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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr.., 26. Februar 2021 

  1. Herz-Lungen-Maschine für die Wirecard AG
    3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss
  2. Änderung des Elektrogerätegesetzes auf den Weg gebracht
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf
  3. Strahlenschutzgesetz soll geändert werden
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf


01. Herz-Lungen-Maschine für die Wirecard AG

3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/FMK) Die Wirecard AG und eine wichtige Tochtergesellschaft, die Wirecard Bank, spielten offenbar zusammen, um die Aufseher über Untreue und Betrug zu täuschen. Mit der genauen Beziehung der verschiedenen Konzernteile zu den Behörden beschäftigte sich der 3. Untersuchungsausschuss (Wirecard) unter der Leitung von Kay Gottschalk (AfD) in seiner Sitzung am Donnerstag. Geladen waren aktuelle und ehemalige Vertreter des Unternehmens sowie zuständige Aufseher bei der Bundesbank.

Den Ausschuss interessierte die Frage, wie aus dem regulierten Teil von Wirecard, der angeschlossenen Bank, große Summen zur Unterstützung der kriminellen Machenschaften des Konzernmanagement abfließen konnten, ohne dass die Aufsicht etwas davon merkte. Ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Wirecard Bank, Rainer Wexeler, trug hier am Donnerstag zur Aufklärung bei.

Intern hießen die Aktivitäten demnach strategische Kredite. Sie dienten vorgeblich dazu, gute Beziehungen zu Partnerfirmen und einflussreichen Einzelpersonen aufzubauen, über die sich später Geschäftschancen eröffnen sollten. In Wirklichkeit ermöglichte der Geldfluss den Erkenntnissen des Ausschusses zufolge die Veruntreuung von Firmengeld durch das höhere Management und sie schmierten das betrügerische Finanzkarussell, das die Scheingewinne erzeugte. Eine Herz-Lungen-Maschine der Wirecard AG sieht darin der Ausschussvorsitzende Gottschalk.

Wexeler berichtete davon, wie Druck auf ihn ausgeübt worden sei, die fragwürdigen Kredite gegen besseres Wissen zu bewilligen. Als er die Vergabe eines Darlehens an die Partnerfirma Al Alam aus Dubai infrage stellte, zitierte ihn Konzernchef Markus Braun in sein Büro und versuchte, ihn einzuschüchtern. "Ich musste antanzen, er hat sich vor mir aufgebaut, sein Sakko angezogen und erklärt, er sei hier der Eigentümer", berichtet Wexeler.

Er habe den Kreditantrag trotzdem abgelehnt. Es sei erstaunlich, dass Wexeler sich danach noch anderthalb Jahre in seiner Position halten konnte, obwohl er sich Braun widersetzt habe, merkt der Abgeordnete Matthias Hauer (CDU) an.

Die Bank diente ausschließlich den Zwecken der Muttergesellschaft, ein normales Firmen- oder Privatkundengeschäft unterhielt sie nicht. Die Ex-Chefs Markus Braun und Jan Marsalek nutzten die Wirecard Bank, um die Bilanz des Konzerns aufzublähen und Geld in das betrügerische Asien-Geschäft zu lenken, so fasste es der Abgeordnete Danyal Bayaz (Bündnis 90/Die Grünen) zusammen. All das fiel weder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf noch der ebenfalls zuständigen Deutschen Bundesbank.

Eine Sachbearbeiterin der Bundesbank berichtete dem Ausschuss vom alltäglichen Innenleben der Bankenkontrolle durch die Bundesbank. Die alles entscheidende Frage, ob Wirecard als Finanzholding oder als Technikunternehmen einzustufen sei, war offenbar im Tagesgeschäft nie ein Thema. Die Tatsache, dass durch das Desinteresse an der Holdingstruktur eine erhebliche Regulierungslücke entstand, nahmen die Beteiligten in ihrem Alltag nicht als Problem wahr. Die Beamten überwachten exakt ihrer Aufgabe in Bezug auf die Wirecard Bank, die formell ihrer Aufsicht unterlag, gemäß den Spielregeln für eine kleinere Bank. Von ihr forderten sie die nötigen Unterlagen an und beschäftigten sich mit ihrem Zahlenwerk. Doch die Bank als Tochtergesellschaft war bewusst so positioniert, dass der große Betrug auf Konzernebene in ihren Bilanzen nicht erkennbar war. Dieser fand vor allem in anderen Tochtergesellschaften statt.

Wirecard galt einst als Star-Unternehmen der deutschen Finanzwelt. Mit dem Aufstieg in den Deutschen Aktienindex DAX gehörte das Unternehmen in der Wahrnehmung von Anlegern, Aufsehern und Politiker zur Wirtschaftselite der Bundesrepublik. Die traumhaften Gewinne des Zahlungsdienstleisters beruhten jedoch auf Trug und Täuschung. Ein Geflecht von Tochterfirmen hat sich vor allem in Asien gegenseitig im Kreis Geld zugespielt und die Zahlungseingänge jeweils als neue Einnahmen verbucht. Der Schaden geht in die Milliarden. Deutschen Institutionen wie dem Finanzministerium, der Bafin, der Bundesbank, der Wirtschaftsprüfer-Aufsicht, der Geldwäsche-Prävention und der Financial Intelligence Unit des Zolls war davon jahrelang nichts aufgefallen.

Wexeler zeigte im Ausschuss Erinnerungslücken, was die Betreuung von politisch aktiven Kunden anging. So gehörte zwar der frühere Schleswig-Holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen zu den Kunden der Bank, doch Wexeler konnte sich nicht an die Dienste erinnern, die seine Organisation ihm anbot. Dem Ausschuss erschien diese Frage relevant, weil Wirecard systematisch Bindungen zu politisch relevanten Persönlichkeiten aufgebaut hat. Schleswig-Holstein hatte sich für eine Aufweichung des Glücksspielverbots in Deutschland starkgemacht. Wirecard wollte sein Geschäft mit Zahlungsabwicklung für die Branche ausweiten.

Während der Zeuge Wexeler sich insgesamt kooperativ zeigte und ausführlich von seiner Tätigkeit berichtete, war sein Kollege Mario Vinke, Leiter der internen Revision bei der Wirecard Bank, wesentlich verschlossener. Vinkes Anwalt griff regelmäßig ein und stellte die Rechtmäßigkeit der Fragen des Ausschusses in Frage. Zudem blieb Vinke stets vage, was die Details der Zusammenarbeit der Wirecard Bank mit den Aufsichtsbehörden anging. Dabei ist es Aufgabe der Revision, als interner Aufpasser über eine gesetzmäßige Geschäftstätigkeit zu wachen.



02. Änderung des Elektrogerätegesetzes auf den Weg gebracht

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHB) Um die Sammelquote von Elektro- und Elektronikgeräten zu erhöhen, soll das 2015 in Kraft getretene Elektro- und Elektronikgerätegesetz geändert werden. Die Sammelquote von 43,1 Prozent (2018) liege weit unter der von der EU vorgegebenen Quote von 65 Prozent, schreibt die Bundesregierung zu ihrem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (19/26971), das sie dem Bundestag zugeleitet hat.

Der Entwurf sieht vor, das Netz an Rückgabestellen auszuweiten. Außerdem soll es Herstellern aus Ländern außerhalb der EU erschwert werden, als Trittbrettfahrer ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachzukommen. Weitere Maßnahmen dienen der Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2012/19/EU.

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 12. Februar 2021 mit dem Entwurf befasst und dabei einige Änderungen vorgeschlagen. So sollen ab dem Jahr 2023 jährlich zehn Massenprozent der erfassten Elektro- und Elektronikgeräte in die Wiederverwendung gebracht werden. Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab.



03. Strahlenschutzgesetz soll geändert werden

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung will das hohe Niveau des Strahlenschutzes in Deutschland weiter umfassend gewährleisten und zu diesem Zweck das 2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz anpassen. Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes (19/26943) ist jetzt dem Bundestag zugeleitet worden. Ziel der Änderung ist es laut Bundesregierung, durch Klarstellungen und Ergänzungen einen reibungslosen Vollzug des Strahlenschutzgesetzes zu ermöglichen.

Im Einzelnen enthält der Entwurf unter anderem Ergänzungen der Regelungen zum Schutz vor Radon. Außerdem gibt es Änderungen bei den sogenannten Ultrakurzpulslasern, die in der Industrie zum Einsatz kommen und in der Lage sind, ionisierende Strahlung zu erzeugen: Bei Anlagen, die ein überschaubares Gefährdungspotenzial haben, soll künftig die Genehmigungspflicht durch eine Pflicht zur Anzeige ersetzt werden. Wieder eingeführt werden soll zudem die Befugnis der zuständigen Behörden, Anordnungen zur Durchführung der gesetzlichen Regelungen zu treffen.