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SAN Heute

Außengastronomie und Beherbergung / Wirtschaftsministerium erteilt vorläufige Genehmigungen für Modellprojekte in den Landkreisen Harz und Mansfeld-Südharz

Samstag, den 3. April 2021

Das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt hat am Ostersamstag dem Landkreis Mansfeld-Südharz sowie dem Landkreis Harz erste vorläufige Genehmigungen für Modellprojekte in den Bereich Gastronomie und Beherbergung erteilt. Danach kann zunächst im Landkreis Harz in Ballenstedt, Blankenburg, Falkenstein, Harzgerode, Ilsenburg, Oberharz, Quedlinburg, Thale und Wernigerode ausschließlich die Außengastronomie begrenzt bis 21 Uhr geöffnet werden. Die neun Modellprojekte sollen auf Antrag des Landkreises am 9. April starten und sind bis zum 30. April befristet. Nach dem Antrag des Landkreis Mansfeld-Südharz sollen zwei Hotels öffnen. Die beiden Modellprojekte im Bereich Beherbergung sollen am 16. April starten und sind bis zum 14. Mai befristet.

Sofern die Sieben-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner zum jeweiligen Startzeitpunkt der Projekte nicht überschritten wird, dürfen die Projekte durchgeführt werden. Mitte der Woche hatten die Landkreise umfangreiche Antragsunterlagen eingereicht, zu denen auch Hygienekonzepte, verbindliche Erklärungen zur Testung und zur Nachverfolgbarkeit sowie infektionshygienische Bewertungen der konkreten Projekte seitens der jeweiligen Gesundheitsämter gehörten.

„Wir brauchen für ganz verschiedene Bereiche unseres Lebens Modelle eines sachgerechten, angepassten Umgangs mit dem Corona-Virus. Bei den seit Anfang der Woche auch in Sachsen-Anhalt möglichen Projekten geht es vor allem darum, aufzuzeigen, wie durch Gewährleistung kontrollierten Zugangs, entsprechender Tests aller Teilnehmer und digitaler Nachverfolgbarkeit mehr wirtschaftliche, kulturelle oder sportliche Betätigung wieder möglich wird. Das sind keine leichtsinnigen unkontrollierten Öffnungsschritte; es ist vielmehr die konsequente Umsetzung der Forderung nach einem Leben mit dem Virus, solange es keinen flächendeckenden Impfschutz gibt. Hier sind kreative Ansätze gefragt. Einschränkungen und Lockdown sind schließlich keine Dauerlösung,“, sagte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Samstag zu den ersten Entscheidungen seines Hauses. „Wenn Modellprojekte erfolgreich verlaufen, könnten sie Vorbild sein für weitere Öffnungsschritte in Sachsen-Anhalt.“ Der Minister betonte allerdings auch, dass die Genehmigung sowie der Fortgang von Modellprojekten nicht unbeeinflusst seien vom weiteren Infektionsgeschehen. Insoweit komme es insbesondere auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Anträgen in den Kreisen und kreisfreien Städten sowie maßgeblich auf die Einschätzung der beantragten Modellprojekte durch die lokalen Gesundheitsämter an, da nach wie vor oberstes Ziel in der Pandemie sei, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.

Mit der vom Kabinett am 25.03.2021 beschlossenen 11. Eindämmungsverordnung werden Modellprojekte auch für Sachsen-Anhalt ermöglicht. Landkreise und kreisfreie Städte können Modellprojekte in den Bereichen Handel (Ladengeschäfte), Gastronomie und Beherbergung beim Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt beantragen. Ein entsprechendes Antragsformular hatte das Ministerium den Kreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts am vergangenen Mittwoch zugestellt. Das Formular basiert inhaltlich auf einem Erlass des Wirtschaftsministeriums zur vom Kabinett beschlossenen Modellprojekt-Regelung in der aktuellen Eindämmungsverordnung. Die Antragssteller erklären darin, die Voraussetzungen zur Durchführung von Modellprojekten gemäß § 14 der 11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 25. März 2021 zu erfüllen und fortlaufend zu überwachen. So müssen die Antragssteller beispielsweise während der Projektlaufzeit lückenlose Testungen sowie IT-gestützte Kontaktnachverfolgung, vorzugsweise, aber nicht zwingend unter Verwendung der Luca-App, gewährleisten. Ebenso muss seitens der Antragssteller die räumliche Abgrenzbarkeit des Projektgebietes sowie deren zeitliche Befristung (max. vier Wochen) sichergestellt sein. Modellprojekte sind ferner nur dann genehmigungsfähig, wenn Antragssteller eine befürwortende infektionshygienische Bewertung der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsämter) für das Projektgebiet und die geplante Projektzeit vorlegen und deren Begleitung sicherstellen.