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SAN News

Magdeburg / ST: Eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas ab 1. März

Mittwoch, den 24. Februar 2021

Magdeburg. Am 01.03.2021 erfolgt in den Kindertageseinrichtungen der Übergang von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb. Damit ist allen Kindern wieder der Zugang zu den Kindertageseinrichtungen möglich. Um den bereits in der Eindämmungsverordnung durch die Landesregierung angekündigten Öffnungsschritt mit notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen zu flankieren, setzt das Sozialministerium auf Hygieneregelungen, Selbsttests sowie frühzeitige Impfungen der Beschäftigten.

Dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten sowie den Hygiene- und Infektionschutzvorgaben in den Kitas gilt größtmögliche Beachtung. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat den Öffnungsschritt deshalb in einem Erlass gegenüber den Kommunen geregelt. So regelt der Erlass, dass die Betreuung weiterhin in Kohorten empfohlen wird. In Horten soll die empfohlene Bildung von Kohorten in Abstimmung mit den Schulen erfolgen.

Bring- und Abholzeiten der Kinder sind möglichst kurz und Kontakte möglichst reduziert zu halten. Wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, haben die Eltern einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Kinder mit Verdacht auf eine Corona-Infektion dürfen nicht aufgenommen werden. Zeigen Kinder mit SARS-CoV-2- Erkrankungen einhergehende Krankheitssymptome, insbesondere Fieber in Kombination mit trockenem Husten, dürfen sie die Einrichtung nicht besuchen. Kinder bis 3 Jahre mit typischer laufender Nase ohne weitere Krankheitszeichen bzw. mit einer leichten banalen Erkältung, wenn kein Fieber, kein Krankheitsgefühl und insbesondere kein trockener Husten vorliegt, dürfen die Einrichtungen grundsätzlich weiterhin besuchen.

Um Infektionen frühzeitig zu erkennen, hat das Sozialministerium den Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen regelmäßige Selbsttestungen zur Verfügung gestellt. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben hierfür die notwendigen Testkits für die nächsten vier Wochen erhalten, damit die Beschäftigten in den Einrichtungen zweimal pro Woche Selbsttestungen durchführen können. Sobald auch Selbsttests für Kinder im Kita-Alltag angewendet werden können, wird Sachsen-Anhalt die Testkapazitäten entsprechend ausbauen.

Ein weiterer Baustein für einen bestmöglichen Infektionsschutz in Kindertageseinrichtungen besteht darin, dass der Bund auf Bitten der Länder angekündigt hat, die Impfverordnung so zu ändern, dass Erzieherinnen und Erzieher, Hortnerinnen und Hortner und Grund- und zumindest ein Teil der Förderschullehrerinnen und -lehrer kurzfristig geimpft werden können.


Den Erlass zum eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 01.03.2021 finden Sie unter www.ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus. Landkreise und kreisfreie Städte können entsprechend § 13 der aktuellen Eindämmungsverordnung bei hoher Infektionsbelastung weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erlassen.