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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di.., 13. April 2021

  1. Transaktionen mit Wirecard-Aktien von BaFin-Mitarbeitern
    3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss
  2. Deutliches Votum für Gleichstellungs-Stiftung
    Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Anhörung
  3. Nachbesserungsbedarf im Bevölkerungsschutz
    Inneres und Heimat/Anhörung
  4. Änderungen an Finanz- und Personalstatistik
    Finanzen/Gesetzentwurf
  5. Corona-Impfungen in Alten- und Pflegeheimen
    Gesundheit/Kleine Anfrage
  6. FDP fragt nach Stärken der Luca-App
    Gesundheit/Kleine Anfrage
  7. AfD will mehr wissen über Corona-Maskenaffäre
    Gesundheit/Kleine Anfrage


01. Transaktionen mit Wirecard-Aktien von BaFin-Mitarbeitern

3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/LL) Mehr als 500 Transaktionen mit Wirecard-Aktien von Mitarbeitern hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen der internen Meldepflichten zwischen Januar 2018 und September 2020 registriert. Das erklärte die Exekutivdirektorin Innere Verwaltung und Recht der BaFin, Béatrice Freiwald, in der öffentlichen Zeugenvernehmung des 3. Untersuchungsausschusses ("Wirecard") am Montagnachmittag, 12. April 2021.

Bei der Befragung der zweiten Zeugin dieses Verhandlungstages stand das Handelsverhalten von BaFin-Mitarbeitern im Mittelpunkt. Freiwald erläuterte die Bemühungen ihres Hauses, Interessenkonflikte der Beschäftigten zwischen ihrer beruflichen Aufgabe der Wertpapieraufsicht und privaten Wertpapiergeschäften auszuschließen. Gegen Verstöße werde ermittelt.

Die Zeugin und die Mitglieder des Ausschusses streiften bei ihren Ausführungen und Fragen die Entstehung von Compliance-Regeln in Deutschland in öffentlichen Einrichtungen wie der BaFin und der Deutschen Bundesbank, die Weiterentwicklung dieser Regeln, die Mitwirkungsrechte der Personalräte, die Einsprüche von Mitarbeitern und das Warten auf Gerichtsurteile, die Kontrolle auf europäischer Ebene durch die EZB und die Rolle des Deutschen Bundestages bei der Weiterentwicklung gesetzlicher Regelungen statt lediglich betrieblicher Vorgaben.

Gesetzliche Regelungen seien betrieblichen Vereinbarungen gegenüber ausdrücklich zu befürworten, betonte Freiwald, sei doch die Abwägung von Eingriffen in die Grundrechte beim Gesetzgeber besser aufgehoben als im innerbetrieblichen Disput zwischen Dienstherren und Beschäftigten. "Je klarer eine gesetzliche Vorgabe ist, desto besser."

Die gesamte Fragerunde drehte sich sowohl um die Nachverfolgung vermeintlicher Verfehlungen als auch um die Lehren, die man im Untersuchungszeitraum und teils darüber hinaus aus dem größten Finanzskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte ziehe.

Die BaFin-Managerin unterstrich, wie sehr ihre Behörde den Wirecard-Fall als Anstoß für Veränderungen begreife. "Wirecard war ein Einschnitt, der uns zum Nachdenken gebracht hat. Über das, was Aufseher leisten müssen und wie sie ihre Aufsichtstätigkeit wahrnehmen."

Noch im Vorgriff auf eine künftige gesetzliche Verschärfung und Präzisierung aktualisiere man die eigenen Vorschriften und schaue auf andere vergleichbare Einrichtungen. Über ein Regelwerk verfüge die BaFin seit ihrer Gründung im Jahr 2002, das immer weiter ausgebaut werde. Man habe eine auf 10.000 Euro gesenkte Bagatellgrenze für nachzuweisende Mitarbeitergeschäfte. Seit vergangenem Oktober gelte ein Handelsverbot für Papiere von Banken und Versicherungen, die die BaFin gerade beaufsichtige. Es gebe die unmittelbare Anzeigepflicht sowie die jährlichen Kontrollen. Die mögliche Nicht-Meldung anzeigepflichtiger Geschäfte "versuchen wir durch Stichproben herauszufinden".

Parallel liefen mehrere Sonderauswertungen von Mitarbeitergeschäften, intern und auf parlamentarische Anfragen hin. "Wir haben uns bemüht, immer nach bestem Wissen und Gewissen" alles zusammenzutragen, beteuerte Freiwald. "Unser System ist nicht perfekt. Aber ich kenne keine Institution, die ihnen Auskünfte geben kann über die privaten Geschäfte ihrer Mitarbeiter." Man greife alle Hinweise auf die dazu dienten, "wie wir unser Compliance-System stärken können".

Ihr Haus werde noch einen zusätzlichen Bericht vorlegen "über alle Mitarbeiter, die im Untersuchungszeitraum zum Wirecard-Fall Insiderwissen hatten". Durch die Untersuchungen und die verschärften Regeln sei die Zahl der angezeigten Fälle im vergangenen Jahr auf das Doppelte gestiegen, auf etwa 17.000 bis 18.000 Transaktionen. Es werde einfach mehr erfasst.

Der Abgeordnete Frank Schäffler (FDP) wollte wissen: "Warum haben Sie für Mitarbeitergeschäfte in der Vergangenheit nicht engagierter ein System eingeführt? Warum sind Sie das Thema nicht energischer angegangen?" Warum beispielsweise gelte bei der BaFin, die an alle Finanzmarktteilnehmer strengste Maßstäbe anlege, nicht selbst das gängige Zweitschriftverfahren? Und: "Sie machen das für ihre eigenen Mitarbeiter sehr langsam als eine Behörde, die anderen Marktteilnehmern umfassende Verhaltensregeln auferlegt."

"Wir waren in den Jahren 2017, 2018, 2019 in einer Änderungsphase des Regelwerkes", erläuterte die Zeugin. Das sei ein langer Prozess. Nach umfassenden Verhandlungen mit dem Personalrat habe man sich neu aufgestellt. Eine verschärfte Stichprobenprüfung sei 2019 auf den Weg gebracht worden. Man habe außerdem mit Spannung auf ein Gerichtsurteil zu den neuen Regeln innerhalb der Bundesbank im Mai 2020 gewartet.

Das gebe nun Rechtssicherheit für die eigene Regelung. Die jüngste Prüfung der EZB "ergab, dass unsere Regelungen den Anforderungen entsprechen." Und als man im Frühjahr vermehrt Geschäfte von Mitarbeitern mit Wirecard-Aktien registriert habe "haben wir schnell reagiert und eine Sonderermittlung angestoßen, da wir uns in einem Aufsichtsverfahren gegenüber ebendiesem Unternehmen befanden".

Die Verbote zu verschärfen sei das eine. "Aber es ist schwierig, ein vollständig wirksames Kontrollverfahren aufzustellen, das alle Fehler aufgreifen kann." Man müsse versuchen, "ausbalancierte Kontrollen aufzusetzen." "Schärfe Kontrollmechanismen" seien "eigentlich schon fruchtbar." Sie setze lieber darauf, "dass die Leute sich von sich aus regelkonform verhalten". Das sei doch eine Selbstverständlichkeit. Eine volle Kontrolle jedoch nicht.

Die Zeugenvernehmung wurde am Abend fortgeführt mit zwei Referatsleitern des Bundesministeriums der Finanzen: Christof Harzer, Leiter des Referats Kreditanstalt für Wiederaufbau; Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung; und Dominik Böllhoff, der das Referat Institutionelle Aufsicht über die BaFin leitet.



02. Deutliches Votum für Gleichstellungs-Stiftung

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Anhörung

Berlin: (hib/AW) Die geplante Bundesstiftung Gleichstellung stößt bei Expertinnen auf große Zustimmung. Kritik entzündet sich jedoch an der Zusammensetzung der Organe der Stiftung. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/27839) am Montag deutlich.

Einhellig begrüßten alle Sachverständigen die Einrichtung der Bundesstiftung. Diese könne einen wichtigen Beitrag leisten, um das Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes in Artikel 3 und die Beseitigung von Benachteiligungen in die Praxis umzusetzen, lautete das einhellige Votum. Dies sei um so wichtiger, da man vom Ziel der Gleichstellung der Geschlechter in der gelebten Realität noch "meilenweit entfernt" sei und sich während der Corona-Pandemie bestehende Gleichstellungsdefizite noch einmal verstärkt hätten, betonte Petra Bentkämper vom Deutschen Landfrauenverband. Sigrid Isser vom Landesfrauenrat Hessen argumentierte, eine fundierte Politikberatung benötige eine verlässliche wissenschaftliche Basis. Hierfür könne die Stiftung einen großen Beitrag leisten. Barbara Stiegler vom Expertinnen-Netzwerk "Gender Mainstream Experts International" bezeichnete die Einrichtung der Stiftung gar als einen "Meilenstein" in der Gleichstellungspolitik.

Kritik entzündete sich vor allem an der geplanten Zusammensetzung des Direktoriums, des Stiftungsrates und des Stiftungsbeirates. Obwohl die Stiftung als eine von der Ministerialverwaltung unabhängige Einrichtung angelegt sei, erfolge ihre Steuerung vor allem über den Stiftungsrat, der sich aus Mitgliedern des Bundestages unter dem Vorsitz des Bundesfamilienministeriums zusammensetze, und aus dem Direktorium, das durch das Familienministerium ernannt werde, monierte die Politikwissenschaftlerin Silke Bothfeld von der Hochschule Bremen. Dadurch erhalte die Politik ein Übergewicht in der Stiftung. Um die Unabhängigkeit der Stiftung zu garantieren solle der Stiftungsrat spätestens ab der zweiten Amtsperiode pluralistischer mit Vertretern der Zivilgesellschaft besetzt werden, mahnte Bothfeld. Dieser Forderung schlossen sich auch andere Expertinnen an. Kritisch bewertet wurde auch die Besetzung des Stiftungsbeirates. So sei die Zivilgesellschaft mit vier Vertreterinnen und Vertretern neben jenen von Ländern, Kommunen und Wissenschaft nicht ausreichend repräsentiert, monierte Petra Bentkämper.

Kontrovers wurde die Regelung beurteilt, dass die Stiftungsorgane möglichst paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen seien. Die Formulierung, dass eine paritätische Besetzung von Stiftungsrat und Stiftungsbeirat "angestrebt" werde, habe "keinerlei Wirkmacht", monierte Heide Pfarr vom Deutschen Juristinnenbund. Dies habe sich bereits bei der Besetzung von Gremien anderer Institutionen gezeigt. Die Einbeziehung von Männern in die Stiftungsorgane sei zwar prinzipiell richtig und wichtig, aber im Kontext des Engagements und der fachlichen Kompetenzen zum Thema Gleichstellung von Frauen und Männern führe diese Regelung zu einer ungerechtfertigten Männerquote, kritisierte Pfarr. Es müsse sichergestellt werden, dass der Männeranteil in den Gremien die 50-Prozent-Marke nicht überschreite. Es könne nicht sein, dass höher qualifizierte Frauen wegen der angestrebten Parität nicht berücksichtigt würden. Auch Silke Bothfeld plädierte für einen Mindestanteil von 50 Prozent Frauen in den Gremien. Die Philosophin Ruth Hagengruber von der Universität Paderborn sprach sich ebenfalls gegen eine Geschlechterparität aus. Das entscheidende Kriterium bei der Gremienbesetzung müsse die wissenschaftliche Expertise sein, forderte sie. Petra Bentkämper hingegen plädierte für eine paritätische Besetzung der Gremien.

Kritisch bewertet wurde von mehreren Sachverständigen die Finanzierung der Stiftung. Die geplanten fünf Millionen Euro pro Jahr seien angesichts des breiten Aufgabenspektrums der Stiftung nicht ausreichend, sagte Anja Nordmann vom Deutschen Frauenrat. Barbara Stiegler verwies darauf, dass in anderen europäischen Staaten wie Belgien, Schweden und Spanien vergleichbare Institutionen finanziell besser aufgestellt seien.



03. Nachbesserungsbedarf im Bevölkerungsschutz

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/WID) Die Corona-Pandemie hat Schwächen und Defizite im System des Bevölkerungsschutzes offenbart, wenn auch insgesamt Deutschland bisher besser durch die Krise gekommen ist als in der Öffentlichkeit gelegentlich dargestellt. Dies war am Montag die gemeinsame Einschätzung der Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Das Gesundheitswesen sei zum Teil unzureichend auf die Krise vorbereitet gewesen, was auch darauf zurückzuführen sei, dass in der Vergangenheit Kapazitäten abgebaut worden seien. Notwendig seien zusätzliche Investitionen, um Deutschlands "Krisenresilienz" zu stärken, und der Aufbau neuer koordinierender und forschender Institutionen.

Der Vorsitzende des Berliner Zukunftsforums Öffentliche Sicherheit, Albrecht Broemme, bemängelte, dass es in der Krise vielfach nicht gelungen sei, vorhandenes Wissen zu kommunizieren und umzusetzen. "Das Streben nach perfekten Lösungen verhindert die guten", laute eine der Lehren aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres. Statt Krisenmanagement sei oftmals nur Krisenverwaltung zu erleben. Gezeigt habe sich, dass die Digitalisierung in Deutschland "im Status eines Embryos" verharre. Auch an der Verständigung über gesellschaftspolitische Grundsatzfragen, etwa zum Umgang mit Grundrechten oder dem Datenschutz, habe es gefehlt. Broemme empfahl die Ernennung von Corona-Beauftragten "mit Durchgriffsrecht" auf Bundes-. Länder und Kreisebene.

Dass vorhandene Systeme der Krisenbewältigung vielfach nicht angemessen genutzt worden seien, kritisierte auch der Präsident des Technischen Hilfswerks (THW), Gerd Friedsam. Die Pandemie habe die Fragilität internationaler Lieferketten offenbart. In bundesweiten Notlagen bedürfe es schneller Zugriffsmöglichkeiten auf Schutz- und Versorgungsmaterial. Friedsam sprach sich daher für den Aufbau einer nationalen Gesundheitsschutz-Reserve in bundesweit acht von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam unterhaltenen Logistikzentren aus. Vier davon seien derzeit im Aufbau. Für seine eigene Organisation zog Friedsam eine positive Bilanz. In 580 der insgesamt 668 Ortsvereine des THW hätten 70.000 ehrenamtliche Helfer bisher 900.000 Arbeitsstunden geleistet.

Das föderale System habe insgesamt bisher seine Fähigkeit bewiesen, der Pandemie wirksam zu begegnen, sagte Alexander Götz, Vorsitzender des Arbeitskreises für Rettungswesen und Katastrophenschutz der Innenministerkonferenz. Statt einer Zentralisierung von Vorgaben und Steuerungsmaßnahmen bedürfe es einer "föderalen Partnerschaft", um Krisen zu bewältigen. "Wir werden in den nächsten Jahren insgesamt viel mehr in den Bevölkerungschutz investieren müssen", betonte Götz. Dies sei erforderlich angesichts der "Vielzahl neuer Lagen" und Herausforderungen, mit denen das Land in Zukunft zu rechnen habe.

Der Bielefelder Staatsrechts-Professor Christoph Gusy forderte eine Änderung des Grundgesetzes, um eine Bundeskompetenz im Bereich des Katastrophenschutzes zu begründen, die bisher nicht gegeben sei. Es bedürfe einer Bundesbehörde mit Exekutivaufgaben sowie einer besseren "Vernetzung und Verzahnung" der Zuständigen in Bund und Ländern. Bisher habe der Bund auf dem Feld des Infektionsschutzes zwar eine Gesetzgebungs-, aber keine Vollzugszuständigkeit.

Die Notwendigkeit, mehr in den Bevölkerungsschutz zu investieren, betonte auch der Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Christian Reuter. Dies sei gewissermaßen als "Versicherungsprämie" aufzufassen, denn: "Wir werden öfter solche Lagen bekommen." Bisher habe jede große Krise einen eklatanten Mangel an Ausstattung und Material offenbart, was auch damit zu tun habe, dass in der Vergangenheit im trügerischen Gefühl einer "Friedensdividende" Resourcen abgebaut worden seien. Reuter mahnte auch, die Bevölkerung in der Breite mehr als bisher für Rettungs- und Pflegeaufgaben in Notlagen zu sensibilisieren und zu qualifizieren.

Vor Cyber-Angriffen auf Systeme der Gesundheitsversorgung warnte der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm: "Der Schutz der IT-Systeme im Gesundheitssektor ist von besonderer Bedeutung." Als Erfolg verbuchte Schönbohm die Entwicklung der Corona-Warnapp. Sie sei bisher 27 Millionen Mal heruntergeladen und 14 Mal erweitert worden. In 60 allerdings unkritischen Fällen seien Schwachstellen identifiziert und behoben worden.

Eine "nationale Resilienzstrategie" mahnte der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Armin Schuster an: "Mehr Vorsorge, weniger Prinzip Hoffnung." Insgesamt sehe Deutschland in der Pandemie "immer noch gut aus". Viele Helfer hätten einen hervorragenden Job gemacht. Schuster regte in diesem Zusammenhang die Stiftung eines "Corona-Verdienstordens" an. Die Frage sei allerdings, was geschähe, wenn die Bundeswehr einmal nicht in dem Umfang verfügbar sei wie derzeit. Wie stehe es um die "zivile Durchhaltefähigkeit" Deutschlands? Für die Aus- und Fortbildung von Entscheidungsträgern und Experten schlug Schuster eine Bundesakademie für Bevölkerungsschutz vor.

Die Gründung einer neuen Bundesinstitution befürwortete auch der Leiter der Katastrophenforschungsstelle an der Freien Universität Berlin, Martin Voss. Ihm schwebe ein interdisziplinär besetztes Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutzforschung vor. Eine Schwachstelle sei bisher, dass die Forschung nicht in der Lage sei, die laufende Krise und ihre Komplexität adäquat zu analysieren. Eine systematisierte Auswertung der in der Pandemie gesammelten Erfahrungen forderte auch der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes André Wüstner, der einen entsprechenden Bericht der Regierung anregte. Die gewonnenen Erkenntnisse dürften nicht wieder verlorengehen.



04. Änderungen an Finanz- und Personalstatistik

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AB) Die Finanz- und Personalstatistik soll aussagekräftiger und an EU-Vorgaben angepasst werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (19/28165) vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, die Finanz- und Personalstatistiken zur Berechnung des Staatssektors entsprechend dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen an EU-Anforderungen anzupassen. Dies war bisher nur teilweise der Fall. Außerdem soll die Berichterstattung über die wirtschaftliche Lage der Kommunen vervollständigt werden. Künftig sollen daher auch Angaben über das Aufkommen an Ressourcen und deren Verbrauch erfasst werden. Das sieht das Ressourcenverbrauchskonzept des neuen kommunalen Haushaltsrechts vor. In der Personalstandsstatistik werden künftig für Beschäftigte des Bundes zusätzlich die Merkmale "Geburtsland", "bestehende Nebentätigkeiten" und das "Vorliegen einer Schwerbehinderung" erhoben.



05. Corona-Impfungen in Alten- und Pflegeheimen

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Prioritätensetzung bei der Impfung gegen das Coronavirus ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/28219) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung erfahren, wie viele Personen in den Alten- und Pflegeheimen geimpft worden sind.



06. FDP fragt nach Stärken der Luca-App

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit den Stärken der sogenannten Luca-App zur Kontaktnachverfolgung in der Coronakrise befasst sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/28280). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, ob bei dieser Anwendung im Vergleich zu anderen Apps ein besonderes Potenzial besteht.



07. AfD will mehr wissen über Corona-Maskenaffäre

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion will mehr wissen über die sogenannte Corona-Maskenaffäre. Die Abgeordneten erkundigen sich in einer Kleinen Anfrage (19/28105) bei der Bundesregierung, wie viele Mandatsträger der im Bundestag vertretenen Parteien sich seit Januar 2020 an welches Bundesministerium gewandt haben, um dieses bei der Beschaffung von Schutzausrüstung zu unterstützen.