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Heute im Bundesrat: Mitwirkung der Länder bei Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

1002. Sitzung des Bundesrates am 26. März 2021

Mecklenburg-Vorpommern fordert mehr Mitwirkung der Länder bei der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Einen entsprechenden Entschließungsantrag hat das Land im Plenum des Bundesrates am 26. März 2021 vorgestellt. Er wurde zur weiteren Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Hintergrund: Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit

Im Herbst 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Eckpunktepapier für eine Pflegereform im Jahr 2021 vorgelegt. Vorgesehen ist hierbei insbesondere, die stationäre Pflege zu verbessern, die Pflege zu Hause stärken, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und beruflich Pflegende zu stärken. Mecklenburg-Vorpommern begrüßt diese Initiative grundsätzlich, kritisiert aber zugleich Inhalte des Eckpunktepapiers und die für den Reformprozess vorgeschlagene Verfahrensweise.

Kaum finanzielle Entlastung durch Vorhaben des Bundes

So warnt Mecklenburg-Vorpommern insbesondere, die vorgeschlagene bundesweit einheitliche Kappung des pflegebedingten Eigenanteils auf einem hohen Niveau - 700 Euro je Monat - werde zu weiter steigenden Eigenanteilen bis zum Erreichen der Kappungsgrenze auf der einen Seite und einer geringen Entlastung auf der anderen Seite des Kostengefälles in Deutschland führen. Es sei zu befürchten, dass nur ein Teil der pflegebedürftigen Menschen mit dieser Lösung eine finanzielle Entlastung erfahren werde.

Dringende sozialpolitische Aufgabe

Die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Pflegeversicherung, und mit ihr verbunden die Reform ihrer Finanzierung, zähle aktuell zu den dringendsten sozialpolitischen Aufgaben. Angesichts rasant steigender Kosten in der Pflege dulde diese notwendige und eng durch die Länder zu begleitende Reform keinen weiteren zeitlichen Aufschub. Die pauschalierten und gedeckelten Leistungen der Pflegeversicherung seien für die ganz überwiegende Anzahl der pflegebedürftigen Menschen zur Deckung der unmittelbar mit der Pflege verbundenen Kosten nicht auskömmlich. Dies führe dazu, dass Pflegebedürftige den überschießenden Anteil an den unmittelbar pflegebedingten Kosten selbst tragen müssen, was viele pflegebedürftige Menschen im gesamten Bundesgebiet finanziell stark be- und nicht selten überlaste.

Einbindung der Länder gefordert

Daher sei eine Gesamtlösung zu entwickeln, die den Voraussetzungen in den einzelnen Ländern gerecht wird und infolgedessen eine deutlich spürbare finanzielle Entlastung für alle pflegebedürftige Menschen unabhängig von ihrem Wohnort etabliere.

Damit eine adäquate und entlastende Gesamtlösung für alle Pflegebedürftigen im gesamten Bundesgebiet entstehen könne, seien die Länder bereits bei der Entwicklung dieser Lösung umfassend einzubinden. Deshalb will das Land erreichen, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, die Länder intensiv in die Erarbeitung der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung einzubeziehen und dafür ein ständiges gemeinsames Arbeitsgremium zu bilden.

Ausschuss berät nach Ostern

Ab 19. April 2021 berät der federführende Gesundheitsausschuss über die Landesinitiative. Sobald er seine Beratungen abgeschlossen hat, kommt der Entschließungsantrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.