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SAN News

Verbindliche Durchführung von Corona-Tests für Schülerinnen und Schüler aller ...

Dienstag, den 6. April 2021

Zur Teilnahme am Unterricht wird in Sachsen-Anhalt ab dem 12. April per Erlass des Ministeriums für Bildung vorausgesetzt, dass sich Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich verbindlich testen lassen, entweder über einen in der Schule zur Verfügung gestellten Laien-Selbsttest oder durch den Nachweis eines anderweitig erzielten negativen Testergebnisses oder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, wonach keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die verbindliche Testung gilt dann für alle Schulformen, auch für Grundschulen.

Diese Regelung wird anschließend ab dem 19. April in die 12. Corona-Eindämmungsverordnung aufgenommen.

„Der regelmäßige, flächendeckende und verbindliche Einsatz von Laien-Selbsttests ist neben der Einhaltung der AHA-Maßnahmen ein wesentlicher und wichtiger Beitrag, um das Infektionsgeschehen zu beschränken. Die Selbsttests geben den in der Schule anwesenden Personen ein Stück weit Sicherheit während des Präsenzunterrichts“, so Bildungsminister Marco Tullner und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.

In der neuen Verordnung soll dann eine Regelung aufgenommen werden, die regelmäßige nachvollziehbare Corona-Schnelltests als Voraussetzung für das Betreten des Schulgeländes festlegt.

Davor bleibt der dringende Appell bestehen, die bereits zur Verfügung stehende Testmöglichkeit zu nutzen und das bislang freiwillige Test-Angebot auch anzunehmen. Das Land stellt Schülerinnen und Schülern und dem Lehrpersonal dafür entsprechend ausreichend Selbsttests zur Verfügung. Diese sollen in der Regel in der Schule durchgeführt werden.

Darüber hinaus gebe es schon jetzt für Landkreise mit einer Inzidenz von weniger als 200 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner die Möglichkeit, Modellprojekte zur verbindlichen Testung über das Bildungsministerium noch vor dem 12. bzw. 19. April genehmigen zu lassen.

Sachsen-Anhalt ist außerdem eines der wenigen Bundesländer, die Lehrkräften aller Schulformen ein Impfangebot unterbreiten. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne sagte, dass die veränderten Vorgaben für die Anwendung des Impfstoffs von Astra Zeneca zwar leider in mehreren Landkreisen zu einer Verzögerung bei der Impfkampagne geführt hätten. „Es werden aber schnellstmöglich Ersatztermine über die Impfzentren bereitgestellt werden“, so die Ministerin weiter.

„Impfen und Testen – das sind die Schlüssel für einen sicheren Unterricht“, bekräftigten die Ministerin und der Minister.