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Bund-Länder-Beschlüsse / Reinhardt: "Wir brauchen Alternativen zum Dauerlockdown in Deutschland"

Dienstag, den 23. März 2021

Berlin - Zu den aktuellen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt (Foto):

„Wir müssen die beginnende dritte Welle schon jetzt abflachen, um eine Überforderung des Gesundheitswesens zu verhindern. Die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen können dabei helfen. Letztlich aber kommt es auf das verantwortliche Handeln eines jeden Einzelnen an. Untersuchungen zeigen, dass es fast ausschließlich in Innenräumen und bei längeren ungeschützten Kontakten ohne medizinische Maske zu Ansteckungen kommt, im privaten Rahmen oder auf der Arbeitsstelle. Hier kann der breite Einsatz von Corona-Schnelltests für echte Entlastung sorgen. 

Sogar Teil-Öffnungen des gesellschaftlichen Lebens sind möglich, wenn ausreichend Schnelltests zur Verfügung stehen. Dies zeigen beispielsweise die kombinierten Test- und Öffnungsstrategien aus Tübingen und Rostock. Bund und Länder sollten solche Projekte zur schrittweisen Öffnung des gesellschaftlichen Lebens fördern, evaluieren und für andere Regionen anpassen. Sie wären eine echte Alternative zu den zermürbenden Jo-Jo-Dauerlockdowns in Deutschland.

Um möglichst viele Menschen vor einer Infektion zu schützen, sollten die verfügbaren Impfdosen schnell verabreicht und ? wenn überhaupt ? allenfalls deutlich reduzierte Reserven für die Zweitimpfung zurückgehalten werden. Angesichts der vom Bund in Aussicht gestellten Liefermengen ab dem zweiten Quartal 2021 sollten für die Zweitimpfung ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu stehen. Zudem zeigen Studien, dass der zeitliche Abstand für die Zweitimpfung ohne Nachteile ausgeschöpft werden kann und bereits nach der ersten Dosis eine gute Schutzwirkung vorhanden ist. Davon sollten jetzt möglichst viele Menschen profitieren, vor allem aus den Risikogruppen.

Wir sollten außerdem diskutieren, ob eine stärkere Nutzung digitaler Bewegungsdaten zur Kontaktnachverfolgung in Kauf genommen werden sollte, um die Pandemie effektiver bekämpfen zu können. Der Schutz persönlicher Daten hat in Deutschland aus nachvollziehbaren Gründen einen hohen Stellenwert. Angesichts der aktuellen Infektionslage und der seit Monaten andauernden Einschränkungen von Grundrechten ist aber jetzt der Zeitpunkt gekommen, Nutzen und Risiken einer natürlich zweckgebundenen Auswertung persönlicher Daten zur Unterbrechung von Infektionsketten gegenüber anderen persönlichen Freiheitsrechten abzuwägen.“