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SAN News

Schulbetrieb in den Landkreisen und kreisfreien Städten ab dem 15. März 2021

Donnerstag, den 11. März 2021

Das Ministerium für Bildung gibt auf der Basis der 7-Tages-Inzidenz der vorherigen sieben Tage jeweils am Donnerstag bekannt, welche Form des Schulbetriebs in der folgenden Woche für die Schulen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten angewandt wird.

12 der 14 Kreise bzw. kreisfreien Städte bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb.

Der Burgenlandkreis richtet erstmalig den eingeschränkten Regelbetrieb ein.

Der Landkreis Mansfeld-Südharz kann weiterhin den zum 8. März eingerichteten Regelbetrieb in seinen Schulen aufrechterhalten, da dort eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50 pro 100.000 Einwohner verzeichnet wird.




Hintergrund:

Seit dem 1. März 2021 gilt:

Unterschreitet in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100.000 Einwohner, wird an den Grundschulen und den Förderschulen der Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht wieder aufgenommen. Notbetreuung an den Grund- und Förderschulen oder Distanzunterricht findet nicht statt. Für die übrigen Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen (außer Förderschulen) und für die berufsbildenden Schulen sowie für die Schulen für Gesundheitsfachberufe sowie die Pflegeschulen wird der eingeschränkte Regelbetrieb eingerichtet. Davon ausgenommen sind die Abschlussklassen; für diese wird der Präsenzunterricht fortgesetzt.

Ab dem 8. März 2021 gilt darüber hinaus: Unterschreitet in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 50 pro 100.000 Einwohner, findet an allen Schulen des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt der Unterricht wieder im Regelbetrieb statt.

Wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100.000 Einwohner überschreitet, bleiben dann alle öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft geschlossen. In diesem Falle sind von der Schließungsverfügung ausgenommen die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen und ab dem siebten Schuljahrgang an Förderschulen; für diese findet Notbetreuung statt. Alle weiteren Jahrgangsstufen der übrigen allgemeinbildenden Schulen, der berufsbildenden Schulen, der Schulen für Gesundheitsfachberufe sowie der Pflegeschulen wechseln vollständig in den Distanzunterricht. Davon abweichend wird, soweit die räumlichen und personellen Ressourcen der Schule dies zulassen, für die Abschlussklassen Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung durchgeführt.