Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihre Beiträge für den Klimafonds der Vereinten Nationen signifikant erhöhen und die internationale Klimafinanzierung bis spätestens 2025 netto mit jährlich acht Milliarden Euro unterstützen. In einem entsprechenden Antrag (19/ 28474) fordert die Fraktion außerdem, dass sich die Koalition auf internationaler Ebene für die Schaffung eines Verursacherfonds einsetzt. Er solle eine "faire Lastenverteilung" zum Ausgleich von Schäden und Verlusten in den Ländern des Globalen Südens ermöglichen. Darin einzahlen sollen neben Industrieländern und Ländern mit vergleichbarer Verantwortung für die Klimakrise mittelfristig auch Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft.
Die Klimafinanzierung dürfe nicht auf Kosten der Entwicklungsfinanzierung für andere Belange in den ärmeren Ländern bereitgestellt werden, schreiben die Grünen in der Begründung des Antrags. "Globale Gerechtigkeit und internationaler Klimaschutz lassen sich mit einer soliden Haushaltspolitik verbinden und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden", zeigen sie sich überzeugt. Neben den klassischen Haushaltsmitteln müssten aber auch innovative Finanzierungsinstrumente geprüft werden.
Berlin: (hib/PEZ) Auf den Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors (19/27442) geht der Bundesrat in einer Stellungnahme ein, die die Bundesregierung als Unterrichtung (19/28408) vorgelegt hat. Darin begrüßt das Gremium grundsätzlich das Engagement der Bundesregierung für eine Strategie der offenen Daten in der Verwaltung. Zugleich kritisiert der Bundesrat, dass in dem Entwurf Angaben zum Erfüllungsaufwand der Länder fehlten. Er weist außerdem darauf hin, dass der Entwurf auch für Daten gelte, die bisher unter Landesrecht fallen. "Mit der angestrebten Normierung durch den Bund würden gesetzgeberische Zuständigkeit und finanzielle Verantwortung auseinanderfallen." Der Bund solle Mehrbelastungen und Einnahmeausfälle der Länder mit einer entsprechenden Anpassung der Umsatzsteuerfestbeträge kompensieren.
Die Bundesregierung entgegnet unter Verweis auf das Grundgesetz, dass Bund und Länder, wenn sie für den Vollzug von Bundesgesetzen zuständig sind, die damit einhergehenden Ausgaben grundsätzlich jeweils mit ihren Haushaltsmitteln zu finanzieren haben. "Kostenfolgen, die einen Anspruch der Länder auf eine Neufestsetzung der Umsatzsteueranteile begründen könnten, sind hier nicht ersichtlich."