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Maria Klein-Schmeink: Universitätskliniken und Maximalversorger besser unterstützen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag - 24. Februar 2021

Zur Sitzung des Expertenbeirates an diesem Mittwoch zur finanziellen Lage der Krankenhäuser erklärt Maria Klein-Schmeink (Foto), Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Gesundheitspolitik:

Die bloße Verlängerung der aktuell geltenden Ausgleichszahlungen, wie sie jetzt geplant ist, reicht nicht aus. Der aktuelle Bericht des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung RWI und der TU Berlin über die Wirkung der Ausgleichszahlungen bis September 2020 hat gezeigt, dass große Krankenhäuser mit einer hohen Fallschwere, also die Universitätskliniken und Maximalversorger, die auch einen besonders hohen Anteil an der Versorgung von Covid-19-Patient*innen hatten, von den Ausgleichszahlungen wenig profitieren konnten, zum Teil sogar negative Erlöse aufwiesen.

Die Pandemie wird das Versorgungsgeschehen weiterhin massiv prägen, wir werden weiterhin eine gute Intensivversorgung brauchen. Wir können es uns nicht leisten, ausgerechnet die dafür entscheidenden Häuser im Regen stehen zu lassen.

Der Beirat sollte schnell Lösungen für eine ausreichende Finanzierung der Maximalversorger während der Pandemie finden. Außerdem sollte der Beirat sich mit dem seit Mitte 2020 zu beobachtenden stetigen Rückgang der gesamten Intensivkapazitäten, selbst während eines rückläufigen Infektionsgeschehens und geringerer Belegung von Intensivbetten, befassen.

Außerdem fordern wir ein Verfahren, wie den von negativen Erlösen betroffenen Krankenhäusern schnell zu mehr Liquidität verholfen werden kann. Zahlungen auf der Grundlage der monatlichen Zuweisungen im Jahr 2019 plus der jährlichen Kostensteigerungen könnten sofort umgesetzt werden. Auch die Kosten für Hygienemaßnahmen müssen vollständig erstattet werden. Eine Spitzabrechnung am Jahresende sorgt dafür, dass eventuell zu viel gezahlte Gelder nicht bei den Krankenhäusern verbleiben. Zusätzlich muss es, wie für 2020 vorgesehen, für Krankenhäuser auch 2021 möglich sein, weiterhin bestehende Mehrkosten mit den Krankenkassen abzurechnen.