dem letzten Jahr habe das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für 2021 zusätzlich 235 Millionen Euro zur Ufersanierung und Modernisierung von Schleusen erhalten, heißt es weiter. Mit dem Haushalt 2021 seien die Wasserstraßeninvestitionen für den Finanzplanungszeitraum von 2022 bis 2024 darüber hinaus um insgesamt 100 Millionen Euro erhöht worden. Nach den Eckwerten für 2022 sollen laut Bundesregierung die Investitionen in die Bundeswasserstraßen im nächsten Jahr nochmals um 200 Millionen Euro ansteigen.



07. Fahrzeugzulassung bleibt eigene Angelegenheit der Länder

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) "Die Fahrzeugzulassung bleibt eine eigene Angelegenheit der Länder." Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28066) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27396). Angesichts des besonders in der Pandemiesituation deutlich gewordenen Bedarfes von Unternehmen, Fahrzeuge bundesweit zuzulassen, will die Bundesregierung nach eigener Aussage die Länder bei der Abwicklung der von den Unternehmen gestellten Zulassungsanträge durch eine Steuerung beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unterstützen, heißt es in der Antwort.