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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 24. Februar 2021 

  1. Endlagersuche: Debatte zur Kritik am Beteiligungsprozess
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss
  2. Experten fordern naturnahen Ausbau der erneuerbaren Energien
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss
  3. Sanktionen gegen Russland umstritten
    Wirtschaft und Energie/Anhörung
  4. Anhebung der Toleranzgrenze für Cannabiskonsum umstritten
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung
  5. Linke: Kulturarbeit fair und geschlechtergerecht gestalten
    Kultur und Medien/Antrag
  6. Wohnungspolitische Bilanz der Bundesregierung
    Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Kleine Anfrage
  7. Mietenentwicklung in Sachsen
    Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Kleine Anfrage
  8. KfW-Beteiligung an Curevac
    Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage


01. Endlagersuche: Debatte zur Kritik am Beteiligungsprozess

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/CHB) Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle hat sich der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Mittwochvormittag befasst. Auf Antrag der FDP-Fraktion stand dabei der erste Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete im Zentrum, der vom 5. bis 7. Februar 2021 in einem digitalen Format stattfand und an dem bis zu tausend Personen teilnahmen. Das Beteiligungsverfahren ist im Endlagergesetz vorgeschrieben.

Es sei wichtig, sich in einem frühen Stadium der Öffentlichkeitsbeteiligung kritisch mit dem Verfahren auseinanderzusetzen, erklärte eine Vertreterin der FDP-Fraktion. Denn der Erfolg des Verfahrens stehe und falle mit der Akzeptanz in der Bevölkerung. Ein nicht unerheblicher Teil der Öffentlichkeit fühle sich im bisherigen Verfahrensverlauf nicht repräsentiert, bemängelte die FDP-Vertreterin. So hätten sich nur wenige junge Menschen am Prozess beteiligt, und sechs von zwölf Mitgliedern der Vorbereitungsgruppe der Fachkonferenz hätten sich frühzeitig zurückgezogen.

Es sei zu hören, dass es manchen Interessenten nicht gelungen sei, sich in die digitale Konferenz einzuwählen, berichtete ein Vertreter der AfD-Fraktion. Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion entgegnete, es handle sich um ein neues Format, bei dem nicht von Anfang an alles perfekt laufen könne. Ein Vertreter der Fraktion Die Linke erklärte, die Vorbereitungsgruppe habe einen guten Job gemacht; es sei aber bei der Konferenz nicht zu einem wirklichen Dialog gekommen. Das Fehlen einer ausführlichen Auseinandersetzung mit der am Verfahren geäußerten Kritik bemängelte eine Vertreterin der SPD-Fraktion.

Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die nach eigenen Angaben an allen drei Tagen an der Konferenz teilnahm, erklärte hingegen die Kritik für unberechtigt. Bei allen Schwierigkeiten, die mit der virtuellen Durchführung verbunden gewesen seien, habe es sich um ein gelungenes Format gehandelt. Von einer guten Beteiligung sprach auch eine Vertreterin des Bundesumweltministeriums.

Ein Vertreter des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wies die Kritik ebenfalls zurück. Er bezweifle, dass diejenigen, welche die Mitsprachemöglichkeiten als nicht ausreichend betrachteten, in der Mehrheit seien. Jetzt gehe es darum, Verständnis für die kommenden Schritte zu entwickeln und den nächsten Termin im August 2021 vorzubereiten.



02. Experten fordern naturnahen Ausbau der erneuerbaren Energien

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/CHB) Wie sich Konflikte zwischen dem Ausbau der erneuerbaren Energien einerseits und dem Landschafts- und Naturschutz andererseits vermeiden lassen, war am Mittwoch Thema eines öffentlichen Fachgesprächs im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. In der von der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten Sitzung sprach sich die Mehrheit der geladenen Fachleute dafür aus, das Potenzial von Windkraft und Photovoltaik verstärkt zu nutzen. Hingegen wurde die Nutzung von Bioenergie und Wasserkraft kritisch gesehen.

Christina von Haaren vom Institut für Umweltplanung der Leibniz-Universität Hannover stellte ein Modell vor, das berechnet, wie viel erneuerbare Energie in Deutschland erzeugt werden kann, ohne empfindliche Flächen zu belasten. Das Ergebnis zeige, dass es gelingen könne, allein mit Windkraft sowie Photovoltaik auf allen geeigneten Dächern den geschätzten Energiebedarf im Jahr 2040 naturschonend zu decken, sagte von Haaren. Nicht berücksichtigt sei dabei Anbaubiomasse, da diese einen großen Flächenbedarf habe. Auch Photovoltaik auf Freiflächen bleibe im Modell unberücksichtigt. Die Expertin schlug vor, ein nationales Energieziel zu formulieren und dieses dann auf die einzelnen Gemeinden herunterzubrechen. Auf diese Weise werde es gelingen, Hindernisse bei der Akzeptanz auszuräumen.

Auf das grundsätzliche Flächenproblem wies Bernd Hansjürgens vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung hin. Durch Landwirtschaft und andere Nutzungen gerieten Flächen zunehmend unter Druck, sagte er. Deshalb sei es erforderlich, eine Energiewende zu gestalten, die möglichst wenig Flächen in Anspruch nehme. Unter diesem Aspekt habe Bioenergie nur begrenztes Potenzial. Da auch Wasserkraft kritisch zu beurteilen sei, müssten hauptsächlich die Möglichkeiten von Photovoltaik und Windenergie ausgeschöpft werden. Große Chancen sehe er bei der Photovoltaik in der Landschaft sowie bei Windenergie auf Waldflächen, erklärte der Experte.

Eine konträre Position zu seinen Vorrednern vertrat Björn Peters vom Peters Coll. Forschungs- und Beratungsinstitut für Energiewirtschaft und -politik. Er lehnte den Begriff "erneuerbare Energien" ab, da jede Form von Energiegewinnung mit Eingriffen in die Natur verbunden sei. Der Gesetzgeber müsse sich deshalb für diejenige Energieform entscheiden, die mit der geringsten Umweltauswirkung verbunden sei. Unter diesem Aspekt sei es ein Akt von Vandalismus, tonnenweise Stahlbeton für neue Windkraftanlagen zu verbauen und gleichzeitig gut funktionierende Atomkraftwerke stillzulegen. Die kostengünstigste und umweltfreundlichste Art, CO2-Emissionen zu reduzieren, wäre die Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken, erklärte Peters.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien leiste einen Beitrag zum Klimaschutz, und dieser sei die Voraussetzung für Naturschutz, betonte Paul Lehmann von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig. Er schlug vor, bei Tierarten einen Populations- statt einen Individuenschutz vorzunehmen. Das Bundesnaturschutzgesetz sehe vor, dass einzelne Tiere nicht wegen Infrastrukturmaßnahmen getötet werden dürften, erläuterte Lehmann; es lasse dabei aber Ausnahmen zu. Der Experte schlug deshalb vor, "Dichtezentren" zu definieren, in denen keine Windkraftanlagen errichtet werden dürften. Umgekehrt wären dann in allen anderen Gebieten Ausnahmen vom individuellen Tötungsverbot zulässig.

Die aus seiner Sicht schädlichen Auswirkungen der Wasserkraft hob Gerhard Kemmler vom Bundesarbeitskreis Wasser des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hervor. Fische seien durch Wasserkraftwerke stark gefährdet, diese seien maßgeblich verantwortlich für den Rückgang der Fische in den deutschen Gewässern.

Die Standortwahl von Anlagen der erneuerbaren Energien stellte Jörg-Andreas Krüger, Präsident des Naturschutzbunds Deutschland (NABU), in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Voraussetzung dafür sei eine funktionierende Raumordnung: Für die Naturverträglichkeit der Windenergie sei es entscheidend, die dafür notwendigen Flächen im Rahmen einer verbindlichen Regionalplanung in naturschutzfachlich unkritischen Bereichen zu konzentrieren. Grundsätzlich, betonte Krüger, sei jedoch die Intensivierung der Landwirtschaft ein größeres Problem für den Naturschutz als der Bau von Windkraftanlagen.



03. Sanktionen gegen Russland umstritten

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/FLA) Pro und Contra zu Sanktionen haben eine öffentliche Experten-Anhörung zur Entwicklung der deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie unter Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) geprägt.

Michael Harms vom Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft berichtete, der deutsch-russische Handel sei im vergangenen Jahr um 22 Prozent auf 45 Milliarden Euro und damit auf den niedrigsten Stand seit 2005 gefallen. Dabei seien die Exporte nach Russland mit minus 13,2 Prozent weniger stark als die Importe zurückgegangen. Nach seiner Einschätzung haben allerdings Wirtschafts-Sanktionen keine oder nur sehr geringe Wirkung auf Verhaltensänderungen im politischen Bereich. Harms begrüßte, dass die Bundesregierung für Nord Stream 2 eintritt. Er sehe die Chance für einen Kompromiss mit der neuen US-Regierung. So könne die Ukraine als Ersatz für entgangene Transiteinnahmen stärker in den europäischen "Green Deal" integriert und zu einem Produzenten erneuerbarer Energien werden.

Thomas Kunze (Konrad-Adenauer-Stiftung) machte klar, dass spätestens seit der Ukraine-Krise die Beziehungen von Russland zum Westen und umgekehrt stark belastet seien. Interessenpolitisch solle aber auch in der aktuellen Krise alles dafür getan werden, Gesprächskanäle offen zu halten. Zu einem Zeitpunkt, zu dem der Gegensatz zwischen Peking und Washington immer deutlicher zu Tage trete, befinde sich Russland derzeit an einem Scheideweg. Die im Osten mit China eingegangene Zusammenarbeit eröffne deutlich mehr Vorteile als Nachteile. Die langfristige Tragweite dürfe nicht unterschätzt werden. Sanktionen seien anfänglich wirksam gewesen. Jetzt produziere Russland Produkte vermehrt selbst.

Alexander Blumhardt (Knauf international) bezeichnete die Zusammenarbeit seines Unternehmens mit russischen Behörden als positiv. Er rief dazu auf, das Instrument personenbezogener Sanktionen nochmals zu überdenken. Das Thema Spiegelbildlichkeit zeige sich in der russischen Politik tagtäglich. Noch sei es nicht so weit, dass europäische Unternehmer in Russland für bestimmte Dinge belangt würden. Es funktioniere nicht, die Wirtschaft als Instrument zu nutzen, um politische Anliegen durchzusetzen.

Peer Teschendorf (Friedrich-Ebert-Stiftung) machte weiter sehr breite Beziehungen zwischen Russland und Deutschland im kulturellen und wirtschaftlichen Bereich aus. Politisch habe Deutschland für die russische Elite den Status als Hauptansprechpartner in der EU eingebüßt. Russland sei dabei, sich stärker zu isolieren. Sanktionen seien nicht unbedingt ein stumpfes Schwert und hätten Auswirkungen gehabt. Es sei aber mehr Dialog nötig.

Katharina Blum vom Osteuropa-Institut der Freien Universität Berlin plädierte für eine langfristige europäische Strategie bei den Beziehungen zu Russland. Dabei müsse unter anderem bedacht werden, dass Russland der geographische Nachbar bleibe. Dies solle bei allen Entscheidungen im Blick bleiben. Weder ökonomisch noch geostrategisch liege ein neuer Eiserner Vorhang im europäischen Interesse. Diese helfe bei keinem der ungelösten Konflikte. Man müsse sich von der Idee lösen, dass mit Sanktionen ein Regimewechsel bewirkt werden könne.

Der Politologe Alexander Rahr stellte fest, China und nicht Deutschland sei jetzt Russlands wichtigster Handelspartner. Die Umorientierung Russlands von Europa nach Asien sei sichtbar. Das müsse nicht immer so bleiben. Die bilateralen Beziehungen könnten wieder repariert werden, wenn der politische Wille auf beiden Seiten dafür vorhanden sei. Die eigentlichen Risiken für die Entwicklung der deutsch-russischen Beziehungen seien nicht ein Stopp von Nord Stream 2 oder der Fall des Oppositionellen Alexej Nawalny, sondern eine neue schwere Konfrontation zwischen Russland und der Ukraine, bei der die Bundesregierung aus Solidaritätsgründen die Seite der Ukraine ergreifen würde.

Karl-Heinz Piqué (Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit) vertrat die Ansicht, die derzeit wirksamen Sanktionen gegen Russland seien gerechtfertigt und sollten fortgesetzt werden. Für die Zukunft sei es sinnvoll, die Mechanismen für personenbezogene Sanktionen weiterzuentwickeln und konsequent auf Akteure anzuwenden, die an Verletzungen von Völkerrecht und Menschenrechten beteiligt seien und von diesen profitierten. Das EU-Sanktionsinstrument solle auch um den Tatbestand von Korruption erweitert werden.

Eckhard Cordes (Aufsichtsratsvorsitzender Bilfinger SE) vertrat die Auffassung, dass EU-Europa eine tragfähige Zukunft nur mit Russland und nicht gegen Russland haben werde. Er sprach sich für eine partnerschaftliche Beziehung aus. Bei Sanktionen stelle sich die Frage, wie man davon wieder herunterkomme. Mit weiteren Sanktionen würden politische Ziele nicht erreicht werden können. Nord Stream 2 liege im deutschen und europäischen Interesse. Auf Gas und Öl werde man noch Jahrzehnte für die Energieversorgung angewiesen sein.

Janis Kluge von der Stiftung Wissenschaft und Politik verwies auf den Rückgang des bilateralen Handels und eine nur teilweise Erholung. Es liege nahe, diese Entwicklung mit den zunehmenden außenpolitischen Konfrontationen und Sanktionen in Verbindung zu bringen. Tatsächlich seien aber vor allem wirtschaftliche Faktoren die Ursache. Das Auf und Ab der deutschen Exportzahlen lasse sich zum größten Teil mit der Entwicklung des Ölpreises erklären. Durch Nord Stream 2 werde die Ukraine wirtschaftlich geschwächt, dies sei ein außenpolitisches Kerninteresse Moskaus. Das Projekt unterlaufe die politische Wirkung der EU-Sanktionen.



04. Anhebung der Toleranzgrenze für Cannabiskonsum umstritten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Die Forderung der Linksfraktion nach Anhebung der Toleranzgrenze für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr von derzeit 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) auf 10 ng/ml - entsprechend der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol - stößt bei Sachverständigen auf Zuspruch wie auch auf Ablehnung. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses zu dem von der Fraktion vorgelegten Antrag (19/17612) am Mittwoch deutlich. Im Gegensatz zur Grenzwert-Regelung bei Alkohol gelte bei Cannabis faktisch eine Null-Toleranz-Grenze, kritisieren die Abgeordneten in der Vorlage. Der meist angewendete Grenzwert von 1,0 ng/ml sei so niedrig, dass dieser oft noch Tage nach dem Cannabiskonsum überschritten werde, wenn längst keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit mehr bemerkbar sei. Die Abgeordneten verlangen in ihrem Antrag zudem, im Strafgesetzbuch eine Normierung des THC-Grenzwertes vorzunehmen, "indem ein THC-Wert von 3,0 ng/ml Blutserum festgelegt wird, unterhalb welchem eine relative Fahruntüchtigkeit ausgeschlossen werden kann".

Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes (DHV), beklagte während der Anhörung eine massive Ungleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Straßenverkehr, für die es kein vernünftiges Argument gebe. Klar sei, "dass keiner bekifft durch die Gegend fahren soll", betonte Wurth. Bis heute jedoch werde jedes noch so kleine Strafverfahren wegen Cannabisbesitz an die Führerscheinstellen gemeldet. Kämen zufällig mehrere solche Meldungen zusammen, werde das häufig als Hinweis auf regelmäßigen Konsum gewertet, was zu einer MPU-Anordnung und damit zu hohen Kosten und auch schnell zum Führerscheinentzug führe, "ohne jeden Zusammenhang mit dem Straßenverkehr", sagte Wurth, der sich klar für den Antrag aussprach.

Richtig sei auch ein zweigeteilter THC-Grenzwert von 3 und 10 ng/ml, befand er. Da THC im Gegensatz zu Alkohol nicht linear abgebaut werde, sondern im Sinne von Halbwertzeiten, gehe der Wert nach dem Konsum zunächst sehr schnell, bei den Restwerten dann aber sehr langsam nach unten. "Deshalb gibt es sehr viele nüchterne Fahrer, die viele Stunden nach dem letzten Konsum noch mit unwirksamen THC-Restwerten zwischen 1 und 5 ng/ml unterwegs sind", sagte der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes.

In eine ähnliche Richtung ging die Bewertung von Bernd Werse vom Schildower Kreis, einem Expertennetzwerk, das sich für eine alternative Drogenpolitik einsetzt. Auch wenn die genauen Grenzwerte je nach Fortschreiten der entsprechenden Forschung veränderbar seien, werde grundsätzlich eine Anhebung der Grenzwerte dringend benötigt, sagte er. Die im internationalen Vergleich ausgesprochen ungewöhnliche Praxis, Menschen, die Drogen konsumieren, per se die Eignung für den Führerschein abzusprechen, werde von Betroffenen oft als Ersatzstrafe wahrgenommen, machte Werse deutlich.

Aus Sicht von Professor Dieter Müller von der Hochschule der Sächsischen Polizei widersprechen hingegen die Vorschläge der Linksfraktion dem Sinn und Zweck des geltenden Verkehrsrechts, "nämlich die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer möglichst effektiv und vor allem vorbeugend zu schützen". Müller verwies darauf, dass die Mitteilungen durch Polizei und Strafjustiz an die Fahrerlaubnisbehörden gesetzlich geregelt seien. Das System sei nicht repressiv sondern diene der Gefahrenabwehr, sagte er. Von einer "Null-Toleranz-Politik" hinsichtlich Cannabis-Konsumierenden könne ebenfalls keine Rede sein, befand Müller und verwies auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein einmaliger Cannabiskonsum ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr allein keinen Anlass zu der Annahme gebe, der Betroffene sei zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet.

Anja Knoche von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hält den im Antrag aufgeführten THC-Wert von 10 ng/ml als analogen Wert zur 0,5 Promillegrenze bei Alkohol für sehr hoch gegriffen. Neuere Studien wiesen darauf hin, dass bei einem Wert von 3,8 ng/ml ähnliche Einschränkungen wie bei einem Alkoholwert von 0,5 Promille zu erkennen seien. Unter 2 ng/ml seien keine Beeinträchtigungen zu erkennen.

Eine Gleichstellung zwischen Cannabis und Alkohol ist laut Renate Zunft, Leitende Ärztin des Medizinisch-Psychologischen Instituts beim TÜV Nord, schon aus pharmakologischer Sicht nicht möglich, weil der THC-Gehalt überwiegend nicht bekannt sei und die aufgenommene Menge ganz wesentlich abhängig von Konsumart und Konsumerfahrung variiere. Neben pharmakokinetischen Unterschieden begebe sich der Cannabiskonsumierende in zusätzliche Ungewissheit, die mit der unbekannten Wirkstoffmenge verbunden sei, sagte sie.

Dekra-Vertreter Thomas Wagner betonte unter anderem die präventive Wirkung des derzeit gültigen THC-Grenzwert von 1 ng/ml aufgrund der damit verknüpften Maßnahmen - Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkte und Fahrverbot - und einer MPU-Anordnung zur Klärung der Frage nach dem Trennvermögen zwischen Konsum und Fahren. Diese stärke die Verkehrssicherheit, urteilte er.

Professor Stefan Tönnes vom Universitätsklinikum Frankfurt am Main erläuterte die Arbeit der Grenzwertfindungskommission, die beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) angesiedelt ist. Zusammensetzt sei sie aus der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Gesellschaft für toxikologische und forensische Chemie. Beschlüsse würden mit Mehrheit gefällt, sagte Tönnes. Die Frage des Grenzwertes werde sehr heterogen diskutiert, machte er deutlich. Problematisch für die Bewertung sei, dass gerade im Bereich der Gering-Konsumenten von Cannabis die Studienlage sehr dünn sei.



05. Linke: Kulturarbeit fair und geschlechtergerecht gestalten

Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Linksfraktion soll Kulturarbeit "fair, divers und geschlechtergerecht" gestaltet werden. In einem Antrag (19/26873) fordert sie die Bundesregierung auf, die Vergabe von Fördermitteln an entsprechende Voraussetzungen zu knüpfen. So müsse eine angemessene Vergütung gewährleistet werden, die sich bei Festangestellten an den Tariflöhnen und bei Honorarverträgen an den Tarifvereinbarungen für vergleichbare Tätigkeiten orientieren, und durch Transparenz bei Gehältern und Honoraren soll die gleiche Bezahlung aller Geschlechter erreicht werden. Zudem müsse die Vereinbarkeit von Beruf und Familie beispielsweise durch die Vergabe von Residenzstipendien mit Kinderbetreuung und durch Zuschläge für Betreuungskosten verbessert werden. Ebenso soll die betriebliche Mitbestimmung auch von arbeitnehmerähnlichen Mitarbeitern gestärkt werden.

Darüber hinaus fordert die Fraktion, die Bundeskulturförderung "nachhaltiger, unbürokratischer und weniger projektorientiert" zu gestalten, die Einführung branchenüblicher Honoraruntergrenzen und ein Verbandsklagerecht, das die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen und Rechten verbessert. Die Sozialversicherungssysteme seien so zu reformieren, dass alle nicht dauerhaft abhängig Beschäftigten und Selbstständigen innerhalb der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung abgesichert sind. Aufsichts- und Beratergremien sowie Vorstände und Präsidien müssten verbindlich geschlechtergerecht und divers besetzt werden.



06. Wohnungspolitische Bilanz der Bundesregierung

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Linksfraktion erfragt eine Bilanz der Wohnungspolitik in dieser Legislaturperiode. In einer Kleinen Anfrage (19/26556) erkundigen sich die Abgeordneten nach Zahlen und Daten zum sozialen Wohnungsbau, zur Liegenschaftspolitik des Bundes, zu Wohngeld und Mietenentwicklung, Bodenpreisen, Baukindergeld und Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsbau.



07. Mietenentwicklung in Sachsen

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Linksfraktion möchte wissen, wie sich die Mieten in Sachsen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt haben. Dabei erkundigen sich die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (19/26783) unter anderem nach einer detaillierten Statistik nach Kreisen und Kommunen.



08. KfW-Beteiligung an Curevac

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach der KfW-Beteiligung am Impfstoffentwickler Curevac. In einer Kleinen Anfrage (19/26753) interessieren sich die Abgeordneten dabei für eine Bewertung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklung. Sie möchten auch wissen, ob die Bundesregierung die Beteiligung verkaufen wird, sobald ausreichend Impfstoff für alle vorhanden ist.