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SAN Statistik

Anzahl der beantragten Insolvenzverfahren blieb auch im Januar 2021 weiterhin rückläufig

Dienstag, den 9. März 2021

Im Januar 2021 wurden von den Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt 134 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemeldet. Wie das Statistische Landesamt anhand vorläufiger Meldungen mitteilt, lagen den Amtsgerichten damit 53,8 % weniger Insolvenzanträge als im gleichen Zeitraum des Vorjahres vor. Darunter gab es 16 Anträge auf Unternehmensinsolvenz. Deren Anzahl verringerte sich im Vergleich zum Vorjahresmonat sogar um 60,0 %. Weitere 118 Anträge betrafen sonstige Schuldnerinnen und Schuldner, darunter überwiegend Verbraucherinnen und Verbraucher.

Von den angemeldeten Insolvenzanträgen wurden 124 eröffnet, darunter 10 Unternehmensinsolvenzen. Die Eröffnungsquote der Unternehmen lag damit im Januar 2021 bei 62,5 %. Gut 1/3 der Anträge auf Unternehmensinsolvenz wurden mangels Masse abgewiesen. Bei den sonstigen Schuldnerinnen und Schuldnern wurden 114 Insolvenzverfahren eröffnet und 4 mangels Masse abgewiesen.

Fast jedes 5. Unternehmen, für das ein Insolvenzantrag gestellt wurde, stammte aus dem Gastgewerbe. Weitere 4 Anträge bezogen sich auf Unternehmen aus dem Baugewerbe oder dem Verarbeitenden Gewerbe.

Als Grund für die beantragten Insolvenzverfahren wurde in 9 Fällen Zahlungsunfähigkeit angegeben. In 6 weiteren Fällen wurde zusätzlich zur Zahlungsunfähigkeit noch Überschuldung genannt. In den übrigen Fällen lag drohende Zahlungsunfähigkeit in Kombination mit Überschuldung vor.

Unter den 118 Insolvenzanträgen, die sonstige Schuldnerinnen und Schuldner betrafen, waren 93 Anträge Verbraucherinsolvenzen zugeordnet. Alle 93 beantragten Verbraucherinsolvenzen wurden auch von den Gerichten eröffnet. Weitere 22 Anträge bezogen sich auf ehemals selbstständig Tätige, wovon 1 Antrag mangels Masse abgewiesen wurde. Bei den 3 verbleibenden Insolvenzanträgen handelte es sich um Nachlässe und Gesamtgut, die jedoch alle mangels Masse abgewiesen wurden.

Die im Rahmen der Insolvenzanträge von den Gläubigerinnen und Gläubigern angemeldeten Forderungen betrugen im Januar 2021 insgesamt 29,3 Mill. EUR. Bei den Unternehmensinsolvenzen beliefen sich die voraussichtlichen Forderungen auf 23,5 Mill. EUR und damit fast 1,5 Mill. EUR je Verfahren. Für die Verfahren der sonstigen Schuldnerinnen und Schuldner wurden voraussichtliche Forderungen in Höhe von 5,7 Mill. EUR registriert. Das waren durchschnittlich rund 48 700 EUR je Verfahren.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die in Bedrängnis geratenen Unternehmen durch die Folgen der Corona-Pandemie wurde mit inhaltlichen Anpassungen mehrfach verlängert. Zuletzt wurde beschlossen, dass die Aussetzung der Insolvenzpflicht bis zum 30. April 2021 für Schuldnerinnen und Schuldner zu verlängern ist, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht.