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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di.., 6. April 2021

  1. Kinderrechte sollen im Grundgesetz verankert werden
    Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
  2. Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
    Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
  3. Umgang mit US-Sanktionen
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  4. Umgang mit MERS-Virus im Jahr 2012
    Gesundheit/Antwort
  5. Völkerrechtliche Regelungen zur besseren Pandemie-Bekämpfung
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort
  6. Verrechnung von EU-Mitteln
    Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage
  7. Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie
    Gesundheit/Kleine Anfrage


01. Kinderrechte sollen im Grundgesetz verankert werden

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz sieht ein Gesetz vor, dessen Entwurf die Bundesregierung vorgelegt hat (19/28138). Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung soll die Grundrechte von Kindern im Text des Grundgesetzes besser sichtbar machen, wie es in dem Entwurf heißt.

So sollen kindesspezifische Aspekte wie das Kindeswohlprinzip und das Anhörungsrecht des Kindes im Verfassungstext betont und dadurch die Rechtstellung von Kindern und Familien unterstrichen werden. Dabei sei aber stets zu beachten, dass Kinder nicht die einzigen Grundrechtsträger seien.

Wenn deren Grundrechte nunmehr ausdrücklich im Verfassungstext Erwähnung fänden, heißt es weiter in dem Entwurf, sollen dadurch die grundrechtlichen Interessen anderer Personen nicht geringer veranschlagt werden. Insbesondere sei es ein Kernanliegen dieser Grundgesetzänderung, das Elternrecht und die Elternverantwortung nicht zu beschränken.

Das bestehende, wohl austarierte Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat solle durch die Änderung bewusst nicht angetastet werden. Unberührt bleibe damit auch der grundrechtliche Schutz des ungeborenen Lebens, wie er in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung seine Ausprägung gefunden hat.

In dem Entwurf wird darauf verwiesen, dass das Bundesverfassungsgericht erstmals im Jahr 1968 ausdrücklich betont habe, dass Kinder selbst Grundrechtsträger seien und Anspruch auf den Schutz des Staates hätten. In der Folge habe eine ständige Rechtsprechung die Grundrechte von Kindern im Lichte ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit anerkannt. Der Text des Grundgesetzes erwähne die Grundrechte von Kindern dagegen nicht ausdrücklich.



02. Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vorgelegt (19/28172). Damit soll das bisherige System der Insolvenzsicherung verbessert werden. Hintergrund sind laut Entwurf Schwachstellen und Gefahren wegen eines unzureichenden Deckungsschutzes.

Der Entwurf sieht vor, dass die Insolvenzsicherung künftig über einen Reisesicherungsfonds erfolgt, der in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert ist und ein Fondsvermögen verwaltet, in das die Reiseveranstalter einzahlen. Der Reisesicherungsfonds solle die Absicherungsformen, die von den Versicherungen und Banken angeboten werden, grundsätzlich ablösen.

Die Voraussetzungen hierfür würden mit dem Reisesicherungsfondsgesetz als neuem Stammgesetz geschaffen. Die Rechtsverordnung werde Ausnahmen für Kleinstunternehmen enthalten. Zugleich werde die derzeit vorgesehene Möglichkeit der Kundengeldabsicherer gestrichen, ihre Haftung für die von ihnen in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro zu begrenzen.

Zum Hintergrund heißt es in dem Entwurf, die Insolvenz des Touristikkonzerns Thomas Cook habe gezeigt, dass die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro zu Unsicherheit führt und die Gefahr begründet, dass Reisende nicht EU-richtlinienkonform entschädigt werden. Die erste Lesung des Entwurfs soll am 16. April 2021 stattfinden.



03. Umgang mit US-Sanktionen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Europäische Kommission hat am 19. Januar 2021 angekündigt, dass die aktuelle Blocking-Verordnung bewertet und gegebenenfalls angepasst werden soll. Daran wird sich die Bundesregierung aktiv beteiligen, schreibt sie in einer Antwort (19/27694) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/27355).

Die aktuell gegen das Energieprojekt Nord Stream 2 laufenden US-Sanktionen seien nicht Teil der EU-Blocking-Verordnung, die Bundesregierung habe sich auch nicht für eine Aufnahme der amerikanischen Sanktionsgesetze ausgesprochen. Stattdessen habe sich die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für eine einheitliche europäische Position zu extraterritorial wirkenden US-Sanktionen eingesetzt.

Im Rahmen der Verordnung sollen EU-Unternehmen vor außereuropäischen Sanktionen geschützt werden, heißt es in der Antwort weiter. Dabei werde eine im Anhang genannte Liste von Rechtsakten in der EU nicht anerkannt, womit die Sanktionen unwirksam bleiben sollen. Daneben können betroffenen Unternehmen Schadenersatzansprüche geltend machen. Praktische Erfahrungen in der Anwendung von Schadenersatzforderungen gebe es aber nicht.

Die Verordnung könne auch nicht vor Sanktionswirkungen, die in den USA eintreten, schützen. Zu den konkreten Fragen zum Nord-Stream-2-Projekt verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/26691) und zu einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26326).



04. Umgang mit MERS-Virus im Jahr 2012

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat nach Kenntnis der Bundesregierung seit den ersten identifizierten Fällen des Coronavirus des neuen Virustyps MERS-CoV im September 2012 öffentlich und über ihre Internetseiten darüber informiert und umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt. Das Robert Koch-Institut (RKI) habe daraufhin ebenfalls Informationen und Materialien für die Gesundheitsämter für den Fall eines Eintrags nach Deutschland geliefert, die regelmäßig aktualisiert und erweitert worden seien, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/27745) auf eine Kleine Anfrage (19/27367) der AfD-Fraktion. Es sei ein regelmäßiger, wissenschaftlicher nationaler und internationaler Austausch zu den neuesten Erkenntnissen zu MERS etabliert worden. Außerdem habe es umfangreiche seuchenhygienische Maßnahmen gegeben wie zum Beispiel die Isolierung im Krankenhaus und das Kontaktpersonenmanagement durch das zuständige Gesundheitsamt.



05. Völkerrechtliche Regelungen zur besseren Pandemie-Bekämpfung

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Den völkerrechtlichen Rahmen beim Umgang mit Pandemien bilden die Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 (IGV). Das schreibt die Bundesregierung in Beantwortung einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/27128).

In der Antwort (19/27604) heißt es weiter, um zu klären, inwiefern Verbesserungen im globalen Gesundheitskrisenmanagement inklusive der bestehenden rechtlichen Regelungen erforderlich sind, um zukünftig besser global auf entsprechende Ausbrüche reagieren zu können, habe die Weltgesundheitsversammlung bereits im Mai 2020 einen umfassenden Prozess zur Aufarbeitung der Lehren aus der COVID-19-Pandemie initiiert.

So sei unter anderem das "Independent Panel for Pandemic Preparedness and Response" (IPPR) eingesetzt worden, das übergreifende Empfehlungen erarbeiten solle. Konkret zur Frage eines möglichen Anpassungsbedarfs der IGV sei ein unabhängiges Gremium von der WHO eingesetzt worden, das sogenannte "IHR Review Committee" unter Vorsitz des Präsidenten des Robert Koch-Instituts.

Beide Gremien stünden augenblicklich noch im unmittelbaren Austausch insbesondere mit den WHO-Mitgliedstaaten und würden ihre Berichte mit entsprechenden Empfehlungen für die Zukunft während der nächsten Weltgesundheitsversammlung im Mai 2021 vorstellen. Neben diesen Prozessen innerhalb der WHO sei die Frage möglicher Anpassungsbedarfe zur Verbesserung des globalen Gesundheitskrisenmanagements ein zentrales Thema in weiteren Foren.

Die Bundesregierung sei davon überzeugt, heißt es weiter, dass eine Lehre aus der COVID-19- Pandemie die Stärkung des globalen Gesundheitskrisenmanagements unter Führung der WHO ist. Die Pandemie zeige, dass grundsätzlich Anpassungsbedarf auf globaler Ebene bestehe und dass es zukünftig ein Mehr an globaler Koordinierung und abgestimmtem Handeln geben müsse.

Die Bundesregierung gehe davon aus, dass es auch in Zukunft zu Ausbrüchen mit neuen Erregern kommen kann. Deshalb gelte es, die Lehren und Handlungsbedarfe aus dieser Krise zu analysieren und auf dieser Grundlage Verbesserungen für die Zukunft auf multilateraler Ebene durchzusetzen.



06. Verrechnung von EU-Mitteln

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/FNO) Die mögliche Verrechnung der EU-Fördermittel für einen gerechten Übergang (JTF) mit den Investitionen des Investitionsgesetz Kohleregion (InvKG) steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/28017). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wo sich die Förderprogramme der Europäischen Union und des Bundes unterscheiden.



07. Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie geht es in einer Kleinen Anfrage (19/28021) der FDP-Fraktion. Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, wie viele Kinder und Jugendliche nach aktuellem Stand nach Kenntnis der Bundesregierung bisher an Covid-19 erkrankt sind und welche Schlussfolgerungen sie aus den Ergebnissen der unlängst erschienenen Copsy-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) zieht. Demnach zeige bereits jedes dritte Kind während der Krise Verhaltensauffälligkeiten.