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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 12. April 2021

  1. Votum für Reform der Antidiskriminierungsstelle
    Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Anhörung
  2. Stärkung des Anlegerschutzes
    Finanzen/Gesetzentwurf
  3. Abschaffung der Gebührenpflicht für Wasserstraßennutzung
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf
  4. Bundesrat gibt Stellungnahme zu Gesetzen
    Wirtschaft und Energie/Unterrichtung
  5. Keine Korrektur mit Anwalt durch das BMBF im Oktober 2019
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort
  6. Strombedarf von Elektroautos
    Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage
  7. EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
    Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage
  8. FDP erkundigt sich nach Mehrwert des Schnellladegesetzes
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage


01. Votum für Reform der Antidiskriminierungsstelle

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Anhörung

Berlin: (hib/AW) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes(ADS) soll reformiert und unabhängiger und im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) soll ein Verbandsklagerecht eingeführt werden. Dies war das mehrheitliche Plädoyer von drei Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/24431). Lediglich die Vertreterin der Arbeitgeberverbände widersprach diesen Forderungen.

Übereinstimmend sprachen sich die ehemalige Leiterin der ADS, Christine Lüders, Sotiria Midelia vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen und die Rechtswissenschaftlerin Sibylle Raasch für ein höheres Maß an Unabhängigkeit der ADS und ihre Umwandlung in eine oberste Bundesbehörde aus. Dies sei auch im Sinne der vom Europarat und der Europäischen Kommission angemahnten Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Gleichbehandlungsstellen "zielführend", sagte Lüders. Sie wies ebenso wie Midelia und Raasch darauf hin, dass die Leitung der ADS derzeit wegen Konkurrentenklagen im Auswahlverfahren nur kommissarisch besetzt sei. Dies führe zu einer faktischen Schwächung der ADS, da sie ihre Wirksamkeit bei der Bekämpfung nicht in Gänze entfalten könne, argumentierte Midelia. Alle drei Sachverständigen sprachen sich dafür aus, die Leitung der ADS analog zum Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auszugestalten und durch den Bundestag auf fünf Jahre zu wählen. Alle drei Sachverständigen plädierten zudem dafür, die Klagefristen im AGG von zwei auf sechs Monate zu verlängern und ein Verbandsklagerecht einzuführen. Ebenso übereinstimmend sprachen sich Lüders, Midelia und Raasch für eine bessere finanzielle Ausstattung der ADS aus. Kein europäisches Nachbarland gebe für den Diskriminierungsschutz so wenig Geld aus wie Deutschland, sagte Lüders. So gebe beispielsweise Schweden 1,10 Euro pro Kopf für seine nationale Gleichbehandlungsstelle aus, Deutschland hingegen nur sechs Cent.

Tabea Benz von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hingegen sprach sich gegen diese Forderungen aus. Diskriminierungsschutz sei auch für die Arbeitgeber ein wichtiges Anliegen, dieses lasse sich jedoch nicht durch schärfere gesetzliche Auflagen, sondern durch einen Mentalitätswandel herbeiführen, führte Benz aus. Dezidiert wandte sich Benz gegen die Umwandlung der ADS in eine oberste Bundesbehörde. Der Gesetzgeber habe sich dafür entschieden, die ADS als selbstständige und fachunabhängige Organisationseinheit des Bundesfamilienministeriums einzurichten. Dies entspreche den Vorgaben der Europäischen Union. Ebenso sprach sich Benz gegen ein Verbandsklagerecht und gegen eine Verlängerung der Klagefristen im AGG aus. Ein Verbandsklagerecht sei mit dem deutschen Rechtssystem grundsätzlich inkompatibel. Eine Verlängerung der Klagefristen führe zu Rechtsunsicherheit und belaste die Arbeitsbeziehungen. Gegenüber der Wahl der ADS-Leitung durch den Bundestag zeigte sich Benz zwar offen, allerdings wies sie darauf hin, dass eine solche Wahl im Widerspruch zur Auswahl nach fachlicher Kompetenz stehen könnte.



02. Stärkung des Anlegerschutzes

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (19/28166) vorgelegt, mit dem Anleger besser vor zweifelhaften Kapitalmarkt-Investments geschützt werden sollen. Der Entwurf sieht vor, dass der Vertrieb von Vermögensanlagen künftig stärker reguliert wird. Zudem sollen die Kontroll-Kompetenzen der Finanzaufsicht erweitert werden. Das Maßnahmen-Paket war bereits im August 2020 vorgestellt worden.

Das Gesetz verbietet künftig sogenannte Blindpool-Anlagen, also Finanzanlagen, bei denen die konkreten Anlageobjekte bei der Prospekterstellung noch nicht feststehen. Zudem dürfen künftig nur noch beaufsichtigte Berater und Vermittler Vermögensanlagen vertreiben. Die Emittenten von Vermögensanlagen sollen besser überwacht werden. Unabhängige Dritte sollen künftig kontrollieren, wohin Anlegergeld fließt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll bei bedenklichen Produkten umfangreicher als bisher eingreifen können.



03. Abschaffung der Gebührenpflicht für Wasserstraßennutzung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will nach eigener Aussage die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Binnenschifffahrt nachhaltig stärken und plant daher die Aufhebung von Vorschriften, die eine Verpflichtung des Bundes zur Erhebung von Gebühren für das Befahren der Bundeswasserstraßen vorsehen. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf "zur Änderung gebührenrechtlicher und weiterer Vorschriften über das Befahren der Bundeswasserstraßen durch die Schifffahrt" (19/28176) steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages. Durch die Neuregelung soll unter anderem Paragraf 1 des Bundesgebührengesetzes (BGebG) geändert werden, wonach der Bund verpflichtet ist, Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen zu erheben. Das Befahren der Bundeswasserstraßen soll dem Geltungsbereich des Bundesgebührengesetzes entzogen werden.

Da die Erhebung von Abgaben für das Befahren des Nord-Ostsee-Kanals und die Benutzung bundeseigener Seehäfen aber beibehalten werden soll, werden auch die Vorschriften im Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes, die das Außerkrafttreten der Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal und der Verordnung über die Abgaben in den bundeseigenen Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtstraßen-Ordnung regeln, aufgehoben. Eine Folgeänderung ergibt sich auch im Bundeswasserstraßengesetz.

Über den Bereich der Befahrungsabgaben auf den Binnenschifffahrtsstraßen hinaus könne auch für die aufgrund der Verordnung für Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal erhobenen Abgaben das Kostendeckungsgebot des Bundesgebührengesetzes keine Anwendung finden, erläutert die Bundesregierung den Änderungsbedarf. Diese Abgaben erreichten einen Kostendeckungsgrad von 20 bis 25 Prozent. "Kostendeckende Gebühren wären daher nur bei einer Steigerung auf das Vier- bis Fünffache der bisherigen Gebühren zu erwarten", schreibt die Regierung. Damit würden jedoch die durch die Benutzung des Kanals entstehenden Kostenvorteile für die durchgehende Schifffahrt gegenüber der Route um das Skagerrak und damit die wesentliche Motivation, den Kanal zu nutzen, entfallen. "Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftskraft des maritimen Sektors in Deutschland", heißt es in dem Entwurf.



04. Bundesrat gibt Stellungnahme zu Gesetzen

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/FNO) Der Bundesrat erhebt in seinen Stellungnahmen keine Einwände zu den vorgesehenen Änderungen in verschiedenen Bundesgesetzen, darüber informiert die Bundesregierung in zwei Unterrichtungen (19/28128 und 19/28129). Konkret geht es um die Novellierung des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Außenwirtschaftsgesetzes (19/27451), sowie der Handwerksordnung und anderen handwerksrechtlichen Vorschriften (19/27440).



05. Keine Korrektur mit Anwalt durch das BMBF im Oktober 2019

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Oktober 2019 keine Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um eine Korrektur von Berichterstattungen ersucht. Das wird aus einer Antwort der Bundesregierung (19/28237) auf eine Kleine Anfrage (19/27628) der AfD-Fraktion deutlich.

Das BMBF gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BMBF veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben seien und das BMBF einen Hinweis für geeignet und angemessen erachte. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation werde auch nicht durchgeführt, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden könne.



06. Strombedarf von Elektroautos

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/FNO) Der Strombedarf der Elektromobilität bis zum Jahr 2050 steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/28020). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, mit welchen Zulassungszahlen von Elektroautos die Bundesregierung in den nächsten Jahren rechnet und wie eine mögliche Stromnetzüberlastung verhindert werden soll.



07. EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/FNO) Die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollen von der Bundesregierung erfahren, wie viele EU-Vertragsverletzungsverfahren derzeit gegen die Bundesrepublik anhängig sind. In einer Kleinen Anfrage (19/28019) erkundigen sie sich außerdem, aus welchen Gründen die Europäische Union die Verfahren eingeleitet hat und welche konkreten Sanktionen drohen.



08. FDP erkundigt sich nach Mehrwert des Schnellladegesetzes

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Zu dem am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages stehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung "über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge" (19/28184) hat die FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage vorgelegt (19/27854). Ziel der Neureglung sei der wettbewerbliche Aufbau eines öffentlichen Netzes mit 1.000 Standorten bis 2023 mithilfe von Steuergeldern, schreiben die Liberalen. Von der Bundesregierung wollen sie nun wissen, welchen Mehrwert sie durch den Schnellladeinfrastruktur-Gesetzentwurf erwartet, "insbesondere im Vergleich zur Weiterführung des aktuellen marktbasierten regulären Ausbaus von Schnellladepunkten sowie zu den bestehenden Förderprogrammen".