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Wirtschaft-News: Wirtschaftsrat mahnt weitere Nachbesserungen bei Unternehmenshilfen und steuerlichen Rahmenbedingungen an

Sonntag, den 11. April 2021

Wolfgang Steiger: Der Bundesfinanzminister darf bei den Unternehmenshilfen keine Größenordnungen in den Raum stellen, die Betriebe so niemals realisieren werden

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. fordert weitere Verbesserungen der Unternehmenshilfen und der steuerlichen Rahmenbedingungen für die unternehmerische Wirtschaft. „Es muss klar sein, dass die krisengebeutelten Unternehmen nur von den Hilfen profitieren können, wenn diese schnell und in einer angemessenen Höhe ankommen“, fordert Wolfgang Steiger (Foto), Generalsekretär des Wirtschaftsrates. „Paradox ist, dass das Kurzarbeitergeld weiterhin auf die Hilfen angerechnet wird und somit wohl auch Einfluss auf die Höhe des neuen Eigenkapitalzuschusses hat, obwohl die Unternehmen seit über einem Jahr im Krisenmodus sind. Kurzum, es kommt zu wenig bei unseren Unternehmen an. Hier zeigt sich wieder einmal, dass es niemandem wirklich hilft, wenn der Bundesfinanzminister mit der Bazooka wild um sich schießt. Die Einschlagskrater sehen wir derzeit in unserem Bundeshaushalt. Und dass, ohne das die Unternehmen dringend benötigte Hilfen zeitnah und in angemessener Höhe erhalten haben. In Krisenzeiten ist es notwendig, passgenaue Problemlösungen zu finden, also mit dem Scharfschützengewehr zu schießen“, so Wolfgang Steiger weiter.  

Der Wirtschaftsrat stellt im Zusammenhang mit den Unternehmenshilfen einen Dreiklang von Problemen fest, bei denen das Finanzministerium dringend Abhilfe leisten muss. „Neben der Anrechnungsproblematik beim Kurzarbeitergeld, darf der Bundesfinanzminister nicht vergessen, dass Unternehmenshilfen das Wegbrechen der Nachfrageseite nicht auffangen können und auch kein Wachstum in der Post-Corona-Zeit stimulieren werden. Daher darf der Fortbestand von Unternehmen, die ihren Beitrag zum Wirtschaftswachstum leisten werden, nicht durch den Abfluss von Liquidität für die Erbschaftsteuer oder den Untergang der Verlustverrechnungsmöglichkeit im Zuge der Sanierung gefährdet werden. Gerade letzteres dienst vor allem der Sicherung von Arbeitsplätzen“, betont Wolfgang Steiger.