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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 12. April 2021

  1. Kritik an geplanter Versorgungsreform
    Gesundheit/Anhörung
  2. Bundesmittel für Ausbau der Schnellladeinfrastruktur
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf
  3. Bundesrats-Stellungnahme zu Gesetz zum autonomen Fahren
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung
  4. Warnung vor synthetischen Cannabinoiden
    Gesundheit/Antwort


01. Kritik an geplanter Versorgungsreform

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform der medizinischen Versorgung wird von Fachverbänden in der Zielsetzung begrüßt. Einzelne Regelungen werden aber auch teils scharf kritisiert, wie eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über den Entwurf für das sogenannte Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz GVWG (19/26822) ergab. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich der Anhörung am Montag in schriftlichen Stellungnahmen.

Mit den gesetzlichen Änderungen will die Bundesregierung Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessern. Der Entwurf sieht neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), mehr Rechte für Krankenversicherte sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen vor.

Der Sozialverband VdK erklärte, der Gesetzentwurf beinhalte viele wichtige Details, gehe allerdings keine Grundsatzfragen an. Beim Krankengeld, der PKV, der Krankenhausplanung und der Notfallversorgung seien grundsätzliche Reformen nötig. Nach Ansicht des VdK finden sich viele Patienten im Labyrinth des Gesundheitssystems nur schwer zurecht. Umso wichtiger sei eine unabhängige Patientenberatung. Die Reform sollte daher genutzt werden, um die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in eine dauerhafte, solide Form zu überführen.

Nach Ansicht des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) sind die künftig zu veröffentlichen Pflegepersonalquotienten als Instrument für die Vergleichbarkeit der Personalausstattung in Krankenhäusern unzureichend. Die Pflegepersonalquotienten gäben keine Auskunft über das Verhältnis zwischen angefallenem Pflegeaufwand und tatsächlicher Personalbesetzung. Um den Pflegeaufwand adäquat berechnen zu können, sei ein am Pflegebedarf ausgerichtetes wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsinstrument erforderlich.

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) forderte Nachbesserungen. So sollte eine Reform der sektorübergreifenden Notfallversorgung auf den Weg gebracht werden. Kritisch zu bewerten seien auch die geplanten Änderungen bezüglich Ausnahmen von den Mindestmengenvorgaben für Kliniken. Die DKG sprach in dem Zusammenhang von einer Gefährdung der flächendeckenden Versorgung und einem unzulässigen Eingriff in die Krankenhausplanung der Länder.

Die geplante Ausweitung und Verschärfung der Mindestmengenregelung stößt auch bei der Bundesärztekammer (BÄK) auf Kritik. Sinnvoller als Mindestmengen seien Vorgaben zur Strukturqualität, die zu verbesserter Ergebnisqualität führten.

Die Gewerkschaft Verdi begrüßte das geplante Behandlungsprogramm gegen Adipositas, forderte jedoch eine breiter wirksame Vorbeugung gegen krankhaftes Übergewicht. Nötig sei eine gesamtgesellschaftlich wirksame Präventionsstrategie, Ursachenvermeidung und Therapie, um der Komplexität der zugrundeliegenden Einflussfaktoren und Zusammenhänge gerecht zu werden.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) warnte vor drastisch steigenden Beitragssätzen im kommenden Jahr und forderte, mit dem Gesetzentwurf auch einen ergänzenden Bundeszuschuss zu beschließen. Die Corona-Pandemie stelle die GKV vor eine große finanzielle Herausforderung.



02. Bundesmittel für Ausbau der Schnellladeinfrastruktur

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will den bundesweit flächendeckenden und bedarfsgerechten Aufbau von öffentlich zugänglicher Infrastruktur für das schnelle Laden von reinen Batterieelektrofahrzeugen durch die Bereitstellung finanzieller Mittel unterstützen. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf "über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge" (Schnellladegesetz) (19/28184) steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages.

Um einen zügigen, flächendeckenden Ausbau von Infrastruktur zu erreichen, habe sich das Instrument der Ausschreibung als zuverlässigste Maßnahme erwiesen, schreibt die Bundesregierung. Durch die in diesem Gesetz in Grundzügen geregelte Ausschreibung solle ein verlässlicher Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur zu einheitlichen, nutzerfreundlichen Bedingungen sichergestellt werden. Der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur stelle vor dem Hintergrund der zum Teil vorausschauenden Überdimensionierung und Flächendeckung eine öffentliche Aufgabe dar, deren Ausführung durch private Betreiber erfolgen soll.

Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) obliege hierbei die Planung und Koordinierung von Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur, die Überwachung der Zielerreichung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge "sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel, um eine flächendeckende Infrastruktur bereits in der Markthochlaufphase zu ermöglichen", heißt es in dem Entwurf. Die Bereitstellung finanzieller Mittel in dieser frühen Marktphase ist laut Bundesregierung erforderlich, "solange die Ladeinfrastruktur deutschlandweit noch kein weitgehend flächendeckendes Ladenetzwerk darstellt und soweit Standort oder Umfang der bereitgestellten Ladeinfrastruktur mit Blick auf die erst im Nachgang ansteigenden Nutzerzahlen noch nicht aus Nutzerzahlungen finanziert werden kann".



03. Bundesrats-Stellungnahme zu Gesetz zum autonomen Fahren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zum autonomen Fahren (19/27493) hat der Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, die als Unterrichtung (19/28178) vorliegt. Die Länderkammer fordert darin unter anderem, die Haftung der Technischen Aufsicht im Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu regeln. Die Technische Aufsicht muss laut Regierungsentwurf eine natürliche Person sein, die im Einzelfall die Deaktivierung oder Freigabe von Fahrmanövern des Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion von außen vornehmen kann.

Geprüft werden sollte aus Sicht des Bundesrates zudem, ob über die verlangte Haftpflichtversicherung für die Technische Aufsicht hinaus Vorschriften zur Haftung der Person, die ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion "gegebenenfalls ohne Wissen und Willen des Halters" in Betrieb nimmt, zu schaffen sind.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung beide Vorschläge ab. Die Haftung der Technischen Aufsicht im Rahmen des allgemeinen Deliktsrechts (Paragraf 823 ff. BGB) werde als ausreichend erachtet, heißt es. Vorschriften zur Haftung von Personen, die ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion ohne Wissen und Wollen des Halters in Betrieb nehmen, sind aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich, da das geltende Recht bereits eine entsprechende Gefährdungshaftung des Benutzers ("Schwarzfahrers") vorsieht, wie sich aus Paragraf 7 Absatz 1 Satz 3 StVG ergebe.



04. Warnung vor synthetischen Cannabinoiden

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung warnt vor dem Konsum von synthetischen Cannabinoiden. Die Verbreitung immer neuer Varianten von Neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) stelle eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, heißt es in der Antwort (19/28190) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27249) der Linksfraktion.

Im vergangenen Jahr seien auf dem von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betriebenen Portal drugcom.de Warnungen veröffentlicht worden, dass sich Cannabisprodukte, die mit synthetischen Cannabinoiden versetzt sind, im Umlauf befinden.

2020 habe es neun Todesfälle durch den Konsum von NPS alleine gegeben, darunter fünf durch den Konsum von synthetischen Cannabinoiden. Bei elf Todesfällen wurde ein Konsum von NPS in Verbindung mit anderen Stoffen festgestellt, darunter in vier Fällen ein Konsum von synthetischen Cannabinoiden mit anderen Stoffen.

Die Stoffgruppe der synthetischen Cannabinoide ist dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) bereits seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im November 2016 unterstellt. Der Umgang mit diesen Substanzen ist illegal.