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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 14. April 2021

  1. Anträge zu Mindestlohn und Sozialabgaben abgelehnt
    Arbeit und Soziales/Ausschuss
  2. Nein zu Grünen-Antrag zur Hilfe für Kommunen
    Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Ausschuss
  3. Spahn rechtfertigt anhaltenden Lockdown
    Gesundheit/Ausschuss
  4. Experten befürworten Digitalisierung im Gesundheitswesen
    Gesundheit/Anhörung
  5. Gesetzentwurf zu Tagebau-Genehmigungsverfahren
    Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf
  6. EU-Perspektive für Länder des Westbalkans
    Auswärtiges/Antrag


01. Anträge zu Mindestlohn und Sozialabgaben abgelehnt

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat einen Antrag (19/27849) der AfD-Fraktion für eine erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Die AfD hatte für den Fall von Umsatzeinbrüchen aufgrund der COVID-19-Maßnahmen gefordert, die Möglichkeit einer solchen Stundung einzuführen. Dies sollte durch Änderungen und Ergänzungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch möglich gemacht werden. Ferner sollte geprüft werden, inwiefern im Bedarfsfall aus dem Bundeshaushalt zinsfreie Darlehen oder Kredite an die Sozialversicherungen vergeben werden können, um deren finanzielle Überlastung zu vermeiden.

Auch ein Antrag (19/22554) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und eine Reform der Mindestlohnkommission fand nicht die nötige Mehrheit. Die Fraktion Die Linke enthielt sich, während die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP dagegen stimmten.

Die Grünen hatten unter anderem gefordert, den Mindestlohn innerhalb von zwei Jahren unter Berücksichtigung der Betroffenheit durch die Corona-Pandemie auf zwölf Euro pro Stunde zu erhöhen. Gleichzeitig sollte das Mindestlohngesetz reformiert werden. Damit sollte unter anderem erreicht werden, dass die Ziele bei der Gesamtabwägung zur Erhöhung des Mindestlohns im Mindestlohngesetz (MiLoG) dahingehend ergänzt werden, dass der Mindestlohn vor Armut schützen muss. Außerdem sollte die Kommission künftig beschließen können, dass der Mindestlohn mindestens der Tarifentwicklung folgt und darüber hinaus auch relativ steigen kann.



02. Nein zu Grünen-Antrag zur Hilfe für Kommunen

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Bauausschuss hat sich gegen einen Vorstoß der Grünen ausgesprochen, Klimaschutz als Motor für die kommunale Konjunktur zu nutzen (19/20799). Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD votierten die Abgeordneten gegen den Antrag der Grünen-Fraktion. Nur die Antragsteller stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich in der Sitzung am Mittwochvormittag. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in der Vorlage ein Konjunkturpaket für Kommunen und Bundesgelder für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Dabei gelte es, den Mittelabruf für die Kommunen möglichst einfach zu gestalten, schreiben die Abgeordneten und führen ein System mit mehreren Förderphasen auf.

Zur Erklärung sagte ein Grünen-Abgeordneter in der Ausschusssitzung, mit Corona-Folgen und Klimakrise stünden Kommunen unter doppeltem Stress. Es gelte nun zu nutzen, dass Kommunen viel Expertise bei Themen rund um den Klimaschutz angesammelt hätten. Ziel bei Maßnahmen und Investitionen müsse es sein, Kommunen auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen.

Von der Fraktion CDU/CSU hieß es, die Idee eines Konjunkturprogramms für Kommunen auch mit Fokus auf Klima sei grundsätzlich zu begrüßen, die Vorschläge der Grünen seien jedoch zu einseitig. Wichtig sei die Effizienz von Maßnahmen - die bei einigen Punkten des Antrags in Zweifel zu ziehen sei. Außerdem gelte, dass der Staat die Rahmenbedingungen setzen und Privaten Freiraum lassen solle. Ein Beispiel dafür sei die Frage, wer wie Mehrwegsysteme für Außer-Haus-Verpackungen organisiere.

Ein SPD-Vertreter sagte, das inzwischen verabschiedete Klimaschutzprogramm der Bundesregierung beinhalte viele der Grünen-Forderungen, die ja aus dem vergangenen Jahr stammten. Im Unterschied zu den Grünen sei es der SPD ein Anliegen, dass Ordnungsrecht und Anreize für Unternehmen und Verbraucher auf "einem vernünftigem Level zusammengehen" müssten. Der Abgeordnete appellierte derweil an den Koalitionspartner CDU/CSU, beim Thema erneuerbare Energien weitere Regelungen zu treffen. Die Bürger warteten darauf.

Für die AfD-Fraktion sagte ein Abgeordneter, es handele sich bei den meisten vorgeschlagenen Maßnahmen nicht um Investitionen, sondern um ideologiegetriebenen Konsum. Er nannte als Beispiel den anvisierten Ankauf von Lastenrädern. Dies diene lediglich den Herstellern solcher Räder. Ein FDP-Abgeordneter bezeichnete den Antrag als wilden Rundumschlag, der dem Ziel nicht gerecht werde. Er appellierte, so wenig Schulden wie möglich zu machen, zahlen dafür müssten nämlich die kommenden Generationen. Mit weniger Bürokratie und mehr Handlungsspielraum sei Kommunen am besten geholfen. Die Linksfraktion wiederum erklärte, beim Grünen-Antrag müsse an einigen Stellen nachgebessert werden. Eine Abgeordnete verwies darauf, dass viele Kommunen auch ohne Corona-Krise in einem strukturellen Finanzierungsdefizit steckten und deshalb nicht an Förderprogrammen teilhaben könnten. Sie könnten den für solche Programme erforderlichen Eigenanteil nicht aufbringen. In der jetzigen Situation gelte es außerdem, zunächst die drängendsten Probleme anzugehen - etwa die beim öffentlichen Personennahverkehr, der von deutlich weniger Fahrgästen genutzt werde.



03. Spahn rechtfertigt anhaltenden Lockdown

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) rechtfertigt den anhaltenden Lockdown mit der nach wie vor schwierigen Infektionslage. Es gehe jetzt darum, die dritte Corona-Welle zu brechen, sagte der Minister am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Spahn sprach von einer hohen Auslastung der Intensivbetten und einer großen Belastung in Kliniken. Auch für das Klinikpersonal sei die Dauerbelastung problematisch. Bisher sei es gelungen, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen, das sei auch weiter das Ziel.

In der jetzigen Phase müssten Kontakte möglichst reduziert werden, sagte Spahn auch mit Blick auf die mit dem vierten Bevölkerungsschutzgesetz geplanten Kontaktbeschränkungen ab einer Inzidenz von 100. Mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) soll künftig die sogenannte Notbremse ab einer Inzidenz von 100 bundesweit einheitlich gelten.

Spahn verwies zugleich auf die Erfolge beim Testen und Impfen. 16,9 Prozent der Deutschen hätten eine erste Impfung erhalten. Im zweiten Quartal des Jahres komme Geschwindigkeit in die Impfkampagne, auch durch Einbeziehung der Ärzte. Die Logistik bei den Hausärzten funktioniere gut. Zudem hätten die Impfzentren in den vergangenen Tagen mit bis zu 400.000 Impfungen am Tag neue Rekorde erreicht.



04. Experten befürworten Digitalisierung im Gesundheitswesen

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Die von der Bundesregierung geplante Digitalisierung im Gesundheitswesen wird von Fachverbänden grundsätzlich als sinnvoll erachtet. Die Verbände sehen unter anderem in der Ausweitung der Videoangebote eine Möglichkeit, die Versorgung der Patienten zu verbessern. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am Mittwoch über den Entwurf der Bundesregierung für das sogenannte Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) (19/27652) in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Vorlage sieht eine Weiterentwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGAs), den Ausbau der Telemedizin, zusätzliche Einsatzmöglichkeiten in der Telematikinfrastruktur (TI) und eine stärkere digitale Vernetzung vor.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sieht in dem Entwurf große Potenziale, um Versorgungsbrüche im fragmentierten Gesundheitssystem zu reduzieren. Voraussetzung sei allerdings, dass auch die Pflegeeinrichtungen an die digitalen Netze angeschlossen würden. Vielerorts verfügten Einrichtungen noch nicht über Internet-Anschlüsse und WLAN-Netze, was jedoch die Voraussetzung sei für eine Anbindung an die TI und den Einsatz elektronischer Verordnungen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärte, Videosprechstunden könnten bei geeigneten Indikationen und Fallkonstellationen eine Ergänzung sein. Der unmittelbare persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient müsse aber der Maßstab bleiben.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) forderten in ihrem Bereich eine Ausweitung der Videosprechstunden über die Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen hinaus. Auch wenn telemedizinische Verfahren im zahnärztlich-kurativen Bereich von nachgelagerter Bedeutung seien, spielten Videosprechstunden bei Information, Beratung und Aufklärung eine zunehmend wichtige Rolle. Die Verbände kritisierten die geplante Ablösung der Notfalldaten (NFD) von der eGK und warnten, die Daten könnten in Offline- und Ausfallszenarien nicht mehr verfügbar sein.

Auf Videoangebote setzt auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Derzeit könnten Psychotherapeuten ihren Patienten keine Akutbehandlungen per Video anbieten. Damit blieben die Chancen der Digitalisierung ausgerechnet für solche Patienten ungenutzt, die besonders dringend auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen seien. Der Verband schlug vor, bei der Förderung der Videobehandlung auch die psychotherapeutische Akutbehandlung zu berücksichtigen.

Der Gesetzentwurf stieß bei der Bundespflegekammer mit einigen Einschränkungen auf Zustimmung. Die Kammer kritisierte, dass die Videobehandlung in der Pflege nicht umfänglich vorgesehen sei. Dies stehe im Widerspruch zu den Möglichkeiten für Heilmittelerbringer und Hebammen. Die reine Pflegeberatung per Video greife zu kurz, auch in der Pflege könnten die Videokonsultation und das Videomonitoring eine wichtige Rolle spielen, etwa bei der Wundbehandlung. Die Videobehandlung sollte auch für die Pflege ermöglicht werden.



05. Gesetzentwurf zu Tagebau-Genehmigungsverfahren

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes und zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung" (19/28402) vorgelegt, mit dem sie die Genehmigungsverfahren für Braunkohletagebaue an den Kohleausstieg anpassen will. Es gelte, einen Stillstand der Tagebaue zu vermeiden und Planungssicherheit zu gewährleisten, erklärt die Bundesregierung. Mit dem Gesetz wolle man die Dauer von Genehmigungsverfahren bei der Umplanung von Braunkohletagebauen verkürzen. Die Regelungen dienten dazu, auch die bergrechtliche Seite des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung zu gestalten.

Außerdem soll per Gesetz Lithium in allen Formen als bergfreier Bodenschatz definiert werden. Bislang behinderten Unklarheiten um die Definition das Aufsuchen und die Gewinnung dieses Rohstoffs in Deutschland, erklärt die Bundesregierung weiter.

Der Bundesrat schlägt in einer Stellungnahme mehrere Änderungen und Begriffsschärfungen im Detail vor, die die Bundesregierung teils ablehnt, teils prüfen will.



06. EU-Perspektive für Länder des Westbalkans

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die FDP-Fraktion setzt sich für die europäische Perspektive der Länder des Westbalkans ein. Als eine von EU-Mitgliedern umgebene Region sei die Sicherheit und Stabilität Albaniens, Bosnien-Herzegowinas, des Kosovo, Montenegros, Nordmazedoniens und Serbiens für Deutschland und die Europäische Union von besonderer Bedeutung, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/28357). Die EU müsse in ihrer Erweiterungspolitik der komplexen, konfliktreichen Geschichte und den Herausforderungen jedes der sechs Länder und ihrer Bevölkerung sowie den politischen und ethnischen Spannungen Rechnung tragen. Gleichzeitig brauche die EU eine Strategie, wie sie mit Akteuren wie Russland, China, der Türkei, Saudi Arabien und Katar umgeht, die auf dem Balkan aktiv seien.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich auf nationaler und europäischer Ebene mit Nachdruck die europäische Perspektive des Westbalkans und für die Aufnahme und Konkretisierung der Beitrittsgespräche mit den Ländern des Westbalkans einzusetzen, wenn diese die dafür nötigen Kriterien erfüllen, substantielle Reformschritte vorweisen können und ein automatisierter Beitritt ausgeschlossen wird. Außerdem soll die Bundesregierung auf EU-Ebene für Reformen eintreten, "wozu mindestens die Verkleinerung der EU-Kommission auf maximal 18 Mitglieder, die rechtzeitige Anpassung der Stimmgewichtung im Rat sowie der Sitzverteilung im Europäischen Parlament und die Ausweitung des Mehrheitsprinzips auf mehr Politikfelder zählen".