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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di.., 6. April 2021

  1. Verordnung zur Vermeidung von Carbon-Leakage vorgelegt
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Verordnung
  2. Bundesrats-Stellungnahme zu Durchführungsgesetz
    Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung
  3. Auswirkungen für Zufalls-Amerikaner
    Finanzen/Antwort
  4. Brandlast von Elektroautos
    Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Kleine Anfrage
  5. AfD fragt nach Maßnahmen gegen Fake News
    Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage
  6. AfD fragt nach Insolvenzanträgen
    Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage
  7. Grüne fragen nach möglichen Komplizen Anis Amris
    Inneres und Heimat/Kleine Anfrage


01. Verordnung zur Vermeidung von Carbon-Leakage vorgelegt

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Verordnung

Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung will vermeiden, dass Unternehmen ihre Produktion ins Ausland verlagern, um der seit Anfang 2021 in Deutschland geltenden CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme zu entgehen. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung jetzt dem Bundestag die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (19/28163) übersandt.

Die Verordnung beruht auf der Verordnungsermächtigung nach § 11 Absatz 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Sie setzt ein Eckpunktepapier der Bundesregierung um und berücksichtigt zudem einen Entschließungsantrag, den der Bundestag im Oktober 2020 angenommen hat. Vorgesehen sind Kompensationsmaßnahmen für Unternehmen, die vom CO2-Preis besonders betroffen sind und bei denen deshalb die Gefahr besteht, dass sie ins Ausland abwandern, wo dieser CO2-Preis nicht erhoben wird.

Grundlage für die Beurteilung der Verlagerungsrisiken ist die Sektorenliste des EU-Emissionshandels. Zudem enthält die Verordnung die Möglichkeit, in einem nachgelagerten Prüfungsverfahren weitere Sektoren zu identifizieren, bei denen ein Carbon-Leakage-Risiko besteht.



02. Bundesrats-Stellungnahme zu Durchführungsgesetz

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Der Bundesrat hat am 26. März 2021 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (19/27432) keine Einwendungen zu erheben. Das teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung mit (19/28140).

Die Verordnung vom 17. April 2019 sieht unter anderem die Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der EU-Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen, und die Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems vor.



03. Auswirkungen für Zufalls-Amerikaner

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/AB) Der Bundesregierung ist bekannt, dass das US-Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten (FACTA) Auswirkungen für zufällige Amerikaner haben kann, also für deutsche Staatsbürger, die lediglich in den USA geboren sind. Verbesserungen seien bereits 2019 erreicht worden.

Wie sie in ihrer Antwort (19/27958) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27397) mitteilt, habe sie bei den zuständigen US-Stellen konkret auf Erleichterungen für Zufalls-Amerikaner im Zusammenhang mit den Informations- und Meldebestimmungen von Finanzinstituten hingewirkt.

Als Ergebnis hätten die USA daraufhin im Oktober 2019 eine Zusammenstellung von Informationen zu häufig gestellten Fragen (FAQ) bereitgestellt. Dadurch seien Verbesserungen für Zufalls-Amerikaner erreicht worden.

Nach Angaben der Fragesteller haben Zufalls-Amerikaner durch das US-Gesetz FACTA eine Reihe an Nachteilen, etwa bei der Eröffnung von Bankkonten.



04. Brandlast von Elektroautos

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/FNO) Die AfD-Fraktion interessiert sich für den Einfluss von Antriebstechniken auf die Brandlast von Autos. In einer Kleinen Anfrage (19/27986) wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, ob sich die vorgeschriebenen Brandlasten eines Gebäudes ändern, wenn dieses vermehrt von Elektroautos genutzt wird.



05. AfD fragt nach Maßnahmen gegen Fake News

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Ob die Bundesregierung den Terminus "Fake News" inzwischen auch in ihren offiziellen Sprachgebrauch aufgenommen hat, will die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage wissen (19/28051). Sie verweist darauf, dass der Begriff nun auch auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz verwendet werde.

Weiter fragen die Abgeordneten, welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von Fake News die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode getroffen hat und welche Maßnahmen sie diesbezüglich noch in der gegenwärtigen Legislaturperiode durchführen wird.

Ferner wollen sie wissen, welche Akteure nach Kenntnis der Bundesregierung neben ausländischen Staaten Urheber von inländischen Desinformationskampagnen sind, beziehungsweise wesentlich dazu beitragen und welche weiteren Ursachen, Verursacher beziehungsweise Quellen von Falschmeldungen die Bundesregierung bisher habe klassifizieren können.



06. AfD fragt nach Insolvenzanträgen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über von den Trägern der Sozialkassen und den Finanzbehörden gestellte Insolvenzanträge erbittet die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/28031). Die Fragesteller wollen wissen, wie hoch deren Anteil im Zeitraum Februar 2010 bis Februar 2020 war.

Daran schließen sich die Fragen an, wie viele Gläubigerinsolvenzen durch Körperschaften des öffentlichen Rechts seit Inkrafttreten des COVID-19- Insolvenzaussetzungsgesetzes gestellt worden sind und wie hoch der Gesamtausfall für die deutschen Sozialkassen beziehungsweise der Finanzbehörden durch nicht gezahlte Beiträge in Folge einer Gläubigerinsolvenz im Coronajahr 2020 ist.



07. Grüne fragen nach möglichen Komplizen Anis Amris

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/WID) Nach dem formellen Ende der Beweisaufnahme durch den 1. Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz sehen die Grünen noch immer "zahlreiche Ungereimtheiten", über die sie von der Bundesregierung Aufschluss begehren. In einer Kleinen Anfrage (19/28203) erkundigt sich die Fraktion nach möglichen Komplizen des Tunesiers Anis Amri, der, wie die Fragesteller formulieren, "aus Sicht der Bundessicherheitsbehörden" und nach "bisherigem Kenntnisstand" der Haupttäter war.

Doch sei die Spurenlage "teilweise dünn" oder "unzureichend ausgewertet". Der Ausschuss habe vieles aufklären, wegen der Kürze der Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode seine Ermittlungen aber leider nicht fortführen können.

Im Einzelnen fragen die Grünen nach Kamel Ayari, in dessen Wohnung in der Freienwalder Straße Amri seine letzte Bleibe in Berlin hatte, sowie nach dessen Mitbewohner Khaled Abdeldaim. Von beiden seien nach dem Anschlag am 19. Dezember 2016 DNA-Profile genommen, aber aus rechtlichen Gründen nicht gespeichert worden.

Die Fragesteller möchten wissen, mit welchen im Zusammenhang mit dem Anschlag sichergestellten Spuren dieses Material zu welchem Zeitpunkt abgeglichen wurde, und was dabei herauskam. Ebenso interessieren sie sich dafür, ob die Bundesregierung bestätigen kann, dass Abdeldaim zugegen war, als sich Amri am Vorabend des Anschlags mit seinem Vertrauten Bilel ben Ammar in einer Berliner Hähnchenbraterei traf.

Gegen Ben Ammar wurde später ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Mittäterschaft eröffnet. Die Bundesregierung soll Auskunft darüber geben, warum dies im Fall Abdeldaims unterblieb, und warum dieser nicht einmal dazu befragt wurde. Ferner soll sie sich dazu äußern, ob Abdeldaim ebenso wie Ben Ammar im Februar 2017 in aller Eile nach Tunesien abgeschoben wurde, was der Grund dafür war und ob sein derzeitiger Aufenthaltsort bekannt ist.

Weitere Fragen betreffen Walid Saeed und Bilal Youssouf Mahmoud, die Amri wenige Stunden vor dem Anschlag auf dem Parkplatz eines Berliner Einkaufszentrums getroffen hat. Saeed wurde zudem am Abend am Tatort angetroffen. Nach Auskunft des Bundeskriminalamts lägen von beiden keine DNA-Profile vor.

Die Fragesteller möchten wissen, ob dies nach Kenntnis der Bundesregierung zutrifft sowie, falls ja, warum keine Proben genommen wurden und ob solche mittlerweile vorliegen. Der Vorgang sei umso verwunderlicher, als Mahmoud im Januar 2017 in der Türkei bei dem Versuch aufgegriffen wurde, ins IS-Gebiet auszureisen, und gegen Saeed seit dem Anschlag mehrere Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Terrorismus anhängig waren.

Die Fragesteller nennen neun Gemeindemitglieder der Moabiter Fussilet-Moschee, wo Amri ein und ausging, und fragen nach Erkenntnissen, ob die betreffenden Personen als Mittäter, Mitwisser, Helfer oder Unterstützer in Frage kommen. Unter anderem geht es um den Imam der Moschee, Emrah Civelek, einen gewissen Rahman Abdel Waked, der am Abend des Anschlags ebenfalls am Tatort gesichtet worden sein soll, sowie Jarrah B.

Er soll der letzte gewesen sein, dem Amri eine gute Stunde vor dem Attentat noch in der Fussilet-Moschee begegnete. Die Bundesregierung soll auch erklären, ob sie ausschließen könne, dass Bundesbehörden in der Nähe der Fussilet-Moschee Wohnungen oder andere Räumlichkeiten nutzten.

Die Fragesteller weisen darauf hin, dass sich nach dem Anschlag 13 Zeuginnen und Zeugen gemeldet haben, die während des Tatgeschehens im Umfeld des Breitscheidplatzes Schüsse gehört haben wollen. Die Bundesregierung soll sich dazu äußern, ob diesen Hinweisen nachgegangen wurde, und wenn nein, warum nicht.

Aufschluss begehren die Fragesteller auch über einen Vermerk des Bundeskriminalamts, dem zufolge sich bis kurz vor der Tat außer Amri "eventuell" eine weitere Person in dem Lastwagen befunden haben soll, mit dem Amri zum Breitscheidplatz unterwegs war. Diese sei aber vor der Tatausführung ausgestiegen. Die Fragesteller wollen wissen, was die Ermittlungsbehörden unternommen haben, um diesem Hinweis nachzugehen.

Schließlich interessieren sie sich für zwei Mobilfunknummern, die am Tatabend im Umfeld des Breitscheidplatzes festgestellt wurden. Die eine habe "mit hoher Wahrscheinlichkeit" zu einem Satellitentelefon gehört, das unter anderem von Geheimdiensten gerne genutzt wird, die andere habe eine russische Vorwahl aufgewiesen. Die Satelliten-Telefonnummer konnte nie identifiziert werden, die andere Nummer war nach Einschätzung der Ermittler irrelevant. Die Fragesteller finden das insofern erstaunlich, als viele Besucher der Fussilet-Moschee einen "russischstämmigen" Hintergrund hatten.