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Landesverwaltungsamt genehmigt die Verbandssatzung für den „Sparkassenzweckverband für die Sparkasse MagdeBurg“

Mittwoch, den 31. März 2021

Am 17. März 2021 hat sich der Zweckverband „Sparkassenzweckverband für die Sparkasse MagdeBurg“ gebildet. Verbandsmitglieder sind die Landeshauptstadt Magdeburg und der Landkreis Jerichower Land. Der Zweckverband übernimmt die Trägerschaft für die “Sparkasse MagdeBurg“, die aus einer Vereinigung der „Stadtsparkasse Magdeburg“ und der „Sparkasse Jerichower Land“ hervorgegangen ist.

Aufgabe des Zweckverbandes ist die Förderung des Sparkassenwesens in den Gebieten seiner Mitglieder, um dessen Leistungsfähigkeit im Interesse der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Kommunen zu erhöhen.

Zur Bildung eines Zweckverbandes haben die Beteiligten eine Verbandssatzung zu vereinbaren. Die Verbandssatzung bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde. Kommunalaufsichtsbehörde ist das Landesverwaltungsamt, wenn an dem Zweckverband mindestens ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt beteiligt ist. Beteiligte des in Rede stehenden Zweckverbandes sind die Landeshauptstadt Magdeburg und der Landkreis Jerichower Land.

Die obere Kommunalaufsichtsbehörde hat die Verbandssatzung und ihre Genehmigung in ihrem amtlichen Bekanntmachungsblatt bekannt zu machen. Dies ist im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes am 16. März 2021 erfolgt.

Die erste und konstituierende Sitzung des Zweckverbandes ist für den 6. April 2021 geplant.