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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 3. März 2021 

  1. Rechtsausschuss nimmt Vormundschaftsreformgesetz an
    Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss
  2. EFI Gutachter: Deutschland bei Innovationen auf gutem Weg
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss
  3. Ausschuss gegen AfD-Vorstoß zu Wahlprüfungsverfahren
    Inneres und Heimat/Ausschuss
  4. Linke für Auflagen bei Staatshilfen
    Wirtschaft und Energie/Antrag


01. Rechtsausschuss nimmt Vormundschaftsreformgesetz an

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat auf seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (19/24445) in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Annahme empfohlen. Gegen die Vorlage stimmte die FDP-Fraktion, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Ein Antrag der FDP zur Stärkung der Vorsorge in Gesundheitsangelegenheiten (19/24638) wurde abgelehnt.

In der ausführlichen Diskussion über den Entwurf hieß es vonseiten der Opposition, dieser sei grundsätzlich zu begrüßen, abgelehnt würden jedoch die darin enthaltenen Regelungen zum Ehegattenvertretungsrecht. Die Koalition bezeichnete das Gesetz als gesellschaftlich bedeutendes Reformprojekt, das den Vorrang des selbstbestimmten Handelns betone. Über den Entwurf stimmt der Bundestag am Freitag ab.

Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (Bundesratsdrucksache 142/21) am 12. April 2021 beschlossen. Der Entwurf führt mit den Bestimmungen über die Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen sowie den Regelungen über kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung zwei neue Rechtsinstrumente in das deutsche Urheberrecht ein.

Ferner beschloss der Ausschuss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu Gesetzentwürfen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die die Streichung des Begriffs Rasse im Grundgesetz zum Ziel haben (19/2062819/24434). Ein Termin wurde noch nicht bestimmt. Im Grünen-Entwurf heißt es unter anderem, es gebe keine Rassen, sondern Rassismus, den es zu bekämpfen gelte.

Eine weitere öffentliche Anhörung soll es mit der Zustimmung aller Fraktionen am 24. März 2021 zu dem Antrag der FDP zur gesetzlichen Regelung des Einsatzes von Vertrauenspersonen (19/25248) und dem Antrag der Linksfraktion mit dem Thema "Rechtsstaatswidrige Tatprovokationen eindämmen, Betroffene entschädigen" (19/25352) geben. Nach dem Willen der FDP soll die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für den Einsatz sogenannter Vertrauenspersonen im Rahmen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr schaffen. Die Linke fordert einen Gesetzesentwurf, der die Strafprozessordnung so ändert, dass die Regelungen zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geändert werden.

Des Weiteren erklärte der Ausschuss sein Einvernehmen, dass zu mehreren Vorlagen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und AfD zum Thema Wirtschaftskriminalität und Bilanzprüfung in Reaktion auf den Fall Wirecard (19/2220419/2373019/2438419/27023) eine öffentlichen Anhörung im mitberatenden Finanzausschuss durchgeführt wird.

Abgesetzt wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition die Beschlussfassung über die Terminierung der dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu Gesetzentwürfen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Änderung des Grundgesetzes im Sinne der Stärkung von Kinderrechten (19/1062219/10552). Die Koalition wolle erst die in Kürze zu erwartende Einigung auf einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung abwarten, hieß es zur Begründung.

Ferner beriet der Ausschuss die aktuelle Übersicht über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht und beschloss einstimmig, dem Plenum zu empfehlen, von einer Äußerungen oder einem Verfahrensbeitritt zu den Streitsachen insgesamt abzusehen. Der Bundestag berät über die Empfehlung des Ausschusses abschließend ohne Aussprache am Donnerstag. Der Ausschuss befasste sich daneben mit rund 20 Tagesordnungspunkten zu Gesetzentwürfen, Anträgen und Unterrichtungen, bei denen er nicht federführend ist.



02. EFI Gutachter: Deutschland bei Innovationen auf gutem Weg

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Das Gutachten zu Forschung, Innovation und Technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands der Expertenkommission Forschung und Innovation 2021, das sogenannte EFI Gutachten, stand am Mittwoch im Mittelpunkt der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Der Vorsitzende der EFI-Kommission, der Wirtschaftswissenschaftler Uwe Cantner, betonte, dass Deutschland bei der Forschungs- und Innovationspolitik insgesamt gut dastehe. Die "kluge wirtschafts- und finanzpolitische Politik der letzten Jahre biete auch jetzt in der Krise noch viele Spielräume". Allerdings dürfe es nicht noch einmal geschehen, dass Deutschland bei Innovationsfeldern wie Quantentechnologie und Wasserstofftechnologie in den Rückstand gerate, so wie es beispielsweise bei der Künstlichen Intelligenz oder dem E-Government passiert sei.

Schwerpunktthemen des Jahresgutachtens 2021 sind die neue Missionsorientierung und Agilität in der Forschungs- und Innovationspolitik, die Anpassung der beruflichen Aus- und Weiterbildung an die digitale Transformation, die Gen-Editierung CRISPR/Cas und die Auswirkungen der Corona Pandemie, die Cantner gleich zu Beginn thematisierte. Die notwendige Stabilisierung in der Krise und die langfristige Forschungs- und Innovationspolitik miteinander in Einklang zu bringen, stelle eine besondere politische Herausforderung dar. Für den größten Teil der deutschen Unternehmen habe die aktuelle Krisensituation negative Auswirkungen, auch auf die laufenden oder geplanten Innovationsprojekte. Gerade kleine und mittlere Unternehmen seien zunehmend von der Krise betroffen.

Der Experte machte auch Mut. Nach Auffassung von Cantner und seinem Team, das aus Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtung aber überwiegend der Volkswirtschaft besteht, könne die Krise auch als Katalysator für den Übergang zu neuen Technologien genutzt werden und so zur langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beitragen. Allerdings setze das voraus, dass Konjunkturprogramme und wachstumspolitische Maßnahmen an Forschung und Innovation orientiert gestaltet werden. Im Gutachten betonten die Experten, dass Gesellschaft und Politik diese Ausgestaltung als Voraussetzung dafür erkennen müssten, dass große Herausforderungen wie Klimawandel, Gesundheit, soziale Ungleichheit und Resilienz auch weiterhin nur aus einem wirtschaftlich starken und gesellschaftlich breit unterstützten Forschungs- und Innovationssystem heraus angegangen werden können.

Auch wenn das Gutachten insgesamt auf positive Resonanz bei den Fraktionen stieß - ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach von einem "Highlight" -, so kritisierten Vertreter der Fraktionen von FDP und Die Linke, dass die Auswirkungen der Pandemie im Gutachten zu kurz gekommen seien. Eine Vertreterin der Linken sagte: "Die Coronakrise weitet sich gerade zu einer Gesellschaftskrise aus." Sie regte einen EFI-Bericht zum Thema Verhältnis von Wirtschaft und Gesellschaft an. Der FDP-Vertreter betonte, dass er sich mehr Aussagen zum Bereich Wertschöpfungsketten in der Medizintechnik und Biotechnologie bezogen auf die aktuelle Pandemiesituation gewünscht hätte.

Ein wichtiges Thema im Gutachten, das auch Cantner aufgriff, ist die "Neue Missionsorientierung", die vor dem Hintergrund der von den Vereinten Nationen im Jahr 2000 beschlossenen Millennium Development Goals (MDGs) und der im Jahr 2015 verabschiedeten Sustainable Development Goals (SDGs) entwickelt wurde. Dazu werden sogenannte Missionen formuliert, die konkrete Transformationsziele benennen und durch F&I-Projekte sowie politische Maßnahmen und Rahmensetzungen umgesetzt werden sollen. Cantner unterstrich, dass dabei die Rolle des Staates neu gedacht werden müsste, dieser solle nicht lenken, sondern vielmehr orchestrieren. Er schlug vor, die Marktorientierung bei der Neuen Missionsorientierung zu stärken und forderte mehr agiles Politikhandeln. Dabei sollen keine konkreten technologischen oder organisatorischen Lösungen für die Missionen vorgegeben werden, sondern es soll lediglich ein Korridor aufgezeigt werden, in dem der Markt für Entwicklungen und Entdeckungen genutzt werden kann.

Den Ansatz der starken Betonung auf den Markt und die daraus resultierende eher zurückgenommene Rolle des Staates hinterfragte ein Vertreter der SPD-Fraktion. Er vertrat die Ansicht, dass der Staat gerade in Bereichen, in denen es noch keinen Markt gebe, diesen durch Anreize erst schaffen müsse. Auch ein Vertreter der Grünen machte deutlich, dass eine agile Forschung auch eine agilen Staat als Partner an ihrer Seite wissen müsse. Das habe die Pandemie einmal mehr gezeigt.

Cantner ging auch auf den Bereich Personal ein. Um F&I-Politik weiterhin zu stärken, sei die Anpassung der beruflichen Aus- und Weiterbildung an die digitale Transformation wichtig. An vielen bestehenden Arbeitsplätzen würden sich die Tätigkeitsprofile verändern. Cantner sagte: "Beschäftigte sollen in Zukunft nicht erst dann weitergebildet werden, wenn sie schon arbeitslos sind." Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion stimmte dem zu und unterstrich, dass auch Weiterbildung dazu führen müsste, dass es künftig mehr Ausgründungen aus Unternehmen geben müsste, also die Ausgliederung eines Betriebsteils oder auch Neugründung eines Unternehmens. Auch ein Vertreter der AfD-Fraktion forderte, die Translation in den Markt stärker in den Fokus zu stellen.

Zudem strich Cantner die Bedeutung von CRISPR/Cas heraus, einem Werkzeug zur Gen-Editierung, das unter anderem dafür genutzt werden könne, Ansätze für neue Therapien zu finden und Ursachen von Krankheiten zu entschlüsseln. Mit Hilfe von CRISPR/Cas könnten Gene verändert, aus- oder angeschaltet werden. Mindestens drei Prozent der Weltbevölkerung sind von einer Erbkrankheit betroffen, die durch den Fehler eines einzelnen Gens ausgelöst wurde, heißt es im Gutachten. Eine Korrektur dieses fehlerhaften Gens könnte die Krankheit heilen. Viele Fachleute schreiben CRISPR/Cas ein hohes Potenzial zu.

Deutschland sei in der Forschung zu CRISPR/Cas in den Bereichen Gesundheit und Medizin sowie technische Verbesserungen vergleichsweise gut aufgestellt, betonte Cantner. Für Erfindungen zu CRISPR/Cas, deren Nutzung für Patientinnen und Patienten sowie die Kommerzialisierung durch Unternehmen gebe es in Deutschland allerdings noch unerschlossene Potenziale. Cantner forderte, die Spitzenforschung weiter zu stärken und den Diskurs zu den Risiken und Bedenken von CRISPR/ Cas offen zu führen.



03. Ausschuss gegen AfD-Vorstoß zu Wahlprüfungsverfahren

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion ist mit einem Vorstoß zur Einführung eines "vorbeugenden Rechtsschutzes vor Bundestagswahlen" im Innenausschuss gescheitert. Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen lehnte das Gremium am Mittwoch einen entsprechenden AfD-Antrag (19/22540) ab.

Wie die AfD-Fraktion darin ausführte, können nach der derzeitigen Rechtslage Wahlzulassungsakte erst nach der Wahl in einem zweistufigen Wahlprüfungsverfahren angefochten werden. Über Einsprüche entscheide auf der ersten Stufe der Bundestag und auf eine Beschwerde gegen diese Entscheidung hin das Bundesverfassungsgericht. Einen Rechtsschutz vor der Wahl sehe weder das Grundgesetz noch das Wahlprüfungsgesetz vor. Auch sei die derzeitige Regelung, "wonach in erster Instanz ein möglicherweise rechtswidrig gewählter Bundestag über die Rechtmäßigkeit der Wahl zum Bundestag entscheidet", unter rechtsstaatlichen Aspekten nicht vertretbar.

In dem Antrag fordert die Fraktion von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, "nach welchem die Einführung eines Rechtsschutzes vor einer Wahl vorgesehen ist". Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem einen Entwurf für ein Wahlprüfungsverfahren für Wahlen auf Bundesebene vorlegen, mit dem ein Wahlprüfungsgericht aus Berufsrichtern in der ersten Instanz eingeführt wird und das Bundesverfassungsgericht als zweite Instanz erhalten bleibt.



04. Linke für Auflagen bei Staatshilfen

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die Linksfraktion fordert, Corona-Hilfen an Auflagen für Unternehmen zu knüpfen. Wer pandemiebedingt Unterstützung erhalte, dürfe keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen, keine Aktienrückkäufe tätigen und müsse Vorstandsgehälter auf das Zwanzigfache des Gehalts eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der untersten Lohn- und Gehaltsgruppe begrenzen, erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/27190). Die Auflagen sollten für dieses und das Folgejahr gelten. Zur Begründung heißt es, Unternehmen, die Geld für Dividenden, Boni und überhöhte Gehälter hätten, benötigten offensichtlich kein Staatsgeld.