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LV Hollritt

Bund der Selbständigen in Sachsen-Anhalt fordert die Rückkehr zu verantwortungsbewusstem Handeln und die sofortige Wiedereröffnung

Samstag, den 27. Februar 2021

Seit Dienstag liegt er nunmehr vor: der neue 'Stufenplan für eine Öffnungsstrategie' in Sachsen-Anhalt. Und wieder stellt sich dieses Pamphlet nur als weiteres Stückwerk der Landesregierung heraus und bietet den Unternehmen im Land erneut keine klare Perspektive. 

Vor allem dem Einzelhandel, aber auch den Kulturbetrieben und der Gastronomie wird bei der schier unendlichen Zahlenspielerei mit immer wieder wechselnden Inzidenzwerten regelrecht die Luft abgeschnürt. „Welcher Unternehmer kann aufgrund dieser Vorgaben planen?“, fragt der BDS Landesvorsitzende Ralph Hollritt (Foto). „Zudem gibt es auch in den Schulen keine Planungssicherheit und die Schülerinnen und Schüler blicken verunsichert mit ihren Eltern in eine unklare Zukunft. Damit leider auch viele Abreitnehmerinnen und Arbeitnehmer und natürlich hat die gesamte Wirtschaft mit diesen Folgen über Jahre zu leiden. Jegliche Transparenz oder nachvollziehbare Logik scheint hier mittlerweile komplett zu fehlen. Wie soll ich unseren Mitgliedsbetrieben erklären, wieso nun nicht mehr die 50 gilt, sondern in vielen Branchen die 35 als 7-Tages-Inzidenz?“

Zudem weigert sich die Landesregierung Sachsen-Anhalt, in dieser für unser Land neuen Situation, trotz ausreichender Zeit, den Landtag in die Entscheidung mit einzubeziehen. Sie trifft damit weitreichende Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger, sowie für die kleinen und mittelständigen Unternehmen in unserem Land ohne die gewählten Volksvertreter. Daran dürfen wir uns alle erinnern, wenn am 6. Juni 2021 der kommende Landtag in Sachsen-Anhalt neu gewählt wird. Der Bund der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband Sachsen-Anhalt begrüßt trotzdem in diesem Zusammenhang die angesetzte Sondersitzung am kommenden Donnerstag im Landtag hierzu.

Ein Beispiel des Ganzen ist, dass bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 200: Grund- und Förderschulen öffnen. Unter 50 können alle Schulen den Regelunterricht aufnehmen, aber Geschäfte dürfen nur bis zu zwei Kunden nach Voranmeldung empfangen. Aber: im Blumenladen, Tattoo-Studio oder Kosmetiksalon gilt das nicht – die dürfen sowieso öffnen. 

„Das soll noch irgendjemand verstehen?“, so Ralph Hollritt vom Bund der Selbständigen in Sachsen-Anhalt. „Uns hat es natürlich auch gefreut, dass zum Beispiel die Floristik und das Handwerk mit den Friseuren ab Montag wieder öffnen dürfen. Viele sprechen hier von Rettung in letzter Not. Doch wir dürfen die vielen Betriebe nicht vergessen, die erst dann wieder öffnen dürfen, wenn der 7-Tages-Inzidenz-Wert 3 Wochen unter 35 liegt! Diesen Unternehmen steht das Wasser ohnehin bis zum Hals, teilweise drüber. Zudem werden die versprochenen Hilfen weiter und weiter verzögert und die Antragsteller müssen sich durch einen Wulst von Bürokratie kämpfen, ganz davon abgesehen, ob sie die Hilfen überhaupt erhalten. Wir vom Bund der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband sind branchenübergreifen in Sachsen-Anhalt aktiv und haben bereits im März 2020 den Wirtschaftsminister aufgefordert, sich für ein „Kurzarbeitergeld“ für Selbständige und Freiberufler einzusetzen. Herr Prof. Dr. Willingmann hat diese wohl auch aufgegriffen, doch leider gibt es bisher keine positive Entscheidung. Es wird lediglich auf die Grundsicherung verwiesen!“

Selbst die EU-Kommission sprach kürzlich klare Worte und kritisierte Deutschland für die zu harten Corona-Maßnahmen. So wurden die unnötige Einschränkung der Bewegungsfreiheit und für unnötig harten Einschränkungen für seine Bevölkerung gerügt und Deutschland aufgefordert, dies kurzfristig an die Vorgaben der EU anzupassen.

Wir fordern daher die sofortige Wiedereröffnung des gesamten Handels und aller Dienstleistungsbetriebe ohne Wenn und Aber. Jeder unserer Mitgliedsbetriebe ist an seiner eigenen Gesundheit und derer seiner Kunden interessiert. Daher sind auch alle bereit die AHA-Regelungen umsetzen. Nicht nur die Friseure haben hier viel Geld investiert. Auch ist der Einzelhandel, die Gastronomie, die Kultur und alle anderen gerne bereit die Kundenzahl in seinen Räumen zu begrenzen. Die willkürliche Festsetzung der Inzidenzwerte ist nicht nachvollziehbar und kann jederzeit zuungunsten der Unternehmen wieder geändert werden. Kehren wir vernünftig zurück zum verantwortungsbewussten Handeln!