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Bundesrat billigt Experimentierklausel für digitale Meldeverfahren

1001. Sitzung des Bundesrates am 5. März 2021

Hoteliers erhalten mehr Möglichkeiten, die Meldepflicht für ihre Gäste künftig elektronisch zu erfüllen. Dies hat der Bundestag beschlossen, der Bundesrat am 5. März 2021 abschließend gebilligt.

Digitale Anmeldung im Test

Nach derzeitigem Recht sind nur drei Verfahren zur elektronischen Identifizierung der Hotelgäste zulässig. Durch Einführung einer Experimentierklausel im Bundesmeldegesetz ist es künftig möglich, weitere Online-Anwendungen für ein digitales Hotel-Meldeverfahren zu testen - für die Dauer von zwei Jahren. Der Bundestagsbeschluss geht auf einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zurück.

Er kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Tag darauf in Kraft treten.