Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/28411) vorgelegt, mit dem die EU-Rahmenverordnung EBS (Regulation on European business statistics) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Ziel ist es, Unternehmensstatistiken auf EU-Ebene weitgehend zu harmonisieren und Daten somit besser vergleichbar zu machen. Das Gesetz schafft unter anderem rechtliche Voraussetzungen zum Austausch von Einzeldaten.
Der für die Wirtschaft entstehende Erfüllungsaufwand wird nach Angaben der Bundesregierung in voller Höhe durch gleichzeitige entstehende Entlastungen kompensiert. Auf die Verwaltung kommt ein jährlicher Mehraufwand von etwa 2,8 Millionen Euro zu, eine Million Euro davon entfallen auf die Länder. Der einmalige Erfüllungsaufwand liegt bei etwa 861.000 Euro, wie es weiter heißt. Etwa 11.000 Euro davon müssten die Länder schultern.
Der Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände gegen die dargestellten Gesetzesfolgen. Zwei Einwände des Bundesrats, die unter anderem die Kompetenzen Statistischer Landesämter betreffen, lehnt die Bundesregierung ab.
Berlin: (hib/LBR) Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (19/28449) auf, eine Strategie zu Smart Cities für Deutschland als Teil der Digitalstrategie vorzulegen. Elementarer Bestandteil der Strategie müsse eine klare Definition des Begriffs sein.
Darin genannt werden sollen "messbare politische, soziale und städtebauliche Ziele", heißt es in dem Antrag. Weiter sollen nach dem Willen der Fraktion bereits durchgeführte Modellprojekte des Bundesinnenministeriums evaluiert und auf "ihre Werthaltigkeit" überprüft werden. Insbesondere müsse bei der Erstellung der Strategie die "bestehende wie benötigte Infrastruktur" im Hinblick auf Breitbandverbindungen sowie WLAN- und Mobilfunknetze Berücksichtigung finden. Die Sicherheit dieser Infrastruktur gegenüber Hackerangriffen müsse stets ausnahmslos gewährleistet sein, fordern die Abgeordneten.
Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion CDU/CSU schlägt die Abgeordneten Christian Hirte (CDU) und Michael Kießling (CSU) für die Wahl der Mitglieder des Stiftungsrats der Bundesstiftung Baukultur vor. Das erklärt die Fraktion in einem Wahlvorschlag (19/28466) und beruft sich auf § 7 des Gesetzes zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur.