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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 24. Februar 2021 

  1. Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes
    Inneres und Heimat/Ausschuss
  2. Modernisierung des Patentrechts bei Experten umstritten
    Recht und Verbraucherschutz/Anhörung
  3. Praktikable Lösungen für Ausgleichszahlungen gefordert
    Gesundheit/Anhörung
  4. FDP: Lern-Buddy-Programm zur Unterstützung der Schulen
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag
  5. Verbändebeteiligung an Gesetzgebungsverfahren
    Inneres und Heimat/Antwort
  6. Corona-Hilfen nach Bundesländern
    Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage
  7. Haltung der Bundesregierung zu Nord Stream 2
    Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage


01. Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg "zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes" vom 20. Mai 2020 freigemacht. In modifizierter Fassung verabschiedete das Gremium gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/26174), der am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen die bislang bis Ende März dieses Jahres befristeten Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende nächsten Jahres verlängert werden.

Wie die Koalitionsfraktionen in der Vorlage ausführen, konnte mit dem Gesetz "sichergestellt werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Covid-19-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können". Mit dem Gesetz seien formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt worden, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten.

"Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese über das Internet zugänglich gemacht werden", heißt es in der Vorlage weiter. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen sei das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt worden. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz könne durchgeführt werden. Entsprechende Erleichterungen gebe es für mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen.

Zugleich verweisen die Koalitionsfraktionen darauf, dass die Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie "anders als ursprünglich angenommen" auch nach dem 31. März 2021 fortwirken würden. Es bestehe deshalb die Notwendigkeit, die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes zu verlängern, "damit dessen Instrumente bei der Krisenbewältigung weiter zur Verfügung stehen".

Bei Enthaltung der AfD- und der Linken-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, auch die bis Ende März befristete Möglichkeit zur optionalen Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen in Personalratssitzungen infolge der anhaltenden Pandemie zu verlängern. Zudem sollen die im Tarifabschluss vom 25. Oktober 2020 vereinbarten Verlängerungen der Altersteilzeit sowie des "Falter-Arbeitszeitmodells" auf die Bundesbeamten übertragen werden. Altersteilzeit und Arbeitszeitmodell sollen weiterhin befristet sein und vor Anfang 2023 beginnen müssen.



02. Modernisierung des Patentrechts bei Experten umstritten

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/MWO) Die von der Bundesregierung angestrebte Änderung des Patentrechts stößt bei Experten auf ein unterschiedliches Echo. Dieses Fazit lässt sich nach einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (19/25821) am Mittwoch, 24. Februar 2021, ziehen. In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleiteten Sitzung gingen die sieben eingeladenen Sachverständigen besonders auf die im Entwurf vorgesehene Klarstellung der Regelung des Unterlassungsanspruchs bei Verletzungen von Patenten oder Gebrauchsmustern ein. Hintergrund ist die fortschreitende Digitalisierung und die zunehmenden technologische Komplexität von Produkten.

Im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung soll sichergestellt werden, dass die nach geltendem Recht bereits bestehende Möglichkeit, Verhältnismäßigkeitserwägungen beim Unterlassungsanspruch zu berücksichtigen, auch in der gerichtlichen Praxis als Korrektiv hinreichend zum Tragen kommt. Entsprechend soll der Paragraf 139 des Patentgesetzes durch eine Klarstellung ergänzt werden.

In dem Entwurf wird auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 10.05.2016, Az. X ZR 114/13, GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher) verwiesen, wonach eine gerichtliche Unterlassungsverfügung nicht ergehen darf, soweit die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs des Verletzten auch unter Berücksichtigung seiner Interessen gegenüber dem Patentverletzer eine unverhältnismäßige Härte darstellt und daher treuwidrig wäre. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des deutschen Rechts ermöglichten damit schon heute die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Unterlassungsanspruchs bei Patentverletzungen. Die Instanzgerichte berücksichtigten dies jedoch bislang nur sehr zurückhaltend.

So könne es vereinzelt zu Fällen kommen, in denen die wirtschaftlichen Nachteile einer gerichtlich gewährten Unterlassungsverfügung eindeutig über das Maß hinausgehen, das für eine hinreichend abschreckende Wirkung erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund erscheine es sachgerecht, mit der vorgeschlagenen Ergänzung ausdrücklich klarzustellen, dass die Inanspruchnahme auf Unterlassung im Einzelfall ausnahmsweise unverhältnismäßig sein kann. Dies dürfe jedoch nicht zu einer Entwertung des Patentrechts führen.

Fabian Hoffmann, Richter am Bundesgerichtshof, begrüßte den Entwurf in der vorliegenden Fassung. Er ging in seiner Stellungnahme nicht davon aus, dass die im Entwurf vorgesehene Verhältnismäßigkeitsprüfung an den Grundzügen der mit der Wärmetauscher-Entscheidung beschrittenen Rechtsprechung etwas grundsätzlich ändern wird. Eine Kodifizierung dieser Entscheidung sei von erheblicher Bedeutung. Da es bisher im Wesentlichen nur eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu gibt, sei eine solche Feinjustierung äußerst wünschenswert.

Ansgar Ohly, Lehrstuhlinhaber an der Ludwig-Maximilians-Universität München, bezeichnete in seiner Stellungnahme einen Verhältnismäßigkeitsvorbehalt im Patentrecht als "Sicherheitsventil" sinnvoll. Es sei juristisch, ökonomisch und rechtspolitisch nicht zu bestreiten, dass das Patentrecht der effektiven Durchsetzung bedürfe. Aber in einer veränderten technologischen und ökonomischen Landschaft mehrten sich die Fälle, in denen eine solche Durchsetzung nicht kompromisslos geschehen dürfe, sondern mit Augenmaß und Flexibilität erfolgen müsse.

Kurt-Christian Scheel, der für den Verband der Automobilindustrie (VDA) sprach, verwies darauf, dass die im VDA vertretenen Unternehmen als Top-Innovatoren zu den größten Inhabern geistigen Eigentums in Deutschland zählten. Für sie sei ein starkes deutsches Patentrecht essenziell. Gerade deshalb befürworte der VDA die Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung in Paragraf 139, damit Innovationen nicht automatisch gebremst, sondern weiter gefördert werden. Mit dem Regierungsentwurf sei jetzt allerdings eine Fassung vorgelegt worden, die gegenüber dem Referentenentwurf eine deutlich geschwächte Verhältnismäßigkeitsprüfung vorsehe, so dass davon auszugehen sei, dass das in der Gesetzesbegründung gewünschte Ziel nicht erreicht wird.

Mary-Rose McGuire, Lehrstuhlinhaberin an der Universität Osnabrück, lehnte den Entwurf ab. Er bediene ein Narrativ des Patenttrolls, der seine formale Rechtsstellung treuwidrig ausnutzt und dem redlichen Verletzer ohne Not wirtschaftlichen Schaden zufügt. Damit entferne sich der Entwurf von dem selbst gesetzten Ziel, die Rechtslage durch die Kodifikation der Rechtsprechung des BGH in der Rechtssache Wärmetauscher klarzustellen. Sie empfahl die Rückkehr zu dem Diskussionsentwurf des Gesetzes, der diese wortgetreu übernommen habe.

Der Münchener Patentanwalt Andreas Popp erklärte, eine zusätzliche Ergänzung des Paragrafen 139 sei aus seiner Sicht nicht notwendig. Die weiteren vorgesehenen Maßnahmen zusammen mit der BGH-Rechtsprechung "Wärmetauscher" gäben den Instanzgerichten den Rahmen für die ausnahmsweise Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Unterlassungsanspruchs vor und erlaubten eine sachgerechte Weiterentwicklung durch die Rechtsprechung. Popp begrüßte die Beschleunigung und Verzahnung von Verletzungsverfahren und die Einführung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen.

Die Patentanwältin Renate Weisse aus Berlin sieht ebenfalls keine Notwendigkeit für eine Änderungen des Paragrafen 139. Das Patentrecht dürfe nicht aufgeweicht werden. Die Folge werde sein, dass Unverhältnismäßigkeit in jedem Verletzungsverfahren geltend gemacht und die Verfahren belasten wird - auch wenn es jetzt als Ausnahmetatbestand gedacht sei. Patentrecherchen, um Verletzungen weitestgehend auszuschließen, seien für jedes Unternehmen möglich und zumutbar. Die Abschreckungswirkung müsse weiterhin bestehen bleiben, eine Kodifizierung sei nicht erforderlich.

Alissa Zeller, Vorsitzende des Fachausschusses Gewerbliche Schutzrechte beim Verband der Chemischen Industrie (VCI), erklärte, Deutschland habe eines der höchst entwickelten Systeme des gerichtlichen Schutzes gegen Patentverletzungen. Insbesondere die Möglichkeit, den patentrechtlichen Unterlassungsanspruch wirksam und zügig durchsetzen zu können, zeichne dieses System aus. Die geplante Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung in den Tatbestand des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs sei innovationsfeindlich. Auch Zeller sprach sich im Falle einer Änderung des Paragrafen 139 für eine Rückkehr zum Wortlaut des Diskussionsentwurfs aus, ergänzt um eine Regelung zum Ausgleichsanspruch des Patentinhabers.



03. Praktikable Lösungen für Ausgleichszahlungen gefordert

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Verbände fordern praktikable Lösungen für die Ansprüche auf Kinderkrankengeld und Verdienstausfallentschädigung in der Corona-Pandemie und darüber hinaus. Die in der Coronakrise veränderten Regelungen seien teilweise zu bürokratisch oder entsprächen nicht der Lebenswirklichkeit, kritisierten die Experten am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Reformvorschläge der Fraktionen Die Linke (19/22496) und Bündnis 90/Die Grünen (19/22501). Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Nach Ansicht der Linksfraktion sollten der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung wie auch die finanzielle Absicherung der Betreuung erkrankter Kinder im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) eigenständig geregelt werden. Der Krankengeldanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen sollte entfristet werden.

Die Grünen-Fraktion schlägt in ihrem Antrag vor, den Kinderkrankengeldanspruch von Eltern bis zum Ende der Corona-Pandemie auf jährlich 20 Tage pro Kind und Elternteil und nach Ende der Pandemie auf jährlich 15 Tage pro Kind und Elternteil anzuheben. Bei Alleinerziehenden sollte der Anspruch auf 40 beziehungsweise 30 Tage pro Kind erhöht werden. Die Altersgrenze der Kinder sollte ferner von zwölf auf 14 Jahre angehoben werden.

Der Verband alleinerziehender Müller und Väter (VAMV) erklärte, der Zweck, Familien mit kranken Kindern finanziell zu unterstützen, werde für Alleinerziehende mit dem Kinderkrankengeld häufig nicht ausreichend erreicht. Mit den Anspruchsvoraussetzungen werde die Lebensrealität vieler Familien nur unzureichend berücksichtigt. Daher werde die Anhebung der Altersgrenze auf 14 Jahre, eine Staffelung des Anspruchs auf Kinderkrankentage nach Kindesalter und die Einführung einer Lohnfortzahlung bei Krankheit eines Kindes im EntgFG ausdrücklich unterstützt.

Nach Ansicht des Verbandes der Gründer und Selbstständigen sind in der Pandemie alle Familien gleichermaßen durch geschlossene Schulen und Kitas betroffen. Erwerbstätige Eltern sollten daher im gleichen Maße unterstützt werden, zumal das Corona-Kinderkrankengeld aus Steuermitteln finanziert werde. Tatsächlich werde aber einem Teil der Familien die Unterstützung vorenthalten. Besonders betroffen seien Familien von Freiberuflern und Selbstständigen.

Für gesetzlich Versicherte gebe es eine unbürokratische und großzügige Entschädigung, anderen erwerbstätigen Eltern ohne Anspruch auf Kinderkrankengeld bleibe nur der Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung. Die Vergabepraxis sei aber restriktiv.

Der Arbeitgeberverband BDA forderte eine bessere Handhabung der Regelungen. Entschädigungsansprüche nach Paragraf 56 IfSG müssten ebenso praktikabel und unbürokratisch einsetzbar sein wie die Vorgaben für das Kinderkrankengeld. Daran mangele es jedoch. Bislang müsse der Arbeitgeber die Anspruchsberechtigung seines Mitarbeiters im Erstattungsverfahren darlegen. Viele Firmen kämpften anschließend um die Rückerstattung der Vorausleistungen.

Der DGB warnte vor den finanziellen Auswirkungen einer Leistungsausweitung und empfahl, die Finanzlage der GKV über das Jahr 2021 hinaus zu berücksichtigen.



04. FDP: Lern-Buddy-Programm zur Unterstützung der Schulen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Studierende sollen die Schulen und den Schulunterricht kostenfrei unterstützen, fordert die FDP-Fraktion in einen Antrag (19/26880). Dazu soll nach Ansicht der Liberalen ein bundesweites Lern-Buddy-Programm gemeinsam mit den Ländern und den Hochschulen aufgesetzt werden. So sollen die in der Corona-Pandemie entstandenen Lernrückstände aufgeholt werden. Schulen sollen in Abhängigkeit der Schülerzahl aus dem Lern-Buddy-Programm ein festes Kontingent an Unterstützungsstunden erhalten. Lehrkräfte sollen im Fern- oder Präsenzunterricht Unterstützung erhalten, oder sie sollen in Kleingruppen oder für eine individuelle Eins-zu-Eins-Betreuung bei besonders unterstützungsbedürftiger Schüler/innen verwendet werden können. Das Lern-Buddy-Programm soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten bis zum Ende des Schuljahrs 2021/22 mit insgesamt einer Milliarde Euro aus Bundesmitteln gefördert werden und wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.



05. Verbändebeteiligung an Gesetzgebungsverfahren

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Verbänden im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/26649) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26205). Danach werden alle Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form veröffentlicht, in der sie im Rahmen der Verbändebeteiligung nach Paragraph 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) verschickt worden sind oder von der Bundesregierung beschlossen wurden.

Daneben sei vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung anonymisiert zu veröffentlichen, schreibt die Bundesregierung weiter. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform werde die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus verlinkt werde.

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es der Antwort zufolge, die frühe Beteiligung Betroffener im Rechtsetzungsprozess zu stärken. In Umsetzung dieser Zielsetzung erfolge die Einbindung Betroffener zu unterschiedlichen Stadien im Erarbeitungsprozess und in unterschiedlichen Formaten, etwa als Bürgerkonsultation oder Verbändeanhörung, in Expertengesprächen und Arbeitsgruppen. Zudem würden im Erarbeitungsprozess häufig auch verschiedene Beteiligungsformate genutzt.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, steht die Beteiligung nach Paragraph 47 GGO "unter dem Vorbehalt des tatsächlich Möglichen". In den "Ausnahmefällen, in denen eine Beteiligung mit kurzer Fristsetzung erfolgt", sei dies der Eilbedürftigkeit der Gesetzgebungsvorhaben geschuldet. Die Ressorts hätten oft selbst nur sehr knappe Fristen für die Erstellung oft komplexer Entwürfe. In diesen Fällen sei eine zusätzliche Aufbereitung mit Synopsen und langer Frist nicht möglich. Nach öffentlich kommunizierten politischen Abwägungsprozessen hätten betroffene Verbände oft vom Inhalt der Entwürfe bereits Kenntnis.



06. Corona-Hilfen nach Bundesländern

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion fragt nach den Corona-Hilfen für einzelne Bundesländer. In Kleinen Anfragen (19/2675519/2672819/26776) möchten die Abgeordneten wissen, wie viele Corona-Soforthilfen jeweils nach Rheinland-Pfalz, Bayern und Nordrhein-Westfalen geflossen sind. Auch Rahmenbedingungen und Auszahlungsmodalitäten interessieren die Abgeordneten.



07. Haltung der Bundesregierung zu Nord Stream 2

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion erfragt die Haltung der Bundesregierung zum umstrittenen Pipeline-Projekt Nord Stream 2. In einer Kleinen Anfrage (19/26691) geht es den Abgeordneten etwa um eine Einschätzung der europäischen Bedeutung des Projekts und um Bemühungen hin zu einer gemeinsamen europäischen Position.