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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 24. Februar 2021 

  1. Zwangslizenzen für Impfstoffe umstritten
    Gesundheit/Anhörung
  2. Anklage gegen rechtsterroristische Gruppe S.
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort
  3. Effektivität des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort
  4. Rechtsstaat-Podcast des BMJV
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort


01. Zwangslizenzen für Impfstoffe umstritten

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Mögliche Zwangslizenzen zur vermehrten Produktion von Impfstoffen gegen das Coronavirus sind unter Experten umstritten. Zwar wird die Notwendigkeit gesehen, schnell ausreichend Impfstoff zu produzieren, um in allen Ländern die nötige Immunisierung aufzubauen, allerdings würde ein Zwang zur Lizenzproduktion derzeit womöglich keinen wirksamen Effekt entfalten. Die Experten äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen sowie am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über einen Antrag (19/25787) der Linksfraktion.

Die Linke fordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine Erhöhung der Produktionskapazitäten für Impfstoffe gegen COVID-19 ermöglichen.

Nach Ansicht des Gesundheitsexperten Jörg Schaaber von der BUKO Pharma-Kampagne sind die Impfstoffe gegen das Coronavirus ungerecht verteilt. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) habe in 130 Ländern noch kein Mensch eine Impfung erhalten. Die Patentinhaber entschieden selbst, wo und wie viel produziert werde. Die frühzeitige Ausweitung der Produktionskapazitäten durch Verzicht auf Patentrechte sei verschlafen worden.

Zurückhaltender äußerte sich der Jurist Axel Metzger von der Humboldt-Universität zu Berlin. Eine Zwangslizenz käme erst infrage, wenn sich der Patentinhaber weigern würde, eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen zu erteilen. Dies sei jedoch nicht erkennbar, die Unternehmen seien im Gegenteil in vielfältigen Kooperationen miteinander verbunden.

Für eine stärker international ausgerichtete Impfkampagne warb in der Anhörung Elisabeth Massute von der Vereinigung Ärzte ohne Grenzen. An die freiwilligen Lizenzen zur Produktion seien in der Regel Beschränkungen geknüpft. So verfügten die Lizenzgeber geografische Beschränkungen der Produktion oder auch Volumina-Beschränkungen. Massute betonte, der Bedarf an Impfstoffen im globalen Süden sei nicht ausreichend über Lizenzen gedeckt. Dies sei aber nötig, auch um regional schnell auf Mutationen reagieren zu können.

Siegfried Throm vom Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) nannte den Antrag nicht zielführend. Ohne Patentschutz gäbe es keine forschende Pharmaindustrie. Die Firmen unternähmen im Übrigen alles, um Kapazitäten auszuweiten. Erste Impfdosen seien inzwischen auch nach Afrika gegangen.



02. Anklage gegen rechtsterroristische Gruppe S.

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Mit der Anklage gegen die rechtsterroristische Gruppe S. befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26622) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26282). Die Fragesteller hatten sich in ihrer Anfrage auf Medienberichte von Ende November 2020 bezogen, wonach durch den Generalbundesanwalt (GBA) Anklage vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen mehrere Personen erhoben wurde, die im Zuge bundesweit durchgeführter Durchsuchungen festgenommen worden waren, und nach Einzelheiten gefragt.

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung unter anderem auf die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) vom 13. November 2020 und auf die Antwort der Bundesregierung vom 23. März 2020 auf die Kleine Anfrage "Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen 'Gruppe S.'", (19/18305). Weiter heißt es, der GBA führe ein weiteres Ermittlungsverfahren im Gesamtzusammenhang mit der Gruppe S. Die Ermittlungen dauerten an, so dass Auskünfte zum Gegenstand des Verfahren zu unterbleiben haben. Zu weiteren Fragen heißt es, diese könnten nicht beantwortet werden, weil die Bundesregierung im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie die Informationen der angefragten Art für so sensibel halte, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden könne.



03. Effektivität des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sowie die Effektivität des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26749) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26389). Die Fragesteller hatten auf anhaltende Kritik am NetzDG verwiesen, die sich auf das Verhalten der Anbieter sozialer Netzwerke und deren Beschwerdemanagement beziehe. In ihrer Antwort erklärt die Bundesregierung, welche Anbieter sozialer Netzwerke den Pflichten des NetzDG unterliegen und gibt an, welche Anbieter Transparenzberichte vorgelegt haben, wie viele Beschwerden den Berichten zufolge eingereicht wurden und wie die Anbieter damit umgegangen sind. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die veröffentlichten Transparenzberichte keine Angaben zu den eingelegten Widersprüchen von Nutzern, zur Rückgängigmachung von Löschungen oder Sperrungen einzelner Inhalte oder zur Einstufung einzelner Meldungen als missbräuchlich enthalten. Das Bundesamt für Justiz verfüge insofern auch über keine weitergehenden Erkenntnisse.

Wie die Bundesregierung schreibt, ist in dem Gesetzesentwurf zur Änderung des NetzDG vorgesehen, dass die Anbieter Gegenvorstellungsverfahren anbieten müssen und die Transparenzpflicht auf die Anzahl der beantragten Gegenvorstellungsverfahren erweitert wird. Dabei sollen die Anbieter getrennte Angaben machen zu Gegenvorstellungsverfahren durch Nutzerinnen und Nutzer, deren Inhalt gelöscht oder gesperrt wurde, und zu Gegenvorstellungsverfahren auf Antrag derjenigen, die den Inhalt gemeldet haben. Zudem sollen die Anbieter zukünftig auch angeben, ob im Hinblick auf die Gegenvorstellung der ursprünglichen Entscheidung abgeholfen wurde. Die entsprechenden Vorschläge zur Änderung des NetzDG befänden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.



04. Rechtsstaat-Podcast des BMJV

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Um den Rechtsstaat-Podcast des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ("Recht so?!") geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/26747) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26401). Die Fragesteller hatten sich nach Details des Podcasts erkundigt und wollten von der Bundesregierung unter anderem wissen, nach welchen Kriterien die Themen und redaktionellen Inhalte sowie Interviewpartner ausgewählt werden und wie hoch die Kosten der Internet-Sendungen sind.

Wie die Bundesregierung schreibt, ist der Podcast ein Informationsangebot des Ministeriums im Rahmen der "Kampagne für den Rechtsstaat". Die Kampagne habe zum Auftrag, Grundprinzipien und Funktionsweise des Rechtsstaats sichtbar und verständlich zu machen. Die Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner seien nach fachlicher Expertise und zeitlicher Verfügbarkeit ausgewählt worden. Mit der Redaktion sei eine Vollzeitkraft im Ministerium befasst, die auch noch andere Aufgaben übernimmt. Die Frage nach den Kosten der Produktion einer Podcast-Folge könnten nicht öffentlich beantwortet werden, die entsprechenden Angaben seien der als "VS-vertraulich" eingestuften Anlage zu entnehmen.