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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 24. Februar 2021 

  1. Finanzausschuss beschließt Steuerhilfe-Paket
    Finanzen/Ausschuss
  2. Nein zu FDP-Antrag zur Unterstützung von Mali
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss
  3. Rechtsausschuss beschließt weitere öffentliche Anhörungen
    Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss
  4. Arbeitnehmer-Entsendung nach dem Brexit
    Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf
  5. Sozialabkommen mit Großbritannien
    Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf
  6. Linke will 50-Prozent-Frauenquote für große Unternehmen
    Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag
  7. Die Linke fordert konsequentes Gender Budgeting
    Arbeit und Soziales/Antrag
  8. Grüne fordern Bekämpfung von Hass und Hetze gegen LSBTI
    Inneres und Heimat/Antrag


01. Finanzausschuss beschließt Steuerhilfe-Paket

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/AB) Der Finanzausschuss hat das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. In einer Sitzung des Ausschusses am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen der AfD und der FDP dem Entwurf eines dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (19/26544) in geänderter Form zu. Die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Mit dem Gesetz soll Familien, Gaststätten und Gewerbe, die krisenbedingt Verluste machen, geholfen werden. Familien sollen 2021 einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Für Gaststätten soll der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den 30. Juni hinaus bis Ende 2022 verlängert werden. Getränke bleiben davon ausgenommen. Für Unternehmen und Selbständige soll der steuerliche Verlustrücktrag für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 auf zehn Millionen Euro angehoben werden, bei Zusammenveranlagung auf zwanzig Millionen Euro. Dies soll auch beim vorläufigen Verlustrücktrag gelten.

Angenommen wurde mit dem Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD, wonach auch der vorläufige Verlustrücktrag für 2021 bei der Steuerfestsetzung für 2020 berücksichtigt wird.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, mit den Maßnahmen des Gesetzes setze die Koalition die massive Entlastung in der Krise fort. Durch die Anpassungen auch beim vorläufigen Verlustrücktrag werde vorzeitig Liquidität in die Unternehmen gehen.

Die SPD-Fraktion erklärte, dass die Ausweitung des Verlustrücktrags, so wie er jetzt sei, eine kluge Ergänzung sei. In der verlängerten Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie sehe man die Chance für eine Beschleunigung des Wachstums der Branche, sobald die Krise zum Ende komme.

Die AfD-Fraktion übte Kritik. Echte, wirksame Hilfe finde durch das Gesetzespaket nicht statt. Vor allem beim Verlustrücktrag sei eine stärkere zeitliche Ausweitung nötig, um Unternehmen zu helfen. Das sei unverständlich, da sich nahezu alle Sachverständigen in der Anhörung zum Gesetzentwurf dafür ausgesprochen hätten.

Auch die FDP-Fraktion kritisierte, dass die Regelung zum Verlustrücktrag, was Betrag und Zeitraum angehe, nicht weiter gefasst wurde. Die Anrechnung des Kinderbonus auf den Kinderfreibetrag sei richtig im Sinne des sorgsamen Umgangs mit Steuermitteln, damit besser situierte Familien nicht profitierten. Das Gesetz sei insgesamt relativ unambitioniert.

Die Fraktion Die Linke übte grundsätzliche Kritik. Es sei keine gute Idee, in der Krise mit Steuer-Entlastungen zu reagieren. Direkte Fördermaßnahmen seien der bessere Weg. Der Kinderbonus sei mit 150 Euro viel zu gering und müsse verstetigt werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußerte sich kritisch zur verlängerten Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie. Diese sei zu einseitig, Direkthilfen seien zudem wichtiger. Den Verlustrücktragszeitraum müsse man auf vier Jahre erweitern, um Liquidität zu schaffen.



02. Nein zu FDP-Antrag zur Unterstützung von Mali

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Der Entwicklungsausschuss hat am Mittwochmorgen einstimmig einen Antrag (19/24623) der FDP-Fraktion abgelehnt, in dem diese die Bundesregierung auffordert, den politischen Übergangsprozess in Mali konstruktiv zu begleiten. Sie solle Demokratie und Rechtsstaatlichkeit konsequent fördern, zur Korruptionsbekämpfung beitragen und die Digitalisierung vorantreiben, sagte ein Vertreter der Fraktion. Es seien erste, positive Ansätze bei der Übergangsregierung zu beobachten. Die Bundesregierung sollte die Chancen, die sich in dieser Phase ergäben, nutzen.

Im Antrag der FDP heißt es, die seit 2012 teilweise ruhende bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZ) solle erst wieder aufgenommen werden, wenn die Übergangsregierung zeitnah einen Wahltermin verkünde und Gespräche zwischen allen politischen Akteuren ermögliche. Die EZ müsse anschließend neu fokussiert und alle weiteren finanziellen Unterstützungsleistungen müssten an konkrete, messbare und nachweisbare Reformschritte geknüpft werden.

Aus der Unionsfraktion hieß es, der Antrag gebe wichtige Impulse und analysiere die Lage im Land zutreffend. Jedoch gingen ihr die Schlussfolgerungen der FDP in Teilen zu weit. Die Bundesregierung wolle ihr langjähriges entwicklungspolitisches Engagement fortsetzen und sei dabei insbesondere auch mit Frankreich im Gespräch.

Ähnlich äußerte sich eine Vertreterin der SPD-Fraktion. Dass Vertrauen der Malier in die staatlichen Strukturen sei stark beschädigt. Jedoch dürfe die Bundesregierung der malischen Übergangsregierung keine Forderungen diktieren. Es gelte, mit ihr im Gespräch zu bleiben und bestehende Projekte der Entwicklungszusammenarbeit fortzusetzen.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion sollte vor allem Frankreich seiner Verantwortung in Mali nachkommen. Der FDP warf sie vor, die Realitäten in der Sahel-Zone zu ignorieren und die innenpolitischen, religiösen und kulturellen Gegebenheiten im Land nicht zu berücksichtigen.

Eine Vertreterin der Fraktion Die Linke bezeichnete die Forderungen der FDP als paternalistisch. Der Reformprozess sollte von den Malierinnen und Maliern selbst bestimmt werden und nicht von den internationalen Gebern. Die Militär- und Friedensmissionen hätten die Lage nicht stabilisiert und müssten einer ehrlichen und kritischen Analyse unterzogen werden. Im Mittelpunkt der Entwicklungszusammenarbeit sollten Programme zur Armutsbekämpfung und zur Stärkung von Frauen stehen.

Bündnis 90/Die Grünen zeigten sich ebenfalls überzeugt, dass die Lage in Mali durch vor allem militärische geprägte Aufstands- und Terrorismusbekämpfung nicht nachhaltig verbessern werde. Die Fraktion kündigte einen eigenen Antrag an, indem sie für einen Kurswechsel in der Zusammenarbeit mit Mali und eine kohärente europäische Strategie plädieren wolle. Insgesamt müsse die Zivilgesellschaft deutlich mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung erfahren.



03. Rechtsausschuss beschließt weitere öffentliche Anhörungen

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Weitere öffentlichen Anhörungen beschloss der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner Sitzung am Mittwochvormittag. So stimmte das Gremium für die Durchführung einer Anhörung zu dem Entwurf der Grünen für ein Mietrechts- und Gewerbemietrechtsergänzungsgesetz (19/23116) und dem Antrag der Linksfraktion zum Schutz von Kleingewerben und sozialen Einrichtungen vor Mietenexplosion und Verdrängung (19/16837). Ein Termin wurde noch nicht festgelegt.

Mit Mehrheit stellte der Ausschuss Einvernehmen darüber fest, dass eine öffentlichen Anhörung zum Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema Digitale Gewalt gegen Frauen (19/25351) im mitberatenden Ausschuss Digitale Agenda durchgeführt wird. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen. Die Durchführung einer von der AfD beantragten öffentlichen Anhörung zu einem Antrag der Fraktion zum Thema "Co-Regulierung als ergänzendes Instrument des Wettbewerbsrechts und des Verbraucherschutzes" (19/25808) wurde mit den Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt.

Wie der stellvertretende Vorsitzende Heribert Hirte (CDU) eingangs mitteilte, hätten sich die Obleute der Fraktionen im Umlaufverfahren in der vergangenen Woche darauf verständigt, die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für faire Verbraucherverträge (19/26630) auf den 3. März zu terminieren. Der Einbeziehung von Anträgen der Fraktionen der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen sowie der Videoaufzeichnung und öffentlichen Übertragung sei zugestimmt worden.

Ferner befasste sich der Ausschuss mit einer Reihe von Anträgen. Eine Vorlage der FDP-Fraktion mit dem Titel "Meinungsfreiheit verteidigen - Recht im Netz durchsetzen" (19/16477) wurde gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU bei Enthaltung von AfD, Linken und Grünen abgelehnt. Die Zunahme von Hass und Hetze, die insbesondere über das Internet verbreitet würden, sei eine zentrale Herausforderung der Demokratie, heißt es in dem Antrag. Aus der Sicht der Vertreter der Koalition weist der Antrag schwerwiegende Mängel auf, die anderen Fraktionen hielten ihn für teilweise berechtigt.

Ein Antrag der Grünen mit dem Titel "Hilfe in der Pandemie - Mieterinnen und Mieter schützen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher als Darlehensnehmer unterstützen" (19/24634) wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD und FDP abgelehnt. Der Antrag sieht unter anderem vor, erneut für einen befristeten Zeitraum vermieterseitige Kündigungen auszuschließen. Die Koalitionsfraktionen erklärten, dies sei nicht notwendig, da die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen und die sozialen Sicherungssysteme ausreichten. Auch gebe es nicht den anfangs erwarteten Bedarf für weitere Maßnahmen. Weitere von den Grünen und den Linken vorgelegte Anträge zum Thema Mieterschutz waren von den Fraktionen zurückgezogen worden.

Der Ausschuss beschloss, dem Bundestag die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvF 1/21 zu empfehlen. Dabei handelt es sich um einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle der Änderung des Bundeswahlgesetzes zur Reduzierung der Bundestagsgröße vom November vergangenen Jahres. Antragstellende Fraktionen sind die FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.



04. Arbeitnehmer-Entsendung nach dem Brexit

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben einen Gesetzentwurf (19/26891) für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Großbritannien und Nordirland in Folge des Brexit vorgelegt. Er bezieht sich auf das Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Handels- und Kooperationsabkommen vom 30. Dezember 2020 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland.

Das Protokoll sieht für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit vor, die bisherigen unionsrechtlichen Regeln zur sozialversicherungsrechtlichen Entsendung von Arbeitnehmern sowie Selbständigen in den Beziehungen mit Großbritannien im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens weiterhin anzuwenden. "Eine solche Fortdauer ist höchst sinnvoll und liegt vor dem Hintergrund der auch nach Austritt von Großbritannien aus der EU voraussichtlich umfangreichen und intensiven außenwirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu Großbritannien im Interesse hiesiger Unternehmen und ihrer in Großbritannien eingesetzten Arbeitnehmer", heißt es dazu im Gesetzentwurf. Das Gesetz schafft die juristischen Voraussetzungen dafür, dass diese Regeln weiter angewendet werden können.



05. Sozialabkommen mit Großbritannien

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben einen Gesetzentwurf (19/26892) zur Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (SozSichUKG) vorgelegt. Dies ist durch den Austritt Großbritanniens aus der EU nötig geworden.

Im Entwurf heißt es: "Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits mit seinem Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit regelt die künftige Koordinierung der sozialen Sicherheit in den Bereichen Renten-, Unfall-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. Die Regelungen sind nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der EU für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gelten."

Mit dem Gesetz sollen die für das Protokoll zuständige deutsche Behörde, die deutschen Verbindungsstellen, die zuständigen deutschen Stellen für die Feststellung des anwendbaren Rechts sowie die deutschen Zugangsstellen für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch festgelegt werden. Die Zuständigkeiten sollen den bisherigen Zuständigkeiten entsprechen.



06. Linke will 50-Prozent-Frauenquote für große Unternehmen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Fraktion die Linke soll eine Mindestfrauenquote von 50 Prozent bei der Neubesetzung von Vorständen und Aufsichtsräten in börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen innerhalb zweier Wahlperioden realisiert werden. In einem entsprechenden Antrag (19/26872) fordert sie die Bundesregierung auf, dies bei der anstehenden Novellierung des Führungspersonalgesetzes (FüPoG II) umzusetzen. Zudem sollen die Unternehmen verpflichtet werden, einen Gleichstellungsplan mit konkreten Zielvorgaben und Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils auf weiteren operativen Führungsebenen auszuarbeiten und die Umsetzung regelmäßig auf einem zentralen Online-Portal zu veröffentlichen.

Darüber hinaus fordert die Linksfraktion eine Verschärfung des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG). So sollen unter anderem klare Zielvorstellungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes auf 50 Prozent sowie die Klagemöglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten bei Verstößen gegen das Gleichstellungsgesetz erweitert werden. Zudem soll das Bundesgremiengesetz (BGremG) um Vorgaben ergänzt werden, um einen Frauenanteil von 50 Prozent in den Gremien des Bundes schnell zu erreichen.



07. Die Linke fordert konsequentes Gender Budgeting

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/26874) eine geschlechtergerechte Krisen- und Zukunftspolitik. Eine Krisenpolitik, die über Geschlechterungerechtigkeiten hinwegsehe, manifestiere diese neu. Davon betroffen seien Frauen und die mit ihnen verbundenen Kinder und Familien. Auch Verantwortungsgemeinschaften, die nicht dem traditionellen Familienmodell entsprächen, würden häufig übersehen, schreiben die Abgeordneten.

Sie fordern unter anderem, die seit 2020 erfolgten Pandemie-Krisenmaßnahmen daraufhin auszuwerten, wie sie sich auf die Einkommens-, Arbeitsmarkt-, Pflege-, Rentensituation von Frauen und Männern, speziell Müttern und Vätern, ausgewirkt haben. Die Bundesregierung soll außerdem noch in dieser Legislaturperiode einen konkreten Aktionsplan zur Überwindung geschlechtsspezifischer Kriseneffekte auf Frauen vorlegen. Dieser Plan soll berücksichtigen, inwiefern sich geschlechtsspezifische Ungleichheiten mit Benachteiligungen aufgrund von Rassismus, Alter, Behinderung, sexueller Identität und geschlechtlicher Orientierung sowie Bildungsabschluss und Einkommensstatus verschränken oder verstärken. Ferner müsse dem Gleichstellungsgrundsatz des Grundgesetzes nachgekommen werden, indem künftige Konjunkturpakete, Hilfsprogramme und Haushaltsaufstellungen einem konsequenten "Gender Budgeting" unterzogen werden, fordert Die Linke.



08. Grüne fordern Bekämpfung von Hass und Hetze gegen LSBTI

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) "Hass und Hetze gegen LSBTI wirksam bekämpfen" lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26886), der am Mittwochabend erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin verweist die Fraktion auf zunehmende Bedrohungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) im digitalen Raum sowie einen starken Anstieg der erfassten Straf- und Gewalttaten gegen LSBTI. Diese seien "unverhältnismäßig stark von Hassdelikten, Hetze und Gewalt betroffen", wie die EU-Kommission im November 2020 konstatiert habe. Dieser Befund sei ein klarer Handlungsauftrag auch an die Bundesregierung, "zielgerichtet und offensiv gegen LSBTI-feindliche Hasskriminalität vorzugehen", schreibt die Fraktion weiter.

Dazu soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten eine Gesetzesinitiative vorlegen, um im Strafgesetzbuch (StGB) bei einer Neuordnung der sogenannten Strafzumessungstatsachen "in geeigneter Weise auch homo- und transfeindliche Beweggründe zu benennen, damit diese Motive in der Praxis der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und auch bei der Strafzumessung tatsächlich berücksichtigt werden". Zudem soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge in weiteren Gesetzesinitiativen die Ergänzung des StGB-Paragrafen 130 (Volksverhetzung) um die Merkmale "sexuelle Identität" und "Geschlecht" vorsehen sowie einen Ausbau des Anwendungsbereichs des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und eine Aufwertung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, "schnellstmöglich das aufgrund schwerwiegender verfassungsrechtlicher Bedenken vom Bundesrat gestoppte ,Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität' im Zusammenspiel mit den Ländern verfassungskonform auszugestalten" und eine Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes anzugehen.

Zugleich wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, Hasskriminalität gegen LSBTI besser zu erfassen und sich im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) dafür einzusetzen, "dass bei den Ländern und Kommunen deutlich mehr Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften mit Ansprechpersonen für LSBTI bestellt werden". Ferner soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Polizei und Justiz zur weiteren Sensibilisierung im Umgang mit LSBTI weiterentwickeln, Opferhilfe-Einrichtungen, Beratungsstellen und Notruftelefone für LSBTI ausbauen sowie Konzepte zur Prävention in Bezug auf LSBTI-Feindlichkeit entwickeln.

Daneben fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren "homo- und transfeindliche Beweggründe der Täter explizit zu benennen, damit das öffentliche Interesse an der Verfolgung von Straftaten auch bei diesen Beweggründen in der Regel zu bejahen ist". Darüber hinaus plädieren die Abgeordneten unter anderem für einen "bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt" mit dem Ziel, präventiv gegen Diskriminierung, Anfeindung und Gewalt gegenüber LSBTI anzugehen.