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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr.., 9. April 2021

  1. Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie
    Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
  2. Strafbarkeit krimineller Handelsplattformen im Internet
    Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
  3. Folgen des russischen Gesetzes über ausländische Agenten
    Auswärtiges/Antwort
  4. Fast 8.000 Visaanträge aus den Westbalkanstaaten in 2020
    Auswärtiges/Antwort
  5. Auswirkung der Corona-Pandemie auf das Insolvenzgeschehen
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort
  6. Linke fragt nach Manned-Unmanned Teaming-Technologie
    Verteidigung/Kleine Anfrage
  7. Einladung des ukrainischen Staatspräsidenten
    Auswärtiges/Kleine Anfrage


01. Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vorgelegt (19/28177). Wie es darin heißt, ist die EU-Richtlinie 2019/1151 (DigRL) zum Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht größtenteils bis zum 1. August 2021 beziehungsweise bei Ausübung einer Verlängerungsoption für die Mitgliedstaaten bis zum 1. August 2022 in deutsches Recht umzusetzen.

Die Bundesregierung habe von der Verlängerungsoption Gebrauch gemacht. Die DigRL ergänze die bereits bestehenden und in deutsches Recht umgesetzten Vorgaben der EU-Richtlinie 2017/1132 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts. In der durch die DigRL geänderten Fassung bezwecke diese vor allem, die Gründung von Gesellschaften und die Eintragung von Zweigniederlassungen zu erleichtern und die Kosten und den Zeit- und Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit diesen Verfahren insbesondere für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu reduzieren.

Die Umsetzung der Vorgaben der Gesellschaftsrechtsrichtlinie soll dem Entwurf zufolge unter möglichst weitgehender Wahrung der etablierten Grundsätze und Prinzipien des deutschen Handels- und Gesellschaftsrechts erfolgen. Insbesondere solle auch die Funktionsfähigkeit und Verlässlichkeit der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister gewahrt werden und zugleich ihrer Rolle und Bedeutung für den Rechts- und Geschäftsverkehr Rechnung getragen werden. Dabei solle den Notarinnen und Notaren sowie den Registergerichten weiterhin entscheidende Bedeutung zukommen. Die Vorlage soll ohne Aussprache am Donnerstag, 15. April 2021, zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen werden.



02. Strafbarkeit krimineller Handelsplattformen im Internet

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung will das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet unter Strafe stellen. Ein Gesetzentwurf (19/28175) sieht die Einführung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch vor. Dieser solle ausschließlich Plattformen erfassen, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von bestimmten Straftaten zu ermöglichen oder zu fördern. Daneben werde auch ein Straftatbestand für das wissentliche oder absichtliche Bereitstellen von Server-Infrastrukturen für entsprechende Handelsplattformen geschaffen.

Neben der Einführung der neuen Straftatbestände sollen zugleich effektive Ermittlungsmöglichkeiten zur Aufklärung der vorgenannten Straftaten geschaffen werden. Dazu sollen die Qualifikationstatbestände in die Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Onlinedurchsuchung und der Verkehrsdatenerhebung aufgenommen werden, so dass alle an diese Kataloge anknüpfenden Ermittlungsmöglichkeiten grundsätzlich eröffnet werden. Über den Entwurf berät der Bundestag am Freitag, 16. April 2021, in erster Lesung.

Wie die Bundesregierung in dem Entwurf schreibt, finden sich im Internet nicht nur Plattformen mit rechtmäßigen Angeboten, sondern auch solche, auf denen verbotene Gegenstände und Dienstleistungen und selbst Menschen zum Zwecke der Ausbeutung gehandelt werden. Das Angebot auf diesen kriminellen Plattformen umfasse neben Menschen unter anderem Betäubungsmittel, Waffen, Falschgeld, gefälschte Ausweise und gestohlene Kreditkartendaten. Der Handel mit verbotener Pornografie wie beispielsweise Kinderpornografie erfolge vielfach auf eigens dafür geschaffenen Plattformen. Die Strafverfolgungsbehörden müssten die Möglichkeit haben, diesem Phänomen konsequent und effektiv zu begegnen.



03. Folgen des russischen Gesetzes über ausländische Agenten

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Um die Auswirkungen des russischen "Gesetzes über ausländische Agenten" auf die Zivilgesellschaft geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/28012) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27534). Danach teilt die Bundesregierung die im Gutachten der Venedig-Kommission des Europarats dargelegte Einschätzung, dass die Auswirkungen Einzelpersonen und Organisationen "in ungleichem Maße betreffen und davon abhängen, ob diese die Regierungspolitik unterstützen oder auf eine Veränderung der geltenden Verhältnisse zielen". Diese Entwicklung sehe sie mit Sorge.

Eine Einstufung als "ausländische Agenten" beschneide die Handlungsspielräume für Nichtregierungsorganisationen (NRO) signifikant, urteilt die Bundesregierung. In Einzelfällen drohten Strafverfahren gegen Aktivistinnen und Aktivisten betroffener NROs. Einzelne NROs würden durch Behörden und Gerichte aufgelöst. In anderen Fällen werde berichtet, dass NROs auf Kooperationen mit ausländischen Organisationen oder Finanzierungen aus ausländischen Quellen verzichteten, da sie die mit einer Registrierung verbundenen Nachteile vermeiden wollten. Bei Menschenrechtsorganisationen, "darunter solche, die sich für Frauen- und LGBTI-Rechte einsetzen und deren Mitglieder", führe die verschärfte Gesetzgebung dazu, dass ihre Möglichkeiten zu effektiver Menschenrechtsarbeit geschwächt würden.

Die Bundesregierung betont, sie habe ihre Sorge über die unverhältnismäßigen Einschränkungen der russischen Zivilgesellschaft "mehrfach auf verschiedenen Ebenen bilateral, im Rahmen der Europäischen Union und in multilateralen Foren gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der Russischen Föderation thematisiert" und die entsprechende Gesetzgebung kritisiert. In bilateralen Gesprächen habe sie besonders hervorgehoben, dass die Gesetze die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Russland erheblich belasten. Sie befinde sich außerdem mit deutschen und russischen Nichtregierungsorganisationen über weitere Maßnahmen zum Schutz der Rechte von zivilgesellschaftlichen Akteuren in regelmäßigem Austausch.



04. Fast 8.000 Visaanträge aus den Westbalkanstaaten in 2020

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Im Jahr 2020 sind in Deutschland laut Bundesregierung insgesamt 7.945 Anträge zur Visaerteilung aus den Westbalkanstaaten im Rahmen der Nachfolgeregelung der sogenannten Westbalkanregelung bearbeitet worden. 5.188 Visa seien erteilt worden, die meisten aus Mazedonien, schreibt sie in der Antwort (19/28011) auf eine Kleine Anfrage (19/26638) der Fraktion Die Linke. Ablehnende Bescheide habe es in 2.722 Fällen gegeben.

Derzeit betrügen die Wartezeiten für Visa zum Familiennachzug, wo die größte Nachfrage nach Visa bestehe, in Belgrad und Tirana über ein Jahr, in Sarajewo und Skopje sieben Monate und in Pristina knapp vier Monate, heißt es weiter. In Podgorica (Montenegro) bestünden für Visa zum Familiennachzug derzeit keine Wartezeiten. Die Bundesregierung verweist zur Begründung auf zeitaufwändige Schutzmaßnahmen aufgrund der Covid19-Pandemie sowie auf einen Rückstau von Antragstellungen aufgrund der zeitweiligen Einreisebeschränkungen nach Deutschland von März bis Juni 2020.



05. Auswirkung der Corona-Pandemie auf das Insolvenzgeschehen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Eine Insolvenzstatistik für das gesamte Kalenderjahr 2020 wird nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) am 31. März 2021 veröffentlicht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28041) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/27033).

Bis einschließlich November 2020 seien laut der DESTATIS-Internetseite insgesamt 14.621 Unternehmensinsolvenzen sowie 55.449 Insolvenzen anderer Schuldnerinnen und Schuldner statistisch erfasst worden. Mit den amtlichen Statistiken werde nicht erhoben, wie viele Insolvenzanmeldungen auf die Corona-Pandemie zurückzuführen seien.

Die Bundesregierung habe eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen, die auf Grund der Corona-Pandemie wirtschaftlich schwer getroffen sind, Zuschüsse zu gewähren und somit Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Der Bundesregierung lägen keine Erkenntnisse vor, welcher Anteil der Insolvenzanmeldungen in 2020 dennoch auf die Anordnung pandemiebedingter Schließungen oder konjunkturelle Auswirkungen der Pandemie zurückzuführen sei.



06. Linke fragt nach Manned-Unmanned Teaming-Technologie

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Linksfraktion verlangt Auskunft über die sogenannte "Manned-Umanned Teaming"-Technologie (MUT), die im Rahmen der Entwicklung des "Future Combat Air System" (FCAS) entwickelt werden soll. Diese Technik solle es ermöglichen, dass ein bemanntes Flugzeug von unbemannten Drohnen begleitet wird, schreibt die Fraktion in der entsprechenden Kleinen Anfrage (19/27799). In dieser will sie unter anderem wissen, welche Forschungen das Verteidigungsministerium zur Entwicklung und Erprobung von MUT-Technologie finanziert hat oder finanzieren will. Zudem möchte sie erfahren, ob die Bundeswehr aus Sicht des Verteidigungsministeriums diese Technologie benötigt.



07. Einladung des ukrainischen Staatspräsidenten

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Warum die Bundesregierung die Einladung des ukrainischen Präsidenten zur Teilnahme an der "Internationalen Plattform zur De-Okkupation der Krim" und zum 30. Jahrestag der Unabhängigkeit der Ukraine bisher nicht angenommen hat, will die AfD-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage (19/28201) erfahren. Die Abgeordneten wollen auch wissen, wen sie nach Kiew entsenden wolle, falls sie teilnehme, und welche Gründe andernfalls gegen die Annahme der Einladung sprechen.