Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem der digitale Wandel der Justiz begleitet werden soll. Der Vorlage (19/28399) zufolge soll der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten ausgebaut werden, indem die digitalen Zugangsmöglichkeiten zu den Gerichten erweitert werden. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Organisationen und Verbände sowie andere professionelle Verfahrensbeteiligte erhielten zum einen die Möglichkeit, möglichst kostenneutral über ein neues besonderes elektronisches Postfach mit den Gerichten auf sicherem Wege zu kommunizieren. Dafür werde ein sogenanntes besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geschaffen, heißt es in dem Entwurf.
Das eBO ermögliche sowohl den schriftformersetzenden Versand elektronischer Dokumente an die Gerichte sowie die Zusendung elektronischer Dokumente durch die Gerichte an die Postfachinhaber. Zum anderen solle die Möglichkeit geschaffen werden, die nach dem Onlinezugangsgesetz zu errichtenden Nutzerkonten des Portalverbundes in die Kommunikation mit den Gerichten einzubinden, so die Regierung. Darüber sollen die Voraussetzungen für die wirksame elektronische Übermittlung von Dokumenten hinsichtlich der Einhaltung bestimmter technischer Anforderungen abgesenkt werden.
Um das Potential und die Chancen, die die Digitalisierung für die Justiz bietet, noch besser als bisher zu nutzen, müssten alle Akteure möglichst umfassend und medienbruchfrei mit den Gerichten auf elektronischem Weg kommunizieren können, schreibt die Bundesregierung weiter. Das sei bislang nur unzureichend der Fall, weil gegenwärtig hauptsächlich nur Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare sowie Behörden über besondere elektronische Postfächer am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilnähmen. Es bedürfe daher der Schaffung zusätzlicher elektronischer Kommunikationswege.
Berlin: (hib/CHB) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für die schnellstmögliche Integration des Verkehrssektors in den EU-Emissionshandel einzusetzen. In einem Antrag mit dem Titel "Keine Bilanzfälschung beim Klimaschutz im Verkehr - Erneuerbare-Energien-Richtlini
Die in der Erneuerbare-Energien-Richtlini
Berlin: (hib/AHE) Das Auswärtige Amt hat im November 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ersucht. Das geht aus der Antwort (19/28240) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27779) der AfD-Fraktion hervor. Das Ministerium gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom Auswärtigen Amt veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben würden und das Amt einen Hinweis für geeignet und angemessen erachte.
Berlin: (hib/AHE) Für den aktuellen Stand bei der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses zur Colonia Dignidad in Chile interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/28200). Die Abgeordneten erkundigen sich unter anderem danach, wann das Antragsverfahren für den Hilfsfonds für die Opfer der Sekte begonnen hat und wie sich die Auszahlung - auch in Hinsicht auf die Erschwernis der weltweiten Ausbreitung von Covid-19 - gestaltet.
Berlin: (hib/AHE) Nach dem LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/28098). Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft geben, seit wann Pläne für ein solches Konzept zur Inklusion von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Personen (LSBTI) existieren und welche Organisationen, Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft das Konzept mit der Bundesregierung initiiert haben. Außerdem wird danach gefragt, in welchen der 50 größten Staaten der Welt LSBTI-Personen keinen oder lediglich eingeschränkten Zugang zum Recht auf Wohnen, Gesundheit, Arbeit, Bildung sowie politische, kulturell und gesellschaftliche Teilhabe haben.