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2.880 Impftermine stehen in Magdeburg zunächst zur Verfügung

Freitag, den 26. Februar 2021

Ab 2. März auch Erstimpfungen für Personen unter 65 Jahren/Termine bis 12. März

In Magdeburg können ab dem 2. März auch bestimmte ausgewählte Gruppen aus der zweithöchsten Impf-Priorität die Corona-Schutzimpfung erhalten. Dazu zählen neben weiterem ärztlichen Personal wie Hausärzten auch Lehrer*innen von Grund-, Förder- und Sonderschulen sowie Kita-Erzieher*innen. Da hierbei der Impfstoff des Pharmaunternehmens AstraZeneca verwendet wird, gelten die neuen Termine nur für die unten genannten Berechtigten zwischen 18 und 65 Jahren.
 
Für die Verimpfung des AstraZeneca-Vakzins ab dem 2. März werden die Kapazitäten im Magdeburger Impfzentrum weiter hochgefahren. Das bedeutet, dass dann pro Stunde 40 Impfwillige behandelt werden. Hochgerechnet können täglich 320 Menschen die Erstimpfung mit AstraZeneca gegen das Coronavirus erhalten. Dafür sind dann fünf Ärzt*innen samt dem dazugehörigen Pflege- und Begleitpersonal im Einsatz. Bisher waren es zwei. Das Impfzentrum in der Messehalle 3 hat montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Zusätzlich erhalten samstags Mitarbeitende aus Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen aus der Priorität 1 – der höchsten Priorität der Impfverordnung – ihre Erst- und Zweitimpfung.
 
Warum Termine nur für ausgewählte Gruppen aus der Priorität 1 und 2?

Entgegen der ursprünglichen Aussichten auf eine erhebliche Menge an AstraZeneca-Impfstoff reichen die bislang gelieferten Impfdosen nicht aus, um alle Unter-65-Jährigen in den beiden höchsten Prioritäten zu impfen. Zudem ist die Anzahl der Impfberechtigten in der Priorität 2 erheblich gestiegen, da durch die geänderte Corona-Impfverordnung jetzt auch Lehrende und Erzieher*innen hier eingestuft wurden. So sind allein in Magdeburg rund 1.300 Lehrkräfte an den Grund-, Förder- und Sonderschulen zur Impfung in der zweithöchsten Priorität berechtigt und ca. 2.200 Mitarbeitende in Kitas und Horten. Deshalb war es für den Aufbaustab Impfen erforderlich, innerhalb dieser zweithöchsten Priorität einzelne Gruppen auszuwählen.
 
Die Impfverordnung lässt einen Übergang in die nächste Priorität zu, wenn alle Impfberechtigten in der vorhergehenden Priorität eine Impfung erhalten haben. In Magdeburg sind die Über-80-Jährigen noch nicht abschließend geimpft. Allerdings werden für ihre Immunisierung mRNA-Impfstoffe (BioNTech und Moderna) benutzt. Das dritte in Deutschland zugelassene Vakzin der Firma AstraZeneca wurde von der Ständigen Impfkommission für 18- bis 65-Jährige empfohlen. Dadurch ist eine Erweiterung der Impfberechtigung in Priorität 2 möglich.
 
Wer kann somit ab 2. März zusätzlich geimpft werden?

Die zusätzlichen Termine können ausschließlich Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren aus der Priorität 1 der Impfverordnung des Bundes als auch die nachstehenden hier benannten Gruppen buchen. Zunächst stehen 2.880 Termine zwischen dem 2. und 12. März zur Verfügung. Zur Prüfung der Impfberechtigung ist ein Nachweis, z.B. die Bestätigung durch den/ die Arbeitgeber*in, anzugeben. Die Corona-Schutzimpfung können demnach erhalten:
 
-  Pflegendes, behandelndes sowie betreuendes Personal in ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe, medizinisches Personal. (§2 Abs. 1 Nr. 3 bis 5, §3 Abs. 1 Nr. 4, 5)

-  Das Personal hat zum Nachweis der Impfberechtigung die Bestätigung durch die Arbeitgeber*innen vorzulegen. Die Stadtverwaltung behält sich Stichprobenkontrollen vor.

-  Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind (§3 Abs. 1 Nr. 6a)

Das Personal hat zum Nachweis der Impfberechtigung die Bestätigung der Arbeitgeber*innen vorzulegen. Aus dem Nachweis muss die jeweilige Einrichtung hervorgehen. Die Stadtverwaltung behält sich Stichprobenkontrollen vor.


Personen mit folgenden Krankheitsbildern (§3 Abs. 1 Nr.2 a bis j):

-  Trisomie 21
-  nach Organtransplantation
-  Demenz oder eine geistige Behinderung oder schwere psychiatrische Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
-  maligne hämatologische Erkrankungen oder behandlungsbedürftige solide Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt
-  interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder eine andere, ähnlich schwere chronische Lungenerkrankung
-  Diabetes mellitus (mit HbA1c ? 58 mmol/ mol oder ? 7,5%)
-  Leberzirrhose oder eine andere chronische Lebererkrankung
-  chronische Nierenerkrankung
-  Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
-  nach individueller ärztlicher Beurteilung besteht aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Diese Personen legen die Bestätigung eines Arztes/ einer Ärztin vor. Im Nachweis wird Bezug auf die jeweilige rechtliche Grundlage aus der Impfverordnung genommen.
 
Zudem können die neuen Termine auch durch Zugehörige der obersten Priorität 1 reserviert werden. Das sind alle Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind. Zudem gehören auch Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten dazu sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringende der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in Corona-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten. Auch Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (vor allem Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin) gehören zur obersten Priorität.
 
Buchungen, die offenkundig nicht unter diese Prämissen fallen, werden storniert. Es werden nur die Impfberechtigten mit einem Termin berücksichtigt – nicht die Begleitperson. Entsprechend der Impfverordnung wird für die o.g. Personen ausschließlich AstraZeneca verimpft!
 
Mehr zur Corona-Impfverordnung des Bundes gibt es auf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html.
 
Terminbuchung online

Auch für die Impfung der Personen unter 65 Jahren können Termine nur online auf www.magdeburg.de/Impfen gebucht werden. Sollten die Termine für die ersten zwei Wochen ausgebucht sein, bittet die Stadtverwaltung um Verständnis und Geduld. Neue Termine werden in Abhängigkeit von vorhandenem Impfstoff eingestellt. Die Terminvergabe für die Über-80-Jährigen bleibt von den neuen Impfmöglichkeiten für die 18- bis 65-Jährigen mit AstraZeneca unberührt.