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Polizeirevier Harz: Aktuelle Polizeimeldungen

Montag, den 15. März 2021


56-Jähriger stürzt mit Fahrrad

Abbenrode – Am 14.03.2021 stürzte ein 56-Jähriger aus bislang ungeklärter Ursache mit einem Fahrrad gegen 15:30 Uhr in der Langen Straße. Zeugen, die den leichtverletzten Mann fanden, verständigten umgehend den Rettungsdienst, der den Radfahrer vor Ort versorgte und anschließend ins Klinikum brachte. Ersten Erkenntnissen zufolge ist der 56-Jährige ohne Fremdeinwirkung gestürzt.

 
Ohne Fahrerlaubnis unterwegs

Blankenburg – Am 15.03.2021 befuhr ein 58-Jähriger mit einem Pkw Toyota gegen 01:25 Uhr die Neue Halberstädter Straße, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Der Mann zeigte den Beamten hinsichtlich der Überprüfung einer gültigen Fahrerlaubnis einen litauischen Führerschein vor. In weiterer Folge stellten die Beamten fest, dass gegen den 58-Jährigen eine so genannte Fahrerlaubnissperre vorlag und er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein und stellten den litauischen Führerschein sicher.

 
Mit 1,11 Promille unterwegs

Cattenstedt – Am 14.03.2021 befuhr ein 38-Jähriger mit einem Pkw Skoda gegen 19:05 Uhr widerrechtlich den derzeit gesperrten Abschnitt der B 81 aus Richtung Almsfeld kommend in Richtung Cattenstedt. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 1,11 Promille. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den 38-Jährigen ein, ließen ihm eine Blutprobe entnehmen und stellten den Führerschein sicher.

 
Fahranfänger mit 0,61 Promille unterwegs

Halberstadt – Am 15.03.3021 befuhr ein 19-Jähriger mit einem Pkw Opel gegen 03:50 Uhr die Straße der OdF, obwohl er unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 0,61 Promille. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den jungen Fahranfänger ein. Er muss mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten, einem Monat Fahrverbot, einer Verlängerung der Probezeit und einem kostenpflichtigen Aufbauseminar rechnen.

 
Unter Drogeneinfluss unterwegs

Halberstadt – Am 14.03.2021 befuhr ein 34-Jähriger mit einem Pkw Skoda gegen 15:20 Uhr die Friedrich-Ebert-Straße, obwohl er im Verdacht steht, unter Drogeneinfluss gefahren zu sein. Ein Drogenschnelltest regierte positiv auf Amphetamin. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Mann ein und ließen ihm eine Blutprobe entnehmen. Er muss mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Beim 34-Jährigen Beifahrer fanden die Beamten neben einer Feinwaage geringe Mengen an Amphetamin sowie Marihuana. Sie leiteten ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den Mann ein und beschlagnahmten die Drogen. Das Fahrzeug war den Beamten aufgefallen, weil die Landkreisplaketten am Kennzeichen verblasst und somit schwer erkennbar waren.

 
Scharfe Panzergranate gefunden

Thale – Am 14.03.2021 fand ein Spaziergänger gegen 12:15 Uhr auf einem Waldweg unweit des Ortsausgangs in Richtung Roßtrappe eine scharfe 75 mm Panzergranate amerikanischer Herkunft. Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes sicherten die Fundmunition und transportierten diese ab.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass beim Auffinden möglicher Fundmunition diese nicht berührt, der Fundort gesichert und die Polizei verständigt wird.

 
Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz

Wernigerode – Am 15.03.2021 kontrollierten die Beamten einen Pkw Hyundai, welcher gegen 00:45 Uhr die Friedrichstraße befuhr. Dabei fanden sie im Fahrzeug zwei Tütchen mit Marihuana. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den 37-jährigen Fahrer ein und beschlagnahmten die Drogen.

 
E-Scooter ohne Pflichtversicherung

Wernigerode – Am 14.03.2021 befuhr ein 49-Jähriger mit einem E-Scooter gegen 19:00 Uhr den Fußweg in der Breiten Straße, obwohl das Fahrzeug nicht pflichtversichert war. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass laut einer seit dem 06. Juni 2019 geltenden Verordnung derartige E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie u. a. eine gültige Versicherungsplakette führen, berechtigte Personen das 14. Lebensjahr vollendet haben sowie die Fahrzeuge mit lichttechnischen Einrichtungen und einer Klingel ausgerüstet sind. Wenngleich keine ausdrückliche Helmpflicht besteht, wird das Tragen eines Helmes empfohlen. Diese Elektrokleinstfahrzeuge sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen erlaubt. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen darf damit nicht gefahren werden.