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Bundesrat stimmt Eigenmittelsystem der EU-Finanzen zu

1002. Sitzung des Bundesrates am 26. März 2021

Einstimmig hat der Bundesrat am 26. März 2021 der Ratifizierung des EU-Eigenmittelsystems zugestimmt - nur wenige Stunden nach dem Bundestag. Auch in allen anderen nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten ist die Umsetzung des Ratsbeschlusses erforderlich.

Grundlage für EU-Aufbauinstrument

Der Eigenmittelbeschluss ist die Grundlage für die Finanzierung des europäischen Aufbauinstruments „Next Generation EU - NGEU vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie. Der Bundestagsbeschluss vollzieht zudem einige Änderungen am bisherigen Eigenmittelbeschluss, die wegen der Auswirkungen der Pandemie auf das EU-Bruttonationaleinkommen und wegen des Austritts des Vereinigten Königreichs nötig geworden sind.

750 Milliarden Volumen

Der Eigenmittelbeschluss ermächtigt die Europäische Kommission, Mittel bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen. Aufnahme und Auszahlung könnten erst beginnen, wenn alle Mitgliedsstaaten den Beschluss ratifiziert haben. Die Befugnis zur Mittelaufnahme ist hinsichtlich ihrer Höhe, Dauer und Zwecks begrenzt. Die Mittel sollen für Auszahlungen über Programme und als Darlehen an die Mitgliedsstaaten ausschließlich zur Bewältigung der Pandemie-Folgen vergeben werden. Die Rückzahlung der Mittel erfolgt aus dem EU-Haushalt.

EU-Plastikabgabe

Als Beitrag zu einer angemessenen Lastenverteilung in der Finanzperiode 2021 bis 2027 sind Korrekturen der Eigenmittelverpflichtungen zugunsten einiger Mitgliedstaaten vorgesehen, darunter auch Deutschland. Zudem wird ab 2021 mit der so genannten EU-Plastikabgabe eine neue Eigenmittelkategorie eingeführt.

Unterzeichnung - Verkündung - Inkrafttreten

Die Bundesregierung legt das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vor. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag darauf in Kraft.